Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

bey Leben Seiner Käyserlichen und Königlichen Majestät unsers allergnädigsten Herrns/ keinen Theil an der Regierung nehmen wolle/ es wäre dann solches mit ausdrücklicher Einwilligung Seiner Käyserlichen und Königlichen Majestät.

Dieses sind die Puncta und Articul, welche Jhro Ertz-Hertzogliche Durchlaucht. vor der Crönung anzunehmen belieben/ und unter einem Versicherungs-Instrument bekräfftigen auch wenn sie einst die Regierung übernehmen solten/ unter die andern Articul und Gesetze des Königreichs publiciren lassen wolle.

Solchem nach nun nehmen wir/ nach der Neigung/ so wir gegen sämtliche Stände von Ungarn und deren darzu gehörigen Länder tragen/ oben gesetze Articul, mit allem/ was darinnen enthalten/ an: als eine Sache/ welche von uns gebilliget angenommen und bestätiget worden/ und worüber wir unsere Einstimmung und Beyfall gegeben haben/ auch alles/ was darinnen enthalten/ gnädigst angenommen/ bestätiget und ratificiret. Versprechen anbey bey Königl. Worten / daß wir Zeit unser Regierung/ alles das/ so wir hier versprechen/ halten / auch von unsern treuen Unterthanen/ wes Standes sie auch seyn/ wollen halten und beodachten lassen/ wie wir solches/ Krafft dieses unsers Diploma, annehmen / billigen/ bestätigen/ ratificiren und versprechen. Zu desto mehrer Versicherung und Glauben/ haben Wir solches mit Unserer eigenen Hand unterschrieben/ und mit Unsern Ertz-Hertzoglichen Siegel bekräfftigen lassen. In Unserer Königlichen Burg zu Preßburg/ den 8 Decembr. 1687.

Joseph/

Ad mandatum Serenissimi Archiducis proprium

Steph. Andr. von Wardemburg.

Das Königreich Böhmen/ brachte ebenfals Ferdinandus I. an das Hauß Oestereich. Denn nachdem in Wenceslao V. anno 1306. der gantze Königliche Manns Stamm ausginge/ bekam Hertzog Johannes von Luzelburg, weil er des letzt verstorbenen Königs Schwester zur Ehe hatte/ die Böhmische Cron/ Albertus II. Römischer Käyser/ und Ertz-Hertzog von Oestereich/ nahm zwar die Elisabetham, vorbemeldten Ungarischen und zugleich Böhmischen Königs Sigismundi Printzessin zur Gemahlin; Zu dem Throne dieses Reichs aber/ war noch keine Hoffnung da / weil Casimir II. König in Pohlen/ wegen seiner Gemahlin/ ein näher Recht zu haben vermeinte/ bis endlich/ nur besagter Ferdinandus I. nach abgeblüheten männlichen Stamm /

bey Leben Seiner Käyserlichen und Königlichen Majestät unsers allergnädigsten Herrns/ keinen Theil an der Regierung nehmen wolle/ es wäre dann solches mit ausdrücklicher Einwilligung Seiner Käyserlichen und Königlichen Majestät.

Dieses sind die Puncta und Articul, welche Jhro Ertz-Hertzogliche Durchlaucht. vor der Crönung anzunehmen belieben/ und unter einem Versicherungs-Instrument bekräfftigen auch wenn sie einst die Regierung übernehmen solten/ unter die andern Articul und Gesetze des Königreichs publiciren lassen wolle.

