Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

Bild:
<< vorherige Seite
[Tabelle]
Die obgeschriebene Letaney / sol folgender Ordnung in der Kirchen gehalten werden.

In der Wochen so die Kirch auff ein sonderlichen bestimpten tag bey eiannder versamlet ist / Sol man das Liedt / Mitten wir im Leben seind / etc. Oder sonst ein Teutschen Psalmen / oder ander Geistlich Liedt / dz mit der ermanung zür Büß dienstlich / singen / Darnach sol der Kirchendiener ein Predig thün / auß dem Alten oder Newen Testament / wie es sein vnd der Kirchen gelegenheit erfordert.

Vnd in der Predigt oder nach vollendung der Predigt / dieweil er noch auff der Cantzel ist / sol er kürtzlich anzeigen die gegenwertige noth. Nemlich so ein sünd oder Laster bey der gemeyn vber handt genommen / als zü dieser zeit das vnordenlich / frech / müthwillig leben mit dem zütrincken vnd trunckenheit. Item / das grausam schweren vnd flüchen / beyde / bey Jungen vnd Alten / bey Weiber vnnd Mannen. Item die groß Vntrew / List vnd Betrug in den Handtierungen / etc.

Solche Laster solle der Kirchendiener vermelden / vnnd Gottes zorn / auch künfftige straff der Sünden halben verkündigen / vnd sie ermanen von dem Laster abzüstehn / auch GOtt vmb verzeihung der Sünden

[Tabelle]
Die obgeschriebene Letaney / sol folgender Ordnung in der Kirchen gehalten werden.

In der Wochen so die Kirch auff ein sonderlichen bestimptẽ tag bey eiannder versamlet ist / Sol man das Liedt / Mitten wir im Leben seind / etc. Oder sonst ein Teutschen Psalmen / oder ander Geistlich Liedt / dz mit der ermanung zür Büß dienstlich / singen / Darnach sol der Kirchendiener ein Predig thün / auß dem Altẽ oder Newen Testament / wie es sein vnd der Kirchen gelegenheit erfordert.

Vnd in der Predigt oder nach vollendung der Predigt / dieweil er noch auff der Cantzel ist / sol er kürtzlich anzeigen die gegenwertige noth. Nemlich so ein sünd oder Laster bey der gemeyn vber handt genommen / als zü dieser zeit das vnordenlich / frech / müthwillig leben mit dem zütrincken vnd trunckenheit. Item / das grausam schweren vnd flüchen / beyde / bey Jungen vnd Alten / bey Weiber vnnd Mannen. Item die groß Vntrew / List vnd Betrug in den Handtierungen / etc.

Solche Laster solle der Kirchendiener vermelden / vnnd Gottes zorn / auch künfftige straff der Sünden halben verkündigen / vnd sie ermanen von dem Laster abzüstehn / auch GOtt vmb verzeihung der Sünden

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0078"/>
        <table>
          <row>
            <cell/>
          </row>
        </table>
      </div>
      <div>
        <head>Die obgeschriebene Letaney / sol folgender Ordnung in der Kirchen gehalten                      werden.<lb/></head>
        <p>In der Wochen so die Kirch auff ein sonderlichen bestimpte&#x0303; tag bey                      eiannder versamlet ist / Sol man das Liedt / Mitten wir im Leben seind / etc.                      Oder sonst ein Teutschen Psalmen / oder ander Geistlich Liedt / dz mit der                      ermanung zür Büß dienstlich / singen / Darnach sol der Kirchendiener ein Predig                      thün / auß dem Alte&#x0303; oder Newen Testament / wie es sein vnd der                      Kirchen gelegenheit erfordert.</p>
        <p>Vnd in der Predigt oder nach vollendung der Predigt / dieweil er noch auff der                      Cantzel ist / sol er kürtzlich anzeigen die gegenwertige noth. Nemlich so ein                      sünd oder Laster bey der gemeyn vber handt genommen / als zü dieser zeit das                      vnordenlich / frech / müthwillig leben mit dem zütrincken vnd trunckenheit. Item                      / das grausam schweren vnd flüchen / beyde / bey Jungen vnd Alten / bey Weiber                      vnnd Mannen. Item die groß Vntrew / List vnd Betrug in den Handtierungen /                      etc.</p>
        <p>Solche Laster solle der Kirchendiener vermelden / vnnd Gottes zorn / auch                      künfftige straff der Sünden halben verkündigen / vnd sie ermanen von dem Laster                      abzüstehn / auch GOtt vmb verzeihung der Sünden
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0078] Die obgeschriebene Letaney / sol folgender Ordnung in der Kirchen gehalten werden. In der Wochen so die Kirch auff ein sonderlichen bestimptẽ tag bey eiannder versamlet ist / Sol man das Liedt / Mitten wir im Leben seind / etc. Oder sonst ein Teutschen Psalmen / oder ander Geistlich Liedt / dz mit der ermanung zür Büß dienstlich / singen / Darnach sol der Kirchendiener ein Predig thün / auß dem Altẽ oder Newen Testament / wie es sein vnd der Kirchen gelegenheit erfordert. Vnd in der Predigt oder nach vollendung der Predigt / dieweil er noch auff der Cantzel ist / sol er kürtzlich anzeigen die gegenwertige noth. Nemlich so ein sünd oder Laster bey der gemeyn vber handt genommen / als zü dieser zeit das vnordenlich / frech / müthwillig leben mit dem zütrincken vnd trunckenheit. Item / das grausam schweren vnd flüchen / beyde / bey Jungen vnd Alten / bey Weiber vnnd Mannen. Item die groß Vntrew / List vnd Betrug in den Handtierungen / etc. Solche Laster solle der Kirchendiener vermelden / vnnd Gottes zorn / auch künfftige straff der Sünden halben verkündigen / vnd sie ermanen von dem Laster abzüstehn / auch GOtt vmb verzeihung der Sünden

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/78
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/78>, abgerufen am 22.12.2024.