Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.für er aber etliche Jahre darauf von seinem Vetter/ Hertzog Johann in Schwaben / hinwiederum ermordet ward. Von diesem Alberto an/ ist die Käyser-Krone/ in so weit zwar doch nicht beständig/ bey dem Hause Oestereich verblieben/ jedoch seynd die Sachen dahin gediehen/ daß/ seint dem Käyser Alberto II. das Reich von jhm nie wieder abgegangen/ wobey es sich auch sehr wohl befunden/ und wenn in denen Wahl-Capitulationen nicht allemahl hätte versprochen werden müssen / keiner erblichen Succession sich anzumassen/ wodurch das/ was man in denen Rechten ein Jus acquisitum nennet/ in so weit jederzeit interrumpiret worden; So würde es eine Praetension auf das Teutsche Reich zu formiren/ von daher vielleicht nicht übel fundirte Befugnisse vor sich haben. Thes. III. Das Hauß Oesterreich/ hat in Ferdinando I. und Carolo V. sich in zwey Haupt-Linien getheilet/ darvon jene die Ferdinandische/ oder Käyserliche / diese aber die Carolinische/ oder Spanische Line genennet wird. Weil bey denen allermeisten Hohen Häusern/ wie oben bereits erwehnet worden / ratione deren Ankunfft/ sich so viele Schwierigkeiten und Irrthümer herfür thun / so muß man sich in so fern begnügen lassen/ wenn man deren Genealogie nur von ohngefehr 300. Jahren in gewisser und unverrückter Serie aufweisen kan. Solcher gestalt wird zur Erleuterung dessen folgende Tabelle dienen; Man hat aber / um wahrere Deutlichkeit willen/ alhier die völlige Eintheilung des Hauses Oesterreich/ so/ wie solche von Carolo V. beschehen/ mit beybringen wollen / ohngeachtet sothane Generationes anderwerts auch zu befinden. für er aber etliche Jahre darauf von seinem Vetter/ Hertzog Johann in Schwaben / hinwiederum ermordet ward. Von diesem Alberto an/ ist die Käyser-Krone/ in so weit zwar doch nicht beständig/ bey dem Hause Oestereich verblieben/ jedoch seynd die Sachen dahin gediehen/ daß/ seint dem Käyser Alberto II. das Reich von jhm nie wieder abgegangen/ wobey es sich auch sehr wohl befunden/ und wenn in denen Wahl-Capitulationen nicht allemahl hätte versprochen werden müssen / keiner erblichen Succession sich anzumassen/ wodurch das/ was man in denen Rechten ein Jus acquisitum nennet/ in so weit jederzeit interrumpiret worden; So würde es eine Praetension auf das Teutsche Reich zu formiren/ von daher vielleicht nicht übel fundirte Befugnisse vor sich haben. Thes. III. Das Hauß Oesterreich/ hat in Ferdinando I. und Carolo V. sich in zwey Haupt-Linien getheilet/ darvon jene die Ferdinandische/ oder Käyserliche / diese aber die Carolinische/ oder Spanische Line genennet wird. Weil bey denen allermeisten Hohen Häusern/ wie oben bereits erwehnet worden / ratione deren Ankunfft/ sich so viele Schwierigkeiten und Irrthümer herfür thun / so muß man sich in so fern begnügen lassen/ wenn man deren Genealogie nur von ohngefehr 300. Jahren in gewisser und unverrückter Serie aufweisen kan. Solcher gestalt wird zur Erleuterung dessen folgende Tabelle dienen; Man hat aber / um wahrere Deutlichkeit willen/ alhier die völlige Eintheilung des Hauses Oesterreich/ so/ wie solche von Carolo V. beschehen/ mit beybringen wollen / ohngeachtet sothane Generationes anderwerts auch zu befinden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0048" n="6"/> für er aber etliche Jahre darauf von seinem Vetter/ Hertzog Johann in Schwaben / hinwiederum ermordet ward. Von diesem Alberto an/ ist die Käyser-Krone/ in so weit zwar doch nicht beständig/ bey dem Hause Oestereich verblieben/ jedoch seynd die Sachen dahin gediehen/ daß/ seint dem Käyser Alberto II. das Reich von jhm nie wieder abgegangen/ wobey es sich auch sehr wohl befunden/ und wenn in denen Wahl-Capitulationen nicht allemahl hätte versprochen werden müssen / keiner erblichen Succession sich anzumassen/ wodurch das/ was man in denen Rechten ein Jus acquisitum nennet/ in so weit jederzeit interrumpiret worden; So würde es eine Praetension auf das Teutsche Reich zu formiren/ von daher vielleicht nicht übel fundirte Befugnisse vor sich haben.</p> <p>Thes. III.</p> <p>Das Hauß Oesterreich/ hat in Ferdinando I. und Carolo V. sich in zwey Haupt-Linien getheilet/ darvon jene die Ferdinandische/ oder Käyserliche / diese aber die Carolinische/ oder Spanische Line genennet wird.</p> <p>Weil bey denen allermeisten Hohen Häusern/ wie oben bereits erwehnet worden / ratione deren Ankunfft/ sich so viele Schwierigkeiten und Irrthümer herfür thun / so muß man sich in so fern begnügen lassen/ wenn man deren Genealogie nur von ohngefehr 300. Jahren in gewisser und unverrückter Serie aufweisen kan.</p> <p>Solcher gestalt wird zur Erleuterung dessen folgende Tabelle dienen; Man hat aber / um wahrere Deutlichkeit willen/ alhier die völlige Eintheilung des Hauses Oesterreich/ so/ wie solche von Carolo V. beschehen/ mit beybringen wollen / ohngeachtet sothane Generationes anderwerts auch zu befinden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [6/0048]
für er aber etliche Jahre darauf von seinem Vetter/ Hertzog Johann in Schwaben / hinwiederum ermordet ward. Von diesem Alberto an/ ist die Käyser-Krone/ in so weit zwar doch nicht beständig/ bey dem Hause Oestereich verblieben/ jedoch seynd die Sachen dahin gediehen/ daß/ seint dem Käyser Alberto II. das Reich von jhm nie wieder abgegangen/ wobey es sich auch sehr wohl befunden/ und wenn in denen Wahl-Capitulationen nicht allemahl hätte versprochen werden müssen / keiner erblichen Succession sich anzumassen/ wodurch das/ was man in denen Rechten ein Jus acquisitum nennet/ in so weit jederzeit interrumpiret worden; So würde es eine Praetension auf das Teutsche Reich zu formiren/ von daher vielleicht nicht übel fundirte Befugnisse vor sich haben.
Thes. III.
Das Hauß Oesterreich/ hat in Ferdinando I. und Carolo V. sich in zwey Haupt-Linien getheilet/ darvon jene die Ferdinandische/ oder Käyserliche / diese aber die Carolinische/ oder Spanische Line genennet wird.
Weil bey denen allermeisten Hohen Häusern/ wie oben bereits erwehnet worden / ratione deren Ankunfft/ sich so viele Schwierigkeiten und Irrthümer herfür thun / so muß man sich in so fern begnügen lassen/ wenn man deren Genealogie nur von ohngefehr 300. Jahren in gewisser und unverrückter Serie aufweisen kan.
Solcher gestalt wird zur Erleuterung dessen folgende Tabelle dienen; Man hat aber / um wahrere Deutlichkeit willen/ alhier die völlige Eintheilung des Hauses Oesterreich/ so/ wie solche von Carolo V. beschehen/ mit beybringen wollen / ohngeachtet sothane Generationes anderwerts auch zu befinden.
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