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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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soll widerumb ein Psalm oder ein ander geistlich lied gesungen werden. Man soll sich auch fleissigen / das sich die gsang nach der leer / vnd zeit ordnung richten / Als nämlich.

Auff den Christag vnnd nachuolgenden Festen / von der Geburt Christi / zür Ostern / von der vrstend Christi / damit die Kirch der nöttigen stuck der lehr des Christlichen Glaubens / beid mit predigen vnnd singen wol erinnert werde.

Nach mittag in den Stetten / soll am Sontag ein Predig / vnd zür vesper zeit der Catechismus / wie es oben bemelt / gehalten werden.

Auff den Dörffern soll man den Catechismum / auch am Son tag nach mitag / namlich gleich auff den mittag oder zür vesper

soll widerumb ein Psalm oder ein ander geistlich lied gesungen werden. Man soll sich auch fleissigen / das sich die gsang nach der leer / vnd zeit ordnung richten / Als nämlich.

Auff den Christag vnnd nachuolgenden Festen / von der Geburt Christi / zür Ostern / von der vrstend Christi / damit die Kirch der nöttigen stuck der lehr des Christlichen Glaubens / beid mit predigen vnnd singen wol erinnert werde.

Nach mittag in den Stetten / soll am Sontag ein Predig / vnd zür vesper zeit der Catechismus / wie es oben bemelt / gehalten werden.

Auff den Dörffern soll man den Catechismum / auch am Son tag nach mitag / namlich gleich auff den mittag oder zür vesper

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[LXXXII/0167] soll widerumb ein Psalm oder ein ander geistlich lied gesungen werden. Man soll sich auch fleissigen / das sich die gsang nach der leer / vnd zeit ordnung richten / Als nämlich. Auff den Christag vnnd nachuolgenden Festen / von der Geburt Christi / zür Ostern / von der vrstend Christi / damit die Kirch der nöttigen stuck der lehr des Christlichen Glaubens / beid mit predigen vnnd singen wol erinnert werde. Nach mittag in den Stetten / soll am Sontag ein Predig / vnd zür vesper zeit der Catechismus / wie es oben bemelt / gehalten werden. Auff den Dörffern soll man den Catechismum / auch am Son tag nach mitag / namlich gleich auff den mittag oder zür vesper

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LXXXII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/167>, abgerufen am 24.11.2024.