Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligen Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundtIohan. 15. bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen. Züm Beschluss spreche der Kirchendiener. Der HErr gesegne euch vnd behüte euch. Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig. Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen. Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversammlung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kommen ermanet werden.chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligẽ Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundtIohan. 15. bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen. Züm Beschluss spreche der Kirchendiener. Der HErr gesegne euch vnd behüte euch. Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig. Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen. Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversam̃lung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kom̃en ermanet werden.<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0021" n="9"/> chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligẽ Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundt<note place="right">Iohan. 15.</note> bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.</p> </div> <div> <head>Züm Beschluss spreche der Kirchendiener.<lb/></head> <p>Der HErr gesegne euch vnd behüte euch.</p> <p>Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig.</p> <p>Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen.</p> <l>Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversam̃lung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kom̃en ermanet werden.</l> </div> </body> </text> </TEI> [9/0021]
chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligẽ Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundt bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.
Iohan. 15. Züm Beschluss spreche der Kirchendiener.
Der HErr gesegne euch vnd behüte euch.
Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig.
Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen.
Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversam̃lung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kom̃en ermanet werden.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/21>, abgerufen am 05.07.2024. |