Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wölle / das es im Glauben zunehme vnd wachsse / wieder den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite / vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd entlich nach diesem leben die ewigen seligkeit vberkomen möge / Wöllen auch derhalben von grundt des Hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.

Vater vnser / der du bist im Himel / etc.

Es mag auch diese vermanung vor oder nach dem Exorcismo / darnach es an jedem ort hergebracht / geschehen.

ANdechtigen lieben Freunde in Christo dem HERrn / Demnach diß gegenwertige liebe Kindlein (oder diese) gleich wie andere Menschen / in Sünden empfangen vnd geborn ist / vnd also von wegen der Sünde auch stecket vnder dem ewigen Todt / vermag sich auch derowegen / von solchem grossen schaden nicht zuhelffen / noch zuentledigen / besonder jme ist hoch von nöten / das es nach der lehre / vnd auff den beuelch IHESV Christi / zum andern mahl durch das Wasser vnnd den heiligen Geist geborn werde / vnd also seinem Erlöser vnd Heilandt IHESV Christo eingeleibet werde / So wöllen wir seinet halben / GOTt im Himel anruffen / vnd bitten / er wölle ja selbs alhie Teuffer sein / vnd diesem Kindelein (oder diesen) seinen heiligen Geist

Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wölle / das es im Glauben zunehme vnd wachsse / wieder den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite / vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd entlich nach diesem leben die ewigen seligkeit vberkomen möge / Wöllen auch derhalben von grundt des Hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.

Vater vnser / der du bist im Himel / etc.

Es mag auch diese vermanung vor oder nach dem Exorcismo / darnach es an jedem ort hergebracht / geschehen.

ANdechtigen lieben Freunde in Christo dem HERrn / Demnach diß gegenwertige liebe Kindlein (oder diese) gleich wie andere Menschen / in Sünden empfangen vnd geborn ist / vnd also von wegen der Sünde auch stecket vnder dem ewigen Todt / vermag sich auch derowegen / von solchem grossen schaden nicht zuhelffen / noch zuentledigen / besonder jme ist hoch von nöten / das es nach der lehre / vnd auff den beuelch IHESV Christi / zum andern mahl durch das Wasser vnnd den heiligen Geist geborn werde / vnd also seinem Erlöser vnd Heilandt IHESV Christo eingeleibet werde / So wöllen wir seinet halben / GOTt im Himel anruffen / vnd bitten / er wölle ja selbs alhie Teuffer sein / vnd diesem Kindelein (oder diesen) seinen heiligen Geist

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0209" n="65"/>
        <p>Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wölle / das es im Glauben zunehme vnd wachsse / wieder den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite / vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd entlich nach diesem leben die ewigen seligkeit vberkomen möge / Wöllen auch derhalben von grundt des Hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.</p>
        <p>Vater vnser / der du bist im Himel / etc.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Es mag auch diese vermanung vor oder nach dem Exorcismo / darnach es an jedem ort hergebracht / geschehen.<lb/></head>
        <p>ANdechtigen lieben Freunde in Christo dem HERrn / Demnach diß gegenwertige liebe Kindlein (oder diese) gleich wie andere Menschen / in Sünden empfangen vnd geborn ist / vnd also von wegen der Sünde auch stecket vnder dem ewigen Todt / vermag sich auch derowegen / von solchem grossen schaden nicht zuhelffen / noch zuentledigen / besonder jme ist hoch von nöten / das es nach der lehre / vnd auff den beuelch IHESV Christi / zum andern mahl durch das Wasser vnnd den heiligen Geist geborn werde / vnd also seinem Erlöser vnd Heilandt IHESV Christo eingeleibet werde / So wöllen wir seinet halben / GOTt im Himel anruffen / vnd bitten / er wölle ja selbs alhie Teuffer sein / vnd diesem Kindelein (oder diesen) seinen heiligen Geist
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[65/0209] Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wölle / das es im Glauben zunehme vnd wachsse / wieder den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite / vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd entlich nach diesem leben die ewigen seligkeit vberkomen möge / Wöllen auch derhalben von grundt des Hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen. Vater vnser / der du bist im Himel / etc. Es mag auch diese vermanung vor oder nach dem Exorcismo / darnach es an jedem ort hergebracht / geschehen. ANdechtigen lieben Freunde in Christo dem HERrn / Demnach diß gegenwertige liebe Kindlein (oder diese) gleich wie andere Menschen / in Sünden empfangen vnd geborn ist / vnd also von wegen der Sünde auch stecket vnder dem ewigen Todt / vermag sich auch derowegen / von solchem grossen schaden nicht zuhelffen / noch zuentledigen / besonder jme ist hoch von nöten / das es nach der lehre / vnd auff den beuelch IHESV Christi / zum andern mahl durch das Wasser vnnd den heiligen Geist geborn werde / vnd also seinem Erlöser vnd Heilandt IHESV Christo eingeleibet werde / So wöllen wir seinet halben / GOTt im Himel anruffen / vnd bitten / er wölle ja selbs alhie Teuffer sein / vnd diesem Kindelein (oder diesen) seinen heiligen Geist

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/209
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/209>, abgerufen am 21.11.2024.