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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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sto Zusage hat daß sie nicht vergebens geschehen / sondern in seinem Nahmen erhöret werden soll / wollen wir sie dem himmlischen Vater in den Worten / die uns sein lieber Sohn gelehret hat / fürtragen / und also beten: Vater Unser etc.

Nach geendigtem Gebet treten der Bräutigam und Braut für den Altar / und soll der Pastor sie darauf zum drittenmahl aufbieten / mit folgenden Worten:

Es seyn allhier gegenwärtig N. und N. welche sich in den Ehelichen Stand nach Göttlichen Willen zu begeben bedacht seyn / auch derwegen nach Gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / will sie auch nochmahls zum Uberfluß aufgeboten haben / ob jemand wäre / der Einrede hätte / und gute Uhrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht müchte für sich gehen / daß er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmahls.

Taceat paulisper, postea pergat.

Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur Zeit nicht verhanden / der einige Einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jetztgenandten Persohnen möchte verhindert werden / so soll auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogen wird / soll sich kein Mensch unterstehen zu verändern.

Darnach soll die Vertrauung geschehen / mit folgenden / oder dergleichen Worten:

N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtige N. zu nehmen / zu einer Ehelichen Haußfrauen / mit ihr nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihr nicht zu scheiden / es sey dann / daß euch der Todt scheide; ist solches noch eures Hertzens Wille und Meynung / so

sto Zusage hat daß sie nicht vergebens geschehen / sondern in seinem Nahmen erhöret werden soll / wollen wir sie dem himmlischen Vater in den Worten / die uns sein lieber Sohn gelehret hat / fürtragen / und also beten: Vater Unser etc.

Nach geendigtem Gebet treten der Bräutigam und Braut für den Altar / und soll der Pastor sie darauf zum drittenmahl aufbieten / mit folgenden Worten:

Es seyn allhier gegenwärtig N. und N. welche sich in den Ehelichen Stand nach Göttlichen Willen zu begeben bedacht seyn / auch derwegen nach Gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / will sie auch nochmahls zum Uberfluß aufgeboten haben / ob jemand wäre / der Einrede hätte / und gute Uhrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht müchte für sich gehen / daß er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmahls.

Taceat paulisper, postea pergat.

Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur Zeit nicht verhanden / der einige Einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jetztgenandten Persohnen möchte verhindert werden / so soll auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogen wird / soll sich kein Mensch unterstehen zu verändern.

Darnach soll die Vertrauung geschehen / mit folgenden / oder dergleichen Worten:

N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtige N. zu nehmen / zu einer Ehelichen Haußfrauen / mit ihr nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihr nicht zu scheiden / es sey dann / daß euch der Todt scheide; ist solches noch eures Hertzens Wille und Meynung / so

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[35/0039] sto Zusage hat daß sie nicht vergebens geschehen / sondern in seinem Nahmen erhöret werden soll / wollen wir sie dem himmlischen Vater in den Worten / die uns sein lieber Sohn gelehret hat / fürtragen / und also beten: Vater Unser etc. Nach geendigtem Gebet treten der Bräutigam und Braut für den Altar / und soll der Pastor sie darauf zum drittenmahl aufbieten / mit folgenden Worten: Es seyn allhier gegenwärtig N. und N. welche sich in den Ehelichen Stand nach Göttlichen Willen zu begeben bedacht seyn / auch derwegen nach Gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / will sie auch nochmahls zum Uberfluß aufgeboten haben / ob jemand wäre / der Einrede hätte / und gute Uhrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht müchte für sich gehen / daß er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmahls. Taceat paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur Zeit nicht verhanden / der einige Einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jetztgenandten Persohnen möchte verhindert werden / so soll auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogen wird / soll sich kein Mensch unterstehen zu verändern. Darnach soll die Vertrauung geschehen / mit folgenden / oder dergleichen Worten: N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtige N. zu nehmen / zu einer Ehelichen Haußfrauen / mit ihr nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihr nicht zu scheiden / es sey dann / daß euch der Todt scheide; ist solches noch eures Hertzens Wille und Meynung / so

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/39>, abgerufen am 30.12.2024.