Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.mag auch von derselben Zeit an/ der Nahme Catt in Heß sein verwandelt worden/ und in der alt Francken Sprache eben das/ was Catt in dem Teutschen bedeutete/ geheissen haben. So viel ist gewiß / daß zu des Caroli M. Zeiten der pagus Hesi oder Hessingau bereits bekannt war / wie denn auch in denen Scribenten der damahligen Zeiten/ der Hessingorum oder Hassingorum oft Meldung geschicht/ ja es muß Hessen/ schon unter des Caroli Magni Regierung seine eigene Grafen gehabt haben/ und nicht erst Anno 1042. zu einer Grafschaft sein erhoben worden/ wie Berzius will/ weil in allen diplomatibus der Grafen von Hessen verschieden erwehnet wird. Wie nun unter den Carolingern viele Grafen in ihren Aemtern sich erblich machten; also haben die Heßischen Grafen dergleichen auch gethan. Eben aber/ da alles dieses vorgienge/ ward Hessen noch vor keine besondere Landschaft gerechnet/ sondern es gehörete vielmehr zu Thüringen/ daher es auch bey den damahligen Scribenten / Turingia occidentalis, oder das Abendländische Thüringen genennet wird/ denn das alte Thüringen/ theilten und benennten dessen Regenten nach den 4. Himmels gegenden. Also war Hessen/ oder Hessengau/ ein besonderer/ in dem weitläuftigen Thüringen gelegener Gau/ oder Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ wird vielleicht anderwärts zu Reden die Gelegenheit vorfallen/ alhier wil man von Hessen nur so viel sagen/ daß / ob schon die letzte Endung Gau sich nachher almählich verlohren/ und nur die erstere/ Hessen; übergeblieben/ solches dennoch nicht eher seine eigene Obrigkeit gehabt/ als bis nach Absterben Heinrich Rasponis, Landgrafens in Thüringen/ mit welchen dessen Männlicher Stamm ausgienge. Dieses Henrici Rasponis Schwester/ die Jutha, oder Judit, wahr Marggraf Heinrichs, des Erleuchteten in Meissen Frau Mutter: Des Heinrich Rasponis Brudern/ Ludovici Landgrafens in Thüringen/ Tochter aber/ die Sophiam, heyrathe Hertzog Heinrich, der Großmüthige/ in Braband. Da also mit Henrico Raspone, der Männliche Thüringische Stamm erloschen wahr/ muste sowohl Heinrich, Marggraf in Meissen/ als auch die Sophia, Hertzog Heinrichs aus Braband hinterlassene Wittwe/ wegen ihres unmündigen Printzens Heinrichs, der nur das Kind von Hessen genennet wird/ sich der Lande und Erbschaft an. Nach langen Streiten und Blutvergiessen/ kam es endlich dahin/ das Marggraf Heinrich in Meissen/ das eigentliche oder heutige Thüringen behalten/ die Hertzogin Sophia aber vor ihren Printzen/ Hessen bekommen solte. Hierdurch ward Hessen von Thüringen/ dessen Theil es so viel 100. Jahr gewesen/ völlig abgesondert/ mithin ein neu Fürstliches Hauß in Teutschland Rer. Germ. l. 2. v. Paulini. l. cit. v. Dillich. Hess. Chronic.
mag auch von derselben Zeit an/ der Nahme Catt in Heß sein verwandelt worden/ und in der alt Francken Sprache eben das/ was Catt in dem Teutschen bedeutete/ geheissen haben. So viel ist gewiß / daß zu des Caroli M. Zeiten der pagus Hesi oder Hessingau bereits bekannt war / wie denn auch in denen Scribenten der damahligen Zeiten/ der Hessingorum oder Hassingorum oft Meldung geschicht/ ja es muß Hessen/ schon unter des Caroli Magni Regierung seine eigene Grafen gehabt haben/ und nicht erst Anno 1042. zu einer Grafschaft sein erhoben worden/ wie Berzius will/ weil in allen diplomatibus der Grafen von Hessen verschieden erwehnet wird. Wie nun unter den Carolingern viele Grafen in ihren Aemtern sich erblich machten; also haben die Heßischen Grafen dergleichen auch gethan. Eben aber/ da alles dieses vorgienge/ ward Hessen noch vor keine besondere Landschaft gerechnet/ sondern es gehörete vielmehr zu Thüringen/ daher es auch bey den damahligen Scribenten / Turingia occidentalis, oder das Abendländische Thüringen genennet wird/ denn das alte Thüringen/ theilten und benennten dessen Regenten nach den 4. Himmels gegenden. Also war Hessen/ oder Hessengau/ ein besonderer/ in dem weitläuftigen Thüringen gelegener Gau/ oder Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ wird vielleicht anderwärts zu Reden die Gelegenheit vorfallen/ alhier wil man von Hessen nur so viel sagen/ daß / ob schon die letzte Endung Gau sich nachher almählich verlohren/ und nur die erstere/ Hessen; übergeblieben/ solches dennoch nicht eher seine eigene Obrigkeit gehabt/ als bis nach Absterben Heinrich Rasponis, Landgrafens in Thüringen/ mit welchen dessen Männlicher Stamm ausgienge. Dieses Henrici Rasponis Schwester/ die Jutha, oder Judit, wahr Marggraf Heinrichs, des Erleuchteten in Meissen Frau Mutter: Des Heinrich Rasponis Brudern/ Ludovici Landgrafens in Thüringen/ Tochter aber/ die Sophiam, heyrathe Hertzog Heinrich, der Großmüthige/ in Braband. Da also mit Henrico Raspone, der Männliche Thüringische Stamm erloschen wahr/ muste sowohl Heinrich, Marggraf in Meissen/ als auch die Sophia, Hertzog Heinrichs aus Braband hinterlassene Wittwe/ wegen ihres unmündigen Printzens Heinrichs, der nur das Kind von Hessen genennet wird/ sich der Lande und Erbschaft an. Nach langen Streiten und Blutvergiessen/ kam es endlich dahin/ das Marggraf Heinrich in Meissen/ das eigentliche oder heutige Thüringen behalten/ die Hertzogin Sophia aber vor ihren Printzen/ Hessen bekommen solte. Hierdurch ward Hessen von Thüringen/ dessen Theil es so viel 100. Jahr gewesen/ völlig abgesondert/ mithin ein neu Fürstliches Hauß in Teutschland Rer. Germ. l. 2. v. Paulini. l. cit. v. Dillich. Hess. Chronic.
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mag auch von derselben Zeit an/ der Nahme Catt in Heß sein verwandelt worden/ und in der alt Francken Sprache eben das/ was Catt in dem Teutschen bedeutete/ geheissen haben. So viel ist gewiß / daß zu des Caroli M. Zeiten der pagus Hesi oder Hessingau bereits bekannt war / wie denn auch in denen Scribenten der damahligen Zeiten/ der Hessingorum oder Hassingorum oft Meldung geschicht/ ja es muß Hessen/ schon unter des Caroli Magni Regierung seine eigene Grafen gehabt haben/ und nicht erst Anno 1042. zu einer Grafschaft sein erhoben worden/ wie Berzius will/ weil in allen diplomatibus der Grafen von Hessen verschieden erwehnet wird. Wie nun unter den Carolingern viele Grafen in ihren Aemtern sich erblich machten; also haben die Heßischen Grafen dergleichen auch gethan. Eben aber/ da alles dieses vorgienge/ ward Hessen noch vor keine besondere Landschaft gerechnet/ sondern es gehörete vielmehr zu Thüringen/ daher es auch bey den damahligen Scribenten / Turingia occidentalis, oder das Abendländische Thüringen genennet wird/ denn das alte Thüringen/ theilten und benennten dessen Regenten nach den 4. Himmels gegenden. Also war Hessen/ oder Hessengau/ ein besonderer/ in dem weitläuftigen Thüringen gelegener Gau/ oder Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ Strich-Landes: und von denen alten Thüringischen Beherrschern und Regenten/ wird vielleicht anderwärts zu Reden die Gelegenheit vorfallen/ alhier wil man von Hessen nur so viel sagen/ daß / ob schon die letzte Endung Gau sich nachher almählich verlohren/ und nur die erstere/ Hessen; übergeblieben/ solches dennoch nicht eher seine eigene Obrigkeit gehabt/ als bis nach Absterben Heinrich Rasponis, Landgrafens in Thüringen/ mit welchen dessen Männlicher Stamm ausgienge. Dieses Henrici Rasponis Schwester/ die Jutha, oder Judit, wahr Marggraf Heinrichs, des Erleuchteten in Meissen Frau Mutter: Des Heinrich Rasponis Brudern/ Ludovici Landgrafens in Thüringen/ Tochter aber/ die Sophiam, heyrathe Hertzog Heinrich, der Großmüthige/ in Braband. Da also mit Henrico Raspone, der Männliche Thüringische Stamm erloschen wahr/ muste sowohl Heinrich, Marggraf in Meissen/ als auch die Sophia, Hertzog Heinrichs aus Braband hinterlassene Wittwe/ wegen ihres unmündigen Printzens Heinrichs, der nur das Kind von Hessen genennet wird/ sich der Lande und Erbschaft an. Nach langen Streiten und Blutvergiessen/ kam es endlich dahin/ das Marggraf Heinrich in Meissen/ das eigentliche oder heutige Thüringen behalten/ die Hertzogin Sophia aber vor ihren Printzen/ Hessen bekommen solte. Hierdurch ward Hessen von Thüringen/ dessen Theil es so viel 100. Jahr gewesen/ völlig abgesondert/ mithin ein neu Fürstliches Hauß in Teutschland
Rer. Germ. l. 2.
v. Paulini. l. cit.
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