Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.ser Gebet / weil du es verheissen und vertröstet hast / wollestu gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn JEsum Christum / der mit dir und dem heiligen Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen. Dieses nun samt dem vorigen zu erlangen / lasset uns beten das Heil. Vater Unser etc. Darauf der Seegen. Der HERR segne dich und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir seinen Friede / Amen. CAP. XII. Actus Confirmationis. §. 1. AN dem Sonntage welcher zu dem Actu Confirmationis ausgesetzet / soll die Gemeinde / welcher solches den vorhergehenden Sonntag von der Cantzel intimiret worden / nochmahls nach geendigter Predigt bey einander zu bleiben / und mit einem andächtigen Gebet und geziemender Stille der vorseyenden Heil. Handlung beyzuwohnen ermahnet werden. §. 2. So bald der Pastor von der Cantzel getreten / soll gesungen werden: Komm heiliger Geist HErre GOtt. §. 3. Unterdessen sollen die Catechumeni nebst deren Eltern oder Vormündern / wie auch Gevattern so viel deren verhanden / und sich zu dem Ende ebenfalls zu dem Heil. Abendmahl mit einzufinden haben / dem Pastori für dem Altar also fürgestellet werden / daß sie von männiglich gesehen werden mögen. ser Gebet / weil du es verheissen und vertröstet hast / wollestu gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn JEsum Christum / der mit dir und dem heiligen Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen. Dieses nun samt dem vorigen zu erlangen / lasset uns beten das Heil. Vater Unser etc. Darauf der Seegen. Der HERR segne dich und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir seinen Friede / Amen. CAP. XII. Actus Confirmationis. §. 1. AN dem Sonntage welcher zu dem Actu Confirmationis ausgesetzet / soll die Gemeinde / welcher solches den vorhergehenden Sonntag von der Cantzel intimiret worden / nochmahls nach geendigter Predigt bey einander zu bleiben / und mit einem andächtigen Gebet und geziemender Stille der vorseyenden Heil. Handlung beyzuwohnen ermahnet werden. §. 2. So bald der Pastor von der Cantzel getreten / soll gesungen werden: Komm heiliger Geist HErre GOtt. §. 3. Unterdessen sollen die Catechumeni nebst deren Eltern oder Vormündern / wie auch Gevattern so viel deren verhanden / und sich zu dem Ende ebenfalls zu dem Heil. Abendmahl mit einzufinden haben / dem Pastori für dem Altar also fürgestellet werden / daß sie von männiglich gesehen werden mögen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0061" n="57"/> ser Gebet / weil du es verheissen und vertröstet hast / wollestu gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn JEsum Christum / der mit dir und dem heiligen Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen.</p> </div> <div> <head>Dieses nun samt dem vorigen zu erlangen / lasset uns beten das Heil. Vater Unser etc.<lb/></head> </div> <div> <head>Darauf der Seegen.<lb/></head> <l>Der HERR segne dich und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir seinen Friede / Amen.</l> </div> <div> <head>CAP. XII. Actus Confirmationis.<lb/></head> </div> <div> <head>§. 1.<lb/></head> <p>AN dem Sonntage welcher zu dem Actu Confirmationis ausgesetzet / soll die Gemeinde / welcher solches den vorhergehenden Sonntag von der Cantzel intimiret worden / nochmahls nach geendigter Predigt bey einander zu bleiben / und mit einem andächtigen Gebet und geziemender Stille der vorseyenden Heil. Handlung beyzuwohnen ermahnet werden.</p> </div> <div> <head>§. 2.<lb/></head> <p>So bald der Pastor von der Cantzel getreten / soll gesungen werden: Komm heiliger Geist HErre GOtt.</p> </div> <div> <head>§. 3.<lb/></head> <p>Unterdessen sollen die Catechumeni nebst deren Eltern oder Vormündern / wie auch Gevattern so viel deren verhanden / und sich zu dem Ende ebenfalls zu dem Heil. Abendmahl mit einzufinden haben / dem Pastori für dem Altar also fürgestellet werden / daß sie von männiglich gesehen werden mögen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [57/0061]
ser Gebet / weil du es verheissen und vertröstet hast / wollestu gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn JEsum Christum / der mit dir und dem heiligen Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen.
Dieses nun samt dem vorigen zu erlangen / lasset uns beten das Heil. Vater Unser etc.
Darauf der Seegen.
Der HERR segne dich und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir seinen Friede / Amen. CAP. XII. Actus Confirmationis.
§. 1.
AN dem Sonntage welcher zu dem Actu Confirmationis ausgesetzet / soll die Gemeinde / welcher solches den vorhergehenden Sonntag von der Cantzel intimiret worden / nochmahls nach geendigter Predigt bey einander zu bleiben / und mit einem andächtigen Gebet und geziemender Stille der vorseyenden Heil. Handlung beyzuwohnen ermahnet werden.
§. 2.
So bald der Pastor von der Cantzel getreten / soll gesungen werden: Komm heiliger Geist HErre GOtt.
§. 3.
Unterdessen sollen die Catechumeni nebst deren Eltern oder Vormündern / wie auch Gevattern so viel deren verhanden / und sich zu dem Ende ebenfalls zu dem Heil. Abendmahl mit einzufinden haben / dem Pastori für dem Altar also fürgestellet werden / daß sie von männiglich gesehen werden mögen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |