Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.bekennet es allhie für GOttes Angesicht / und in Gegenwärtigkeit der Gemeine / und saget Ja. Dicat Ja. N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtigen N. zu nehmen zu eurem Ehelichen Manne / mit ihme nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihme nicht zu scheiden / der Todt scheide euch dann; Ist solches eures Hertzens Wille und Meynung / so bekennet es allhie / und saget Ja. Dicat Ja. Hie lasse er Sie ein dem andern die Trau-Ringe geben / und füge ihre beyde rechte Hände zusammen / und spreche: Was GOTT zusammen füget / soll der Mensch nicht scheiden. Darnach spreche er vor allen in gemein: Weil N. und N. sich untereinander zur Ehe begehren / und solches allhie für GOtt und dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauf untereinander die Hände und Trau-Ringe gegeben haben / so spreche ich sie Ehelich zusammen im Nahmen des Vaters / des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen. Darauf soll der Pfarrherr die neuen Eheleute anreden mit folgenden Worten:Geliebte in Christo / beyde Braut und Bräutigam: Damit ihr in eurem bestetigtem Stande also leben möget / daß es GOtt gefällig / euch und männiglich besserlich seyn möge / so sollet ihr aus GOttes Wort vier Stücke hören / so Eheleuten zu wissen vonnöhten seyn. bekennet es allhie für GOttes Angesicht / und in Gegenwärtigkeit der Gemeine / und saget Ja. Dicat Ja. N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtigen N. zu nehmen zu eurem Ehelichen Manne / mit ihme nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihme nicht zu scheiden / der Todt scheide euch dann; Ist solches eures Hertzens Wille und Meynung / so bekennet es allhie / und saget Ja. Dicat Ja. Hie lasse er Sie ein dem andern die Trau-Ringe geben / und füge ihre beyde rechte Hände zusammen / und spreche: Was GOTT zusammen füget / soll der Mensch nicht scheiden. Darnach spreche er vor allen in gemein: Weil N. und N. sich untereinander zur Ehe begehren / und solches allhie für GOtt und dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauf untereinander die Hände und Trau-Ringe gegeben haben / so spreche ich sie Ehelich zusammen im Nahmen des Vaters / des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen. Darauf soll der Pfarrherr die neuen Eheleute anreden mit folgenden Worten:Geliebte in Christo / beyde Braut und Bräutigam: Damit ihr in eurem bestetigtem Stande also leben möget / daß es GOtt gefällig / euch und männiglich besserlich seyn möge / so sollet ihr aus GOttes Wort vier Stücke hören / so Eheleuten zu wissen vonnöhten seyn. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0040" n="36"/> bekennet es allhie für GOttes Angesicht / und in Gegenwärtigkeit der Gemeine / und saget Ja.</p> </div> <div> <head>Dicat Ja.<lb/></head> <p>N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtigen N. zu nehmen zu eurem Ehelichen Manne / mit ihme nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihme nicht zu scheiden / der Todt scheide euch dann; Ist solches eures Hertzens Wille und Meynung / so bekennet es allhie / und saget Ja.</p> </div> <div> <head>Dicat Ja.<lb/></head> <l>Hie lasse er Sie ein dem andern die Trau-Ringe geben / und füge ihre beyde rechte Hände zusammen / und spreche:</l> <p>Was GOTT zusammen füget / soll der Mensch nicht scheiden.</p> </div> <div> <head>Darnach spreche er vor allen in gemein:<lb/></head> <p>Weil N. und N. sich untereinander zur Ehe begehren / und solches allhie für GOtt und dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauf untereinander die Hände und Trau-Ringe gegeben haben / so spreche ich sie Ehelich zusammen im Nahmen des Vaters / des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen.</p> <l>Darauf soll der Pfarrherr die neuen Eheleute anreden mit folgenden Worten:</l> <p>Geliebte in Christo / beyde Braut und Bräutigam: Damit ihr in eurem bestetigtem Stande also leben möget / daß es GOtt gefällig / euch und männiglich besserlich seyn möge / so sollet ihr aus GOttes Wort vier Stücke hören / so Eheleuten zu wissen vonnöhten seyn.</p> </div> </body> </text> </TEI> [36/0040]
bekennet es allhie für GOttes Angesicht / und in Gegenwärtigkeit der Gemeine / und saget Ja.
Dicat Ja.
N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtigen N. zu nehmen zu eurem Ehelichen Manne / mit ihme nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihme nicht zu scheiden / der Todt scheide euch dann; Ist solches eures Hertzens Wille und Meynung / so bekennet es allhie / und saget Ja.
Dicat Ja.
Hie lasse er Sie ein dem andern die Trau-Ringe geben / und füge ihre beyde rechte Hände zusammen / und spreche: Was GOTT zusammen füget / soll der Mensch nicht scheiden.
Darnach spreche er vor allen in gemein:
Weil N. und N. sich untereinander zur Ehe begehren / und solches allhie für GOtt und dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauf untereinander die Hände und Trau-Ringe gegeben haben / so spreche ich sie Ehelich zusammen im Nahmen des Vaters / des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen.
Darauf soll der Pfarrherr die neuen Eheleute anreden mit folgenden Worten: Geliebte in Christo / beyde Braut und Bräutigam: Damit ihr in eurem bestetigtem Stande also leben möget / daß es GOtt gefällig / euch und männiglich besserlich seyn möge / so sollet ihr aus GOttes Wort vier Stücke hören / so Eheleuten zu wissen vonnöhten seyn.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/40>, abgerufen am 17.07.2024. |