Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].aus natürlicher Erkenntniß etc. Ein Versprechen, dessen Erfüllung schädlicher §. 46. Der Scherz ist eine Verstellung, welche andre Scherze nicht auf solche Art, daß du besorgen Ein G 3
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc. Ein Verſprechen, deſſen Erfuͤllung ſchaͤdlicher §. 46. Der Scherz iſt eine Verſtellung, welche andre Scherze nicht auf ſolche Art, daß du beſorgen Ein G 3
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aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
Ein Verſprechen, deſſen Erfuͤllung ſchaͤdlicher
iſt, als der zu beſorgende Zwang und Verdruß,
welcher aus Abweichung von dem Verſprechen folgt,
darf man zwar nicht halten; aber den dadurch ver-
urſachten Schaden muß man erſetzen.
§. 46.
Der Scherz iſt eine Verſtellung, welche andre
vergnuͤgen, oder zum lachen reizen ſoll. Er muß
ehrbar, uneckelhaft und ohne einen ſolchen Schaden
ſeyn, der groͤſſer iſt, als das Vergnuͤgen.
Scherze nicht auf ſolche Art, daß du beſorgen
mußt, auch nach der Entdeckung zu mißfallen. Nie-
mals mit deinen Vorgeſetzten oder Vornehmern.
Denn ſie trauen dir den Verſtand nicht zu, dich in
der Gewohnheit des Scherzes von der Beleidigung
ihrer Ehre zu enthalten. Nicht mit Hochmuͤthigen
und Zornigen, denn ſie haben nicht Verſtand gnug,
Scherz zu verſtehen. Nicht mit Traurigen, uͤber die
Urſachen ihres Kummers; denn ſie glauben ſonſt,
daß du keinen Antheil daran nehmeſt. Nicht zwi-
ſchen lehrreichen und ernſthaften Geſpraͤchen. Denn
der Nutzen derſelben wird dadurch geſtoͤrt. Nicht
mit Argwoͤhnſchen, welche ſich den Scherz als eine
Verachtung vorſtellen. Nicht mit unbekannten
Perſonen an oͤffentlichen Oertern, und zwar eben
darum, weil du ſie nicht kenneſt.
Ein
G 3
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