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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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mag auch von derselben Zeit an/ der Nahme Catt in Heß sein verwandelt worden/ und in der alt Francken Sprache eben das/ was Catt in dem Teutschen bedeutete/ geheissen haben. So viel ist gewiß / daß zu des Caroli M. Zeiten der pagus Hesi oder Hessingau bereits bekannt war / wie denn auch in denen Scribenten der damahligen Zeiten/ der Hessingorum oder Hassingorum oft Meldung geschicht/ ja es muß Hessen/ schon unter des Caroli Magni Regierung seine eigene Grafen gehabt haben/ und nicht erst Anno 1042. zu einer Grafschaft sein erhoben worden/ wie Berzius will/ weil in allen diplomatibus der Grafen von Hessen verschieden erwehnet wird. Wie nun unter den Carolingern viele Grafen in ihren Aemtern sich erblich machten; also haben die Heßischen Grafen dergleichen auch gethan. Eben aber/ da alles dieses vorgienge/ ward Hessen noch vor keine besondere Landschaft gerechnet/ sondern es gehörete vielmehr zu Thüringen/ daher es auch bey den damahligen Scribenten / Turingia occidentalis, oder das Abendländische Thüringen genennet wird/ denn das alte Thüringen/ theilten und benennten dessen Regenten nach den 4. Himmels gegenden. Also war Hessen/ oder Hessengau/ ein besonderer/ in dem weitläuftigen Thüringen gelegener Gau/ oder Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ wird vielleicht anderwärts zu Reden die Gelegenheit vorfallen/ alhier wil man von Hessen nur so viel sagen/ daß / ob schon die letzte Endung Gau sich nachher almählich verlohren/ und nur die erstere/ Hessen; übergeblieben/ solches dennoch nicht eher seine eigene Obrigkeit gehabt/ als bis nach Absterben Heinrich Rasponis, Landgrafens in Thüringen/ mit welchen dessen Männlicher Stamm ausgienge. Dieses Henrici Rasponis Schwester/ die Jutha, oder Judit, wahr Marggraf Heinrichs, des Erleuchteten in Meissen Frau Mutter: Des Heinrich Rasponis Brudern/ Ludovici Landgrafens in Thüringen/ Tochter aber/ die Sophiam, heyrathe Hertzog Heinrich, der Großmüthige/ in Braband. Da also mit Henrico Raspone, der Männliche Thüringische Stamm erloschen wahr/ muste sowohl Heinrich, Marggraf in Meissen/ als auch die Sophia, Hertzog Heinrichs aus Braband hinterlassene Wittwe/ wegen ihres unmündigen Printzens Heinrichs, der nur das Kind von Hessen genennet wird/ sich der Lande und Erbschaft an. Nach langen Streiten und Blutvergiessen/ kam es endlich dahin/ das Marggraf Heinrich in Meissen/ das eigentliche oder heutige Thüringen behalten/ die Hertzogin Sophia aber vor ihren Printzen/ Hessen bekommen solte. Hierdurch ward Hessen von Thüringen/ dessen Theil es so viel 100. Jahr gewesen/ völlig abgesondert/ mithin ein neu Fürstliches Hauß in Teutschland

Rer. Germ. l. 2.
v. Paulini. l. cit.
v. Dillich. Hess. Chronic.

mag auch von derselben Zeit an/ der Nahme Catt in Heß sein verwandelt worden/ und in der alt Francken Sprache eben das/ was Catt in dem Teutschen bedeutete/ geheissen haben. So viel ist gewiß / daß zu des Caroli M. Zeiten der pagus Hesi oder Hessingau bereits bekannt war / wie denn auch in denen Scribenten der damahligen Zeiten/ der Hessingorum oder Hassingorum oft Meldung geschicht/ ja es muß Hessen/ schon unter des Caroli Magni Regierung seine eigene Grafen gehabt haben/ und nicht erst Anno 1042. zu einer Grafschaft sein erhoben worden/ wie Berzius will/ weil in allen diplomatibus der Grafen von Hessen verschieden erwehnet wird. Wie nun unter den Carolingern viele Grafen in ihren Aemtern sich erblich machten; also haben die Heßischen Grafen dergleichen auch gethan. Eben aber/ da alles dieses vorgienge/ ward Hessen noch vor keine besondere Landschaft gerechnet/ sondern es gehörete vielmehr zu Thüringen/ daher es auch bey den damahligen Scribenten / Turingia occidentalis, oder das Abendländische Thüringen genennet wird/ denn das alte Thüringen/ theilten und benennten dessen Regenten nach den 4. Himmels gegenden. Also war Hessen/ oder Hessengau/ ein besonderer/ in dem weitläuftigen Thüringen gelegener Gau/ oder Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ wird vielleicht anderwärts zu Reden die Gelegenheit vorfallen/ alhier wil man von Hessen nur so viel sagen/ daß / ob schon die letzte Endung Gau sich nachher almählich verlohren/ und nur die erstere/ Hessen; übergeblieben/ solches dennoch nicht eher seine eigene Obrigkeit gehabt/ als bis nach Absterben Heinrich Rasponis, Landgrafens in Thüringen/ mit welchen dessen Männlicher Stamm ausgienge. Dieses Henrici Rasponis Schwester/ die Jutha, oder Judit, wahr Marggraf Heinrichs, des Erleuchteten in Meissen Frau Mutter: Des Heinrich Rasponis Brudern/ Ludovici Landgrafens in Thüringen/ Tochter aber/ die Sophiam, heyrathe Hertzog Heinrich, der Großmüthige/ in Braband. Da also mit Henrico Raspone, der Männliche Thüringische Stamm erloschen wahr/ muste sowohl Heinrich, Marggraf in Meissen/ als auch die Sophia, Hertzog Heinrichs aus Braband hinterlassene Wittwe/ wegen ihres unmündigen Printzens Heinrichs, der nur das Kind von Hessen genennet wird/ sich der Lande und Erbschaft an. Nach langen Streiten und Blutvergiessen/ kam es endlich dahin/ das Marggraf Heinrich in Meissen/ das eigentliche oder heutige Thüringen behalten/ die Hertzogin Sophia aber vor ihren Printzen/ Hessen bekommen solte. Hierdurch ward Hessen von Thüringen/ dessen Theil es so viel 100. Jahr gewesen/ völlig abgesondert/ mithin ein neu Fürstliches Hauß in Teutschland

Rer. Germ. l. 2.
v. Paulini. l. cit.
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mag auch von derselben Zeit an/ der                      Nahme Catt in Heß sein verwandelt worden/ und in der alt Francken Sprache eben                      das/ was Catt in dem Teutschen bedeutete/ geheissen haben. So viel ist gewiß /                      daß zu des Caroli M. Zeiten der pagus Hesi oder Hessingau bereits bekannt war /                      wie denn auch in denen Scribenten der damahligen Zeiten/ der Hessingorum oder                      Hassingorum oft Meldung geschicht/ ja es muß Hessen/ schon unter des Caroli                      Magni Regierung seine eigene Grafen gehabt haben/ und nicht erst Anno 1042. zu                      einer Grafschaft sein erhoben worden/ wie Berzius <note place="foot">Rer. Germ.                          l. 2.</note> will/ weil in allen diplomatibus der Grafen von Hessen                      verschieden erwehnet wird. <note place="foot">v. Paulini. l. cit.</note> Wie nun                      unter den Carolingern viele Grafen in ihren Aemtern sich erblich machten; also                      haben die Heßischen Grafen dergleichen auch gethan. Eben aber/ da alles dieses                      vorgienge/ ward Hessen noch vor keine besondere Landschaft gerechnet/ sondern                      es gehörete vielmehr zu Thüringen/ daher es auch bey den damahligen Scribenten                     / Turingia occidentalis, oder das Abendländische Thüringen genennet wird/ denn                      das alte Thüringen/ theilten und benennten dessen Regenten nach den 4. Himmels                      gegenden. Also war Hessen/ oder Hessengau/ ein besonderer/ in dem                      weitläuftigen Thüringen gelegener Gau/ oder Strich-Landes: und von denen alten                      Thüringischen Beherrschern und Regenten/ Strich-Landes: und von denen alten                      Thüringischen Beherrschern und Regenten/ wird vielleicht anderwärts zu Reden                      