Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.zeit / wie es die gelegenheit des orts vnd volcks erleiden mag / halten. Aber an Feyrtagen / daran der Catechismus vnderlassen / soll ein Vesper / wie am Sambstag oder Feyrabendt / gehalten werden. Am Wercktag. In einer jetlichen Statt / soll alle Wochen zwen tag / vnd in einem jetlichen Dorff ein tag / so dem ort vnd volck am gelegnesten sein würdt / mit solcher ordnung geprediget werden / das man anfangs vor der Predig Psalmen / dergleichen nach der Predig jedes mals ein teütschen Psalmen singe / vnd werde mit gewonlichem segen beschlossen. Ordnung der Ee einlaitung. Es ist wol vnd Christlich be- zeit / wie es die gelegenheit des orts vnd volcks erleiden mag / halten. Aber an Feyrtagen / daran der Catechismus vnderlassen / soll ein Vesper / wie am Sambstag oder Feyrabendt / gehalten werden. Am Wercktag. In einer jetlichen Statt / soll alle Wochen zwen tag / vnd in einem jetlichen Dorff ein tag / so dem ort vnd volck am gelegnesten sein würdt / mit solcher ordnung geprediget werden / das man anfangs vor der Predig Psalmen / dergleichen nach der Predig jedes mals ein teütschen Psalmen singe / vnd werde mit gewonlichem segen beschlossen. Ordnung der Ee einlaitung. Es ist wol vnd Christlich be- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0168"/> zeit / wie es die gelegenheit des orts vnd volcks erleiden mag / halten.</p> <p>Aber an Feyrtagen / daran der Catechismus vnderlassen / soll ein Vesper / wie am Sambstag oder Feyrabendt / gehalten werden.</p> </div> <div> <head>Am Wercktag.</head><lb/> <p>In einer jetlichen Statt / soll alle Wochen zwen tag / vnd in einem jetlichen Dorff ein tag / so dem ort vnd volck am gelegnesten sein würdt / mit solcher ordnung geprediget werden / das man anfangs vor der Predig Psalmen / dergleichen nach der Predig jedes mals ein teütschen Psalmen singe / vnd werde mit gewonlichem segen beschlossen.</p> </div> <div> <head>Ordnung der Ee einlaitung.</head><lb/> <p>Es ist wol vnd Christlich be- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0168]
zeit / wie es die gelegenheit des orts vnd volcks erleiden mag / halten.
Aber an Feyrtagen / daran der Catechismus vnderlassen / soll ein Vesper / wie am Sambstag oder Feyrabendt / gehalten werden.
Am Wercktag.
In einer jetlichen Statt / soll alle Wochen zwen tag / vnd in einem jetlichen Dorff ein tag / so dem ort vnd volck am gelegnesten sein würdt / mit solcher ordnung geprediget werden / das man anfangs vor der Predig Psalmen / dergleichen nach der Predig jedes mals ein teütschen Psalmen singe / vnd werde mit gewonlichem segen beschlossen.
Ordnung der Ee einlaitung.
Es ist wol vnd Christlich be-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/168>, abgerufen am 23.02.2025. |