Solchem nach nun nehmen wir/ nach der Neigung/ so wir gegen sämtliche Stände von Ungarn und deren darzu gehörigen Länder tragen/ oben gesetze Articul, mit allem/ was darinnen enthalten/ an: als eine Sache/ welche von uns gebilliget angenommen und bestätiget worden/ und worüber wir unsere Einstimmung und Beyfall gegeben haben/ auch alles/ was darinnen enthalten/ gnädigst angenommen/ bestätiget und ratificiret. Versprechen anbey bey Königl. Worten / daß wir Zeit unser Regierung/ alles das/ so wir hier versprechen/ halten / auch von unsern treuen Unterthanen/ wes Standes sie auch seyn/ wollen halten und beodachten lassen/ wie wir solches/ Krafft dieses unsers Diploma, annehmen / billigen/ bestätigen/ ratificiren und versprechen. Zu desto mehrer Versicherung und Glauben/ haben Wir solches mit Unserer eigenen Hand unterschrieben/ und mit Unsern Ertz-Hertzoglichen Siegel bekräfftigen lassen. In Unserer Königlichen Burg zu Preßburg/ den 8 Decembr. 1687.

Joseph/

Ad mandatum Serenissimi Archiducis proprium

Steph. Andr. von Wardemburg.

Das Königreich Böhmen/ brachte ebenfals Ferdinandus I. an das Hauß Oestereich. Denn nachdem in Wenceslao V. anno 1306. der gantze Königliche Manns Stamm ausginge/ bekam Hertzog Johannes von Luzelburg, weil er des letzt verstorbenen Königs Schwester zur Ehe hatte/ die Böhmische Cron/ Albertus II. Römischer Käyser/ und Ertz-Hertzog von Oestereich/ nahm zwar die Elisabetham, vorbemeldten Ungarischen und zugleich Böhmischen Königs Sigismundi Printzessin zur Gemahlin; Zu dem Throne dieses Reichs aber/ war noch keine Hoffnung da / weil Casimir II. König in Pohlen/ wegen seiner Gemahlin/ ein näher Recht zu haben vermeinte/ bis endlich/ nur besagter Ferdinandus I. nach abgeblüheten männlichen Stamm /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0055" n="13"/>
bey Leben Seiner Käyserlichen und                      Königlichen Majestät unsers allergnädigsten Herrns/ keinen Theil an der                      Regierung nehmen wolle/ es wäre dann solches mit ausdrücklicher Einwilligung                      Seiner Käyserlichen und Königlichen Majestät.</p>
        <p>Dieses sind die Puncta und Articul, welche Jhro Ertz-Hertzogliche Durchlaucht.                      vor der Crönung anzunehmen belieben/ und unter einem Versicherungs-Instrument                      bekräfftigen auch wenn sie einst die Regierung übernehmen solten/ unter die                      andern Articul und Gesetze des Königreichs publiciren lassen wolle.</p>
        <p>Solchem nach nun nehmen wir/ nach der Neigung/ so wir gegen sämtliche Stände                      von Ungarn und deren darzu gehörigen Länder tragen/ oben gesetze Articul, mit                      allem/ was darinnen enthalten/ an: als eine Sache/ welche von uns gebilliget                      angenommen und bestätiget worden/ und worüber wir unsere Einstimmung und                      Beyfall gegeben haben/ auch alles/ was darinnen enthalten/ gnädigst                      angenommen/ bestätiget und ratificiret. Versprechen anbey bey Königl. Worten /                      daß wir Zeit unser Regierung/ alles das/ so wir hier versprechen/ halten /                      auch von unsern treuen Unterthanen/ wes Standes sie auch seyn/ wollen halten                      und beodachten lassen/ wie wir solches/ Krafft dieses unsers Diploma, annehmen                     / billigen/ bestätigen/ ratificiren und versprechen. Zu desto mehrer                      Versicherung und Glauben/ haben Wir solches mit Unserer eigenen Hand                      unterschrieben/ und mit Unsern Ertz-Hertzoglichen Siegel bekräfftigen lassen.                      In Unserer Königlichen Burg zu Preßburg/ den 8 Decembr. 1687.</p>
