Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.dessen Erbstücke/ von neuen/ Landgraf Ludwig aber starb 1604. auch ohne Erben/ worauf es zwischen Cassel und Darmstadt einen hestigen Streit setzte/ indem Darmstadt 3/4 vom Lande haben wolte/ wie denn auch der Kayser Ferdinand II. 1623. Darmstadt die gantze Erbschaft zuerkannte/ Hessen Cassel aber wiedersatzte sich auf das heftigste/ bracht es auch soweit/ daß das Decret wieder umgestossen/ und 1627. ein Vergleich erfolgete/ darinnen Marburg an Darmstadt überlassen ward. Indessen haben beyde Haupt-Linien das Jus primogeniturae von neuen eingeführet / und ist ihre Fortpflantzung diese. dessen Erbstücke/ von neuen/ Landgraf Ludwig aber starb 1604. auch ohne Erben/ worauf es zwischen Cassel und Darmstadt einen hestigen Streit setzte/ indem Darmstadt 3/4 vom Lande haben wolte/ wie denn auch der Kayser Ferdinand II. 1623. Darmstadt die gantze Erbschaft zuerkannte/ Hessen Cassel aber wiedersatzte sich auf das heftigste/ bracht es auch soweit/ daß das Decret wieder umgestossen/ und 1627. ein Vergleich erfolgete/ darinnen Marburg an Darmstadt überlassen ward. Indessen haben beyde Haupt-Linien das Jus primogeniturae von neuen eingeführet / und ist ihre Fortpflantzung diese. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0511" n="463"/> dessen Erbstücke/ von neuen/ Landgraf Ludwig aber starb 1604. auch ohne Erben/ worauf es zwischen Cassel und Darmstadt einen hestigen Streit setzte/ indem Darmstadt 3/4 vom Lande haben wolte/ wie denn auch der Kayser Ferdinand II. 1623. Darmstadt die gantze Erbschaft zuerkannte/ Hessen Cassel aber wiedersatzte sich auf das heftigste/ bracht es auch soweit/ daß das Decret wieder umgestossen/ und 1627. ein Vergleich erfolgete/ darinnen Marburg an Darmstadt überlassen ward. Indessen haben beyde Haupt-Linien das Jus primogeniturae von neuen eingeführet / und ist ihre Fortpflantzung diese.</p> <figure/> </div> </body> </text> </TEI> [463/0511]
dessen Erbstücke/ von neuen/ Landgraf Ludwig aber starb 1604. auch ohne Erben/ worauf es zwischen Cassel und Darmstadt einen hestigen Streit setzte/ indem Darmstadt 3/4 vom Lande haben wolte/ wie denn auch der Kayser Ferdinand II. 1623. Darmstadt die gantze Erbschaft zuerkannte/ Hessen Cassel aber wiedersatzte sich auf das heftigste/ bracht es auch soweit/ daß das Decret wieder umgestossen/ und 1627. ein Vergleich erfolgete/ darinnen Marburg an Darmstadt überlassen ward. Indessen haben beyde Haupt-Linien das Jus primogeniturae von neuen eingeführet / und ist ihre Fortpflantzung diese.
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 463. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/511>, abgerufen am 16.07.2024. |