die Gelegenheit vorfallen/ alhier wil man von Hessen nur so viel sagen/ daß /                      ob schon die letzte Endung Gau sich nachher almählich verlohren/ und nur die                      erstere/ Hessen; übergeblieben/ solches dennoch nicht eher seine eigene                      Obrigkeit gehabt/ als bis nach Absterben Heinrich Rasponis, Landgrafens in                      Thüringen/ mit welchen dessen Männlicher Stamm ausgienge. Dieses Henrici                      Rasponis Schwester/ die Jutha, oder Judit, wahr Marggraf Heinrichs, des                      Erleuchteten in Meissen Frau Mutter: Des Heinrich Rasponis Brudern/ Ludovici                      Landgrafens in Thüringen/ Tochter aber/ die Sophiam, heyrathe Hertzog                      Heinrich, der Großmüthige/ in Braband. Da also mit Henrico Raspone, der                      Männliche Thüringische Stamm erloschen wahr/ muste sowohl Heinrich, Marggraf in                      Meissen/ als auch die Sophia, Hertzog Heinrichs aus Braband hinterlassene                      Wittwe/ wegen ihres unmündigen Printzens Heinrichs, der nur das Kind von Hessen                      genennet wird/ sich der Lande und Erbschaft an. Nach langen Streiten und                      Blutvergiessen/ kam es endlich dahin/ das Marggraf Heinrich in Meissen/ das                      eigentliche oder heutige Thüringen behalten/ die Hertzogin Sophia aber vor                      ihren Printzen/ Hessen bekommen solte. <note place="foot">v. Dillich. Hess.                          Chronic.</note> Hierdurch ward Hessen von Thüringen/ dessen Theil es so                      viel 100. Jahr gewesen/ völlig abgesondert/ mithin ein neu Fürstliches Hauß in                          Teutschland
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[459/0507] mag auch von derselben Zeit an/ der Nahme Catt in Heß sein verwandelt worden/ und in der alt Francken Sprache eben das/ was Catt in dem Teutschen bedeutete/ geheissen haben. So viel ist gewiß / daß zu des Caroli M. Zeiten der pagus Hesi oder Hessingau bereits bekannt war / wie denn auch in denen Scribenten der damahligen Zeiten/ der Hessingorum oder Hassingorum oft Meldung geschicht/ ja es muß Hessen/ schon unter des Caroli Magni Regierung seine eigene Grafen gehabt haben/ und nicht erst Anno 1042. zu einer Grafschaft sein erhoben worden/ wie Berzius will/ weil in allen diplomatibus der Grafen von Hessen verschieden erwehnet wird. Wie nun unter den Carolingern viele Grafen in ihren Aemtern sich erblich machten; also haben die Heßischen Grafen dergleichen auch gethan. Eben aber/ da alles dieses vorgienge/ ward Hessen noch vor keine besondere Landschaft gerechnet/ sondern es gehörete vielmehr zu Thüringen/ daher es auch bey den damahligen Scribenten / Turingia occidentalis, oder das Abendländische Thüringen genennet wird/ denn das alte Thüringen/ theilten und benennten dessen Regenten nach den 4. Himmels gegenden. Also war Hessen/ oder Hessengau/ ein besonderer/ in dem weitläuftigen Thüringen gelegener Gau/ oder Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ wird vielleicht anderwärts zu Reden die Gelegenheit vorfallen/ alhier wil man von Hessen nur so viel sagen/ daß / ob schon die letzte Endung Gau sich nachher almählich verlohren/ und nur die erstere/ Hessen; übergeblieben/ solches dennoch nicht eher seine eigene Obrigkeit gehabt/ als bis nach Absterben Heinrich Rasponis, Landgrafens in Thüringen/ mit welchen dessen Männlicher Stamm ausgienge. Dieses Henrici Rasponis Schwester/ die Jutha, oder Judit, wahr Marggraf Heinrichs, des Erleuchteten in Meissen Frau Mutter: Des Heinrich Rasponis Brudern/ Ludovici Landgrafens in Thüringen/ Tochter aber/ die Sophiam, heyrathe Hertzog Heinrich, der Großmüthige/ in Braband. Da also mit Henrico Raspone, der Männliche Thüringische Stamm erloschen wahr/ muste sowohl Heinrich, Marggraf in Meissen/ als auch die Sophia, Hertzog Heinrichs aus Braband hinterlassene Wittwe/ wegen ihres unmündigen Printzens Heinrichs, der nur das Kind von Hessen genennet wird/ sich der Lande und Erbschaft an. Nach langen Streiten und Blutvergiessen/ kam es endlich dahin/ das Marggraf Heinrich in Meissen/ das eigentliche oder heutige Thüringen behalten/ die Hertzogin Sophia aber vor ihren Printzen/ Hessen bekommen solte. Hierdurch ward Hessen von Thüringen/ dessen Theil es so viel 100. Jahr gewesen/ völlig abgesondert/ mithin ein neu Fürstliches Hauß in Teutschland Rer. Germ. l. 2. v. Paulini. l. cit. v. Dillich. Hess. Chronic.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 459. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/507>, abgerufen am 23.11.2024.