        <p>Joseph/</p>
        <p>Ad mandatum Serenissimi Archiducis proprium</p>
        <p>Steph. Andr. von Wardemburg.</p>
        <p>Das Königreich Böhmen/ brachte ebenfals Ferdinandus I. an das Hauß Oestereich.                      Denn nachdem in Wenceslao V. anno 1306. der gantze Königliche Manns Stamm                      ausginge/ bekam Hertzog Johannes von Luzelburg, weil er des letzt verstorbenen                      Königs Schwester zur Ehe hatte/ die Böhmische Cron/ Albertus II. Römischer                      Käyser/ und Ertz-Hertzog von Oestereich/ nahm zwar die Elisabetham,                      vorbemeldten Ungarischen und zugleich Böhmischen Königs Sigismundi Printzessin                      zur Gemahlin; Zu dem Throne dieses Reichs aber/ war noch keine Hoffnung da /                      weil Casimir II. König in Pohlen/ wegen seiner Gemahlin/ ein näher Recht zu                      haben vermeinte/ bis endlich/ nur besagter Ferdinandus I. nach abgeblüheten                      männlichen Stamm /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[13/0055] bey Leben Seiner Käyserlichen und Königlichen Majestät unsers allergnädigsten Herrns/ keinen Theil an der Regierung nehmen wolle/ es wäre dann solches mit ausdrücklicher Einwilligung Seiner Käyserlichen und Königlichen Majestät. Dieses sind die Puncta und Articul, welche Jhro Ertz-Hertzogliche Durchlaucht. vor der Crönung anzunehmen belieben/ und unter einem Versicherungs-Instrument bekräfftigen auch wenn sie einst die Regierung übernehmen solten/ unter die andern Articul und Gesetze des Königreichs publiciren lassen wolle. Solchem nach nun nehmen wir/ nach der Neigung/ so wir gegen sämtliche Stände von Ungarn und deren darzu gehörigen Länder tragen/ oben gesetze Articul, mit allem/ was darinnen enthalten/ an: als eine Sache/ welche von uns gebilliget angenommen und bestätiget worden/ und worüber wir unsere Einstimmung und Beyfall gegeben haben/ auch alles/ was darinnen enthalten/ gnädigst angenommen/ bestätiget und ratificiret. Versprechen anbey bey Königl. Worten / daß wir Zeit unser Regierung/ alles das/ so wir hier versprechen/ halten / auch von unsern treuen Unterthanen/ wes Standes sie auch seyn/ wollen halten und beodachten lassen/ wie wir solches/ Krafft dieses unsers Diploma, annehmen / billigen/ bestätigen/ ratificiren und versprechen. Zu desto mehrer Versicherung und Glauben/ haben Wir solches mit Unserer eigenen Hand unterschrieben/ und mit Unsern Ertz-Hertzoglichen Siegel bekräfftigen lassen. In Unserer Königlichen Burg zu Preßburg/ den 8 Decembr. 1687. Joseph/ Ad mandatum Serenissimi Archiducis proprium Steph. Andr. von Wardemburg. Das Königreich Böhmen/ brachte ebenfals Ferdinandus I. an das Hauß Oestereich. Denn nachdem in Wenceslao V. anno 1306. der gantze Königliche Manns Stamm ausginge/ bekam Hertzog Johannes von Luzelburg, weil er des letzt verstorbenen Königs Schwester zur Ehe hatte/ die Böhmische Cron/ Albertus II. Römischer Käyser/ und Ertz-Hertzog von Oestereich/ nahm zwar die Elisabetham, vorbemeldten Ungarischen und zugleich Böhmischen Königs Sigismundi Printzessin zur Gemahlin; Zu dem Throne dieses Reichs aber/ war noch keine Hoffnung da / weil Casimir II. König in Pohlen/ wegen seiner Gemahlin/ ein näher Recht zu haben vermeinte/ bis endlich/ nur besagter Ferdinandus I. nach abgeblüheten männlichen Stamm /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/55
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/55>, abgerufen am 22.11.2024.