Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttingen / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge. Zum siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde. ZVm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs / auch die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttingẽ / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge. Zum siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde. ZVm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs / auch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0027"/> die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttingẽ / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge.</p> </div> <div n="2"> <p><hi rendition="#in">Z</hi>um siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde.</p> </div> <div n="2"> <p><hi rendition="#in">Z</hi>Vm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs / auch </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0027]
die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttingẽ / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge.
Zum siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde.
ZVm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs / auch
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