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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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würde dem Mecklenburgischen Hause in keinewege zu verdencken stehen/ wann es diese vormahligen Reichs- Vota wieder aufsuchte/ und solche in Gang zu bringen sich bemühete.

Thes. IV.

Des Hauses Mecklenburgs Macht/ wird durch verschiedene Dinge unterbrochen.

Die Gewohnheit/ welche die Teutsche Fürsten in ihren Häusern eingeführet/ daß sie ihre Printzen mit Lande/ und nicht mit einem Stück Geldes/ und welchen Einkünften abzufinden pflegen/ hat/ wie allenthalben/ also auch hier / vielerley Nachtheil verursachet/ indem die Macht dadurch geschwächet worden / da sonst dieses Haus schon hinlänglich wäre/ denen Angelegenheiten des teutschen Reichs einen starcken Ausschlag geben zu helffen. Und weil die adelichen Weiber/ zur Rantzionirung Hertzog Albrechts II. den die Königin Margaretha in Dännemarck gefangen/ bekommen hatte/ ihren Schmuck mit angewendet haben sollen/ so wollen sie/ zu einer Vergeltung/ das Privelegium erlanget haben/ daß alle adeliche Güter zu Weiberlehen gemachet wären