Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Vnd vns derhalben / von GOtt empfangenen vnnd tragenden Ampts / vnd also von der Oberkeit wegen / gebürt / vnd zustehet / mit allem ernst vnd vleiß einsehens zuhaben: Demnach so beuehlen wir hiemit ernstlich / das alle vnsere Ober vnd Vnder Amptleute / Schultheissen / Gericht / Rath / Vnderthanen / Diacon / vnd Kastenpfleger / ob solcher in allen Puncten vnd Artickeln / gehorsamlich / mit allem vleiß vnd ernst halten / Die vberfahrer nach außweisung derselben / strenglich vnd vnnachlessig straffen thun / als lieb einem jeden sey / vnser vngnad vnd Straff zuuermeiden. Das Erste Capittel / Durch welche weg / ein gemeiner Kaste auffgericht mag werden / vnd was darinn gefallen soll / etc. ERstlichs / von bestendigem vnd gewissem einkommen / sol zusamen geschlagen / vnd in eine Kasten eingezogen werden / alles was biß anher auff Vigilien / ewige Liecht / Wachß vnd Ol gewendet ist worden. Item / was der heilig / die Fabrick / Presentz / Salue / Spende / Brüder / vnd Pflegschafft / vnd dergleichen fallen haben. Vnd vns derhalben / von GOtt empfangenen vnnd tragenden Ampts / vnd also von der Oberkeit wegen / gebürt / vnd zustehet / mit allem ernst vnd vleiß einsehens zuhaben: Demnach so beuehlen wir hiemit ernstlich / das alle vnsere Ober vnd Vnder Amptleute / Schultheissen / Gericht / Rath / Vnderthanen / Diacon / vnd Kastenpfleger / ob solcher in allen Puncten vnd Artickeln / gehorsamlich / mit allem vleiß vnd ernst halten / Die vberfahrer nach außweisung derselben / strenglich vnd vnnachlessig straffen thun / als lieb einem jeden sey / vnser vngnad vnd Straff zuuermeiden. Das Erste Capittel / Durch welche weg / ein gemeiner Kaste auffgericht mag werden / vnd was darinn gefallen soll / etc. ERstlichs / von bestendigem vnd gewissem einkom̃en / sol zusamen geschlagen / vnd in eine Kasten eingezogen werden / alles was biß anher auff Vigilien / ewige Liecht / Wachß vnd Ol gewendet ist worden. Item / was der heilig / die Fabrick / Presentz / Salue / Spende / Brüder / vnd Pflegschafft / vnd dergleichen fallen haben. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0561" n="412"/> <p>Vnd vns derhalben / von GOtt empfangenen vnnd tragenden Ampts / vnd also von der Oberkeit wegen / gebürt / vnd zustehet / mit allem ernst vnd vleiß einsehens zuhaben: Demnach so beuehlen wir hiemit ernstlich / das alle vnsere Ober vnd Vnder Amptleute / Schultheissen / Gericht / Rath / Vnderthanen / Diacon / vnd Kastenpfleger / ob solcher in allen Puncten vnd Artickeln / gehorsamlich / mit allem vleiß vnd ernst halten / Die vberfahrer nach außweisung derselben / strenglich vnd vnnachlessig straffen thun / als lieb einem jeden sey / vnser vngnad vnd Straff zuuermeiden.</p> </div> <div> <head>Das Erste Capittel / Durch welche weg / ein gemeiner Kaste auffgericht mag werden / vnd was darinn gefallen soll / etc.<lb/></head> <p>ERstlichs / von bestendigem vnd gewissem einkom̃en / sol zusamen geschlagen / vnd in eine Kasten eingezogen werden / alles was biß anher auff Vigilien / ewige Liecht / Wachß vnd Ol gewendet ist worden. Item / was der heilig / die Fabrick / Presentz / Salue / Spende / Brüder / vnd Pflegschafft / vnd dergleichen fallen haben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [412/0561]
Vnd vns derhalben / von GOtt empfangenen vnnd tragenden Ampts / vnd also von der Oberkeit wegen / gebürt / vnd zustehet / mit allem ernst vnd vleiß einsehens zuhaben: Demnach so beuehlen wir hiemit ernstlich / das alle vnsere Ober vnd Vnder Amptleute / Schultheissen / Gericht / Rath / Vnderthanen / Diacon / vnd Kastenpfleger / ob solcher in allen Puncten vnd Artickeln / gehorsamlich / mit allem vleiß vnd ernst halten / Die vberfahrer nach außweisung derselben / strenglich vnd vnnachlessig straffen thun / als lieb einem jeden sey / vnser vngnad vnd Straff zuuermeiden.
Das Erste Capittel / Durch welche weg / ein gemeiner Kaste auffgericht mag werden / vnd was darinn gefallen soll / etc.
ERstlichs / von bestendigem vnd gewissem einkom̃en / sol zusamen geschlagen / vnd in eine Kasten eingezogen werden / alles was biß anher auff Vigilien / ewige Liecht / Wachß vnd Ol gewendet ist worden. Item / was der heilig / die Fabrick / Presentz / Salue / Spende / Brüder / vnd Pflegschafft / vnd dergleichen fallen haben.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/561>, abgerufen am 21.02.2025. |