Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

Rehden / Heinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weihe vnd Erichen von Bardeleben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen Stedte Göttingen vnd Hannover / Vnd wegen der kleinen Stedte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Gandersheimb / Den 10. Octobris Anno 1601.

Litera A. Fürstlich Ausschreiben wegen handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij.

VOn GOttes gnaden Wir Heinrich Julius postulirter Bischoff zu Halberstadt vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Praelaten, Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Iulius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special Superintendenten, Pastoribus, Ober: vnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Baurßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkombt / Ob wol Weyland der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landtsfürst mit S. L.

Rehden / Heinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weihe vnd Erichen von Bardeleben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen Stedte Göttingen vnd Hannover / Vnd wegen der kleinen Stedte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Gandersheimb / Den 10. Octobris Anno 1601.

Litera A. Fürstlich Ausschreiben wegen handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij.

VOn GOttes gnaden Wir Heinrich Julius postulirter Bischoff zu Halberstadt vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Praelaten, Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Iulius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special Superintendenten, Pastoribus, Ober: vnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Baurßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkombt / Ob wol Weyland der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landtsfürst mit S. L.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0043"/>
Rehden /
                     Heinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchausen / Boden von Adelebsen /
                     Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weihe vnd Erichen von Bardeleben / Curdts
                     seligern Sohne / Wegen der grossen Stedte Göttingen vnd Hannover / Vnd wegen der
                     kleinen Stedte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden
                     / Geschehen zu Gandersheimb / Den 10. Octobris Anno 1601.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">Litera A.</hi> Fürstlich Ausschreiben wegen handthabung der
                     Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij.<lb/></head>
        <p>VOn GOttes gnaden Wir Heinrich Julius postulirter Bischoff zu Halberstadt vnd
                     Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern
                     Praelaten, Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd
                     Professorn in vnser Iulius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special
                     Superintendenten, Pastoribus, Ober: vnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnnd Rähten
                     in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Baurßleuten vnd allen andern
                     vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnnd geben euch hiemit gnedig
                     zuerkennen / Das vns glaublich fürkombt / Ob wol Weyland der Hochgeborne Fürst /
                     Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr
                     Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als
                     der domals regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landtsfürst
                     mit S. L.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0043] Rehden / Heinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weihe vnd Erichen von Bardeleben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen Stedte Göttingen vnd Hannover / Vnd wegen der kleinen Stedte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Gandersheimb / Den 10. Octobris Anno 1601. Litera A. Fürstlich Ausschreiben wegen handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij. VOn GOttes gnaden Wir Heinrich Julius postulirter Bischoff zu Halberstadt vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Praelaten, Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Iulius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special Superintendenten, Pastoribus, Ober: vnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Baurßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkombt / Ob wol Weyland der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landtsfürst mit S. L.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603/43
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603/43>, abgerufen am 22.12.2024.