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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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Das Alles ist Unser Landes-Väterlicher ernster Will und Meinung. Uhrkundlich Unser eigenhändigen Unterschrifft und beygedrücktem Fürstl. Geheimbten Cantzeley-Secrets. Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 2. Martii 1692.

Rudolph Augusts. Anthon Ulrich.

II. Declaratio, Welche über ein und andern punct des publicirten Edicts dem geistlichen Ministerio in der Stadt Braunschweig ertheilet worden.

DEm Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn / Herrn Anthon Ulrich / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Unserm gnädigsten Fürsten und Herrn ist unterthänigst vorgetragen / was vor dubia vor Unterschreibung Dero Anno 1692. den 9. Mart. pulicirten Fürstl. Edicts vom Superinten dente, Seniore und übrigen Membris des Ministerii in Braunschweig moviret worden / Und lassen denenselben hiermit zur resolution ertheilen.

Das Alles ist Unser Landes-Väterlicher ernster Will und Meinung. Uhrkundlich Unser eigenhändigen Unterschrifft und beygedrücktem Fürstl. Geheimbten Cantzeley-Secrets. Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 2. Martii 1692.

Rudolph Augusts. Anthon Ulrich.

II. Declaratio, Welche über ein und andern punct des publicirten Edicts dem geistlichen Ministerio in der Stadt Braunschweig ertheilet worden.

DEm Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn / Herrn Anthon Ulrich / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Unserm gnädigsten Fürsten und Herrn ist unterthänigst vorgetragen / was vor dubia vor Unterschreibung Dero Anno 1692. den 9. Mart. pulicirten Fürstl. Edicts vom Superinten dente, Seniore und übrigen Membris des Ministerii in Braunschweig moviret worden / Und lassen denenselben hiermit zur resolution ertheilen.

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[100/0100] Das Alles ist Unser Landes-Väterlicher ernster Will und Meinung. Uhrkundlich Unser eigenhändigen Unterschrifft und beygedrücktem Fürstl. Geheimbten Cantzeley-Secrets. Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 2. Martii 1692. Rudolph Augusts. Anthon Ulrich. II. Declaratio, Welche über ein und andern punct des publicirten Edicts dem geistlichen Ministerio in der Stadt Braunschweig ertheilet worden. DEm Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn / Herrn Anthon Ulrich / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Unserm gnädigsten Fürsten und Herrn ist unterthänigst vorgetragen / was vor dubia vor Unterschreibung Dero Anno 1692. den 9. Mart. pulicirten Fürstl. Edicts vom Superinten dente, Seniore und übrigen Membris des Ministerii in Braunschweig moviret worden / Und lassen denenselben hiermit zur resolution ertheilen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/100>, abgerufen am 21.12.2024.