Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.[Abbildung]
Thes. II. Das Hochfürstl. Haus Hessen/ theilet sich in das Alte und Neue. Welchergestalt die Verwittibte Hertzogin aus Braband/ die Sophia, wegen ihres unmündigen Kindes/ die Nachfolge in der erledigten Land-Graffchaft Thüringen / nach Absterben des letzten Land-Grafens/ Heinrichs Rasponis gesuchet / ingleichen wie Marggraf Heinrich der Erlauchte aus Meissen/ seiner Frau Mutter halber solche ebenfalls in Anspruch genommen/ davon ist vorher bereits Erwehnung geschehen. Dieser Streit ist ein abermahliger Beweiß/ daß viele Teutsche Hertzogthümer/ Land und Marggrafschaften denen Durchl. Besitzern bereits in den alten Zeiten dermassen eigen gewesen/ daß solche auch auf das weibliche Geschlecht gefallen/ mithin unter die wahre Erbgüter gehören/ da zugleich dieses mit bestärcket wird/ daß die jura feudalia Longobardica auf selbige nicht zu appliciren/ einfolglich solche/ eigentlicher Weise zu reden / nur Stücke des Teutschen Reichs seind. Doch nachdem die Sophia Hessen / vorgedachter massen/ überkommen hatte/ richtete sie in selbem eine neue Regierung an/ welche ihr Printz/ der neue Landgraf Heinrich, das Kind von Hessen genannt/ unter vielen Wiederwärtigkeiten antrate/ gleichwohl alle seine Feinde überwunde/ und sich in der Regierung völlig befestigte. Seine Nachkommen weiset diese Tabelle. [Abbildung][Abbildung]
Thes. II. Das Hochfürstl. Haus Hessen/ theilet sich in das Alte und Neue. Welchergestalt die Verwittibte Hertzogin aus Braband/ die Sophia, wegen ihres unmündigen Kindes/ die Nachfolge in der erledigten Land-Graffchaft Thüringen / nach Absterben des letzten Land-Grafens/ Heinrichs Rasponis gesuchet / ingleichen wie Marggraf Heinrich der Erlauchte aus Meissen/ seiner Frau Mutter halber solche ebenfalls in Anspruch genommen/ davon ist vorher bereits Erwehnung geschehen. Dieser Streit ist ein abermahliger Beweiß/ daß viele Teutsche Hertzogthümer/ Land und Marggrafschaften denen Durchl. Besitzern bereits in den alten Zeiten dermassen eigen gewesen/ daß solche auch auf das weibliche Geschlecht gefallen/ mithin unter die wahre Erbgüter gehören/ da zugleich dieses mit bestärcket wird/ daß die jura feudalia Longobardica auf selbige nicht zu appliciren/ einfolglich solche/ eigentlicher Weise zu reden / nur Stücke des Teutschen Reichs seind. Doch nachdem die Sophia Hessen / vorgedachter massen/ überkommen hatte/ richtete sie in selbem eine neue Regierung an/ welche ihr Printz/ der neue Landgraf Heinrich, das Kind von Hessen genannt/ unter vielen Wiederwärtigkeiten antrate/ gleichwohl alle seine Feinde überwunde/ und sich in der Regierung völlig befestigte. Seine Nachkommen weiset diese Tabelle. [Abbildung]<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0509" n="461"/> <figure/> <p>Thes. II.</p> <p>Das Hochfürstl. Haus Hessen/ theilet sich in das Alte und Neue.</p> <p>Welchergestalt die Verwittibte Hertzogin aus Braband/ die Sophia, wegen ihres unmündigen Kindes/ die Nachfolge in der erledigten Land-Graffchaft Thüringen / nach Absterben des letzten Land-Grafens/ Heinrichs Rasponis gesuchet / ingleichen wie Marggraf Heinrich der Erlauchte aus Meissen/ seiner Frau Mutter halber solche ebenfalls in Anspruch genommen/ davon ist vorher bereits Erwehnung geschehen. Dieser Streit ist ein abermahliger Beweiß/ daß viele Teutsche Hertzogthümer/ Land und Marggrafschaften denen Durchl. Besitzern bereits in den alten Zeiten dermassen eigen gewesen/ daß solche auch auf das weibliche Geschlecht gefallen/ mithin unter die wahre Erbgüter gehören/ da zugleich dieses mit bestärcket wird/ daß die jura feudalia Longobardica auf selbige nicht zu appliciren/ einfolglich solche/ eigentlicher Weise zu reden / nur Stücke des Teutschen Reichs seind. Doch nachdem die Sophia Hessen / vorgedachter massen/ überkommen hatte/ richtete sie in selbem eine neue Regierung an/ welche ihr Printz/ der neue Landgraf Heinrich, das Kind von Hessen genannt/ unter vielen Wiederwärtigkeiten antrate/ gleichwohl alle seine Feinde überwunde/ und sich in der Regierung völlig befestigte. Seine Nachkommen weiset diese Tabelle.</p> <figure/> </div> </body> </text> </TEI> [461/0509]
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Thes. II.
Das Hochfürstl. Haus Hessen/ theilet sich in das Alte und Neue.
Welchergestalt die Verwittibte Hertzogin aus Braband/ die Sophia, wegen ihres unmündigen Kindes/ die Nachfolge in der erledigten Land-Graffchaft Thüringen / nach Absterben des letzten Land-Grafens/ Heinrichs Rasponis gesuchet / ingleichen wie Marggraf Heinrich der Erlauchte aus Meissen/ seiner Frau Mutter halber solche ebenfalls in Anspruch genommen/ davon ist vorher bereits Erwehnung geschehen. Dieser Streit ist ein abermahliger Beweiß/ daß viele Teutsche Hertzogthümer/ Land und Marggrafschaften denen Durchl. Besitzern bereits in den alten Zeiten dermassen eigen gewesen/ daß solche auch auf das weibliche Geschlecht gefallen/ mithin unter die wahre Erbgüter gehören/ da zugleich dieses mit bestärcket wird/ daß die jura feudalia Longobardica auf selbige nicht zu appliciren/ einfolglich solche/ eigentlicher Weise zu reden / nur Stücke des Teutschen Reichs seind. Doch nachdem die Sophia Hessen / vorgedachter massen/ überkommen hatte/ richtete sie in selbem eine neue Regierung an/ welche ihr Printz/ der neue Landgraf Heinrich, das Kind von Hessen genannt/ unter vielen Wiederwärtigkeiten antrate/ gleichwohl alle seine Feinde überwunde/ und sich in der Regierung völlig befestigte. Seine Nachkommen weiset diese Tabelle.
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 461. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/509>, abgerufen am 16.07.2024. |