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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Kasten Ordnung.

AVff das auch die Armen / welche vns in Heiliger Schrifft / sonderlich beuohlen / nach notturfft versorget / Dagegen aber die Faulentzer / böse Streiffer / Landtfehrer / vnd leichtfertige Buben / denen dann / neben dem sie den dürfftigen das notwendig Allmusen / vor dem Mundt abstricken / keine Büberey vnd vbels zuuiel abgeschafft / vnd gegen jnen mit gebürender Straff / volnfahren / würde / haben wir nachuolgende Ordnung fürgenommen.

Darumb / weil neben andern Christlichen Wercken / Allmusen geben / vnd das wir vmb seines Göttlichen Namens willen / vnserm Nechsten mit Wercken der Barmhertzigkeit / vnd milden erzeigen / dem Allmechtigen sonder gefellig / vnd darinnen die rechte Brüderliche liebe ergriffen / vnd erzeigt wirdt.

Vnd damit die Spittal vnd armen Kasten / in guter Christlicher Zucht vnd Ordnung / zu notturfft vnd vnderhaltung / der rechten Armen vnnd bedürfftigen erhalten werden.

Kasten Ordnung.

AVff das auch die Armen / welche vns in Heiliger Schrifft / sonderlich beuohlen / nach notturfft versorget / Dagegen aber die Faulentzer / böse Streiffer / Landtfehrer / vnd leichtfertige Buben / denen dann / neben dem sie den dürfftigen das notwendig Allmusen / vor dem Mundt abstricken / keine Büberey vnd vbels zuuiel abgeschafft / vnd gegen jnen mit gebürender Straff / volnfahren / würde / haben wir nachuolgende Ordnung fürgenommen.

Darumb / weil neben andern Christlichen Wercken / Allmusen geben / vnd das wir vmb seines Göttlichen Namens willen / vnserm Nechsten mit Wercken der Barmhertzigkeit / vnd milden erzeigen / dem Allmechtigen sonder gefellig / vnd darinnen die rechte Brüderliche liebe ergriffen / vnd erzeigt wirdt.

Vnd damit die Spittal vnd armen Kasten / in guter Christlicher Zucht vnd Ordnung / zu notturfft vnd vnderhaltung / der rechten Armen vnnd bedürfftigen erhalten werden.

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[411/0560] Kasten Ordnung. AVff das auch die Armen / welche vns in Heiliger Schrifft / sonderlich beuohlen / nach notturfft versorget / Dagegen aber die Faulentzer / böse Streiffer / Landtfehrer / vnd leichtfertige Buben / denen dann / neben dem sie den dürfftigen das notwendig Allmusen / vor dem Mundt abstricken / keine Büberey vnd vbels zuuiel abgeschafft / vnd gegen jnen mit gebürender Straff / volnfahren / würde / haben wir nachuolgende Ordnung fürgenommen. Darumb / weil neben andern Christlichen Wercken / Allmusen geben / vnd das wir vmb seines Göttlichen Namens willen / vnserm Nechsten mit Wercken der Barmhertzigkeit / vnd milden erzeigen / dem Allmechtigen sonder gefellig / vnd darinnen die rechte Brüderliche liebe ergriffen / vnd erzeigt wirdt. Vnd damit die Spittal vnd armen Kasten / in guter Christlicher Zucht vnd Ordnung / zu notturfft vnd vnderhaltung / der rechten Armen vnnd bedürfftigen erhalten werden.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 411. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/560>, abgerufen am 06.06.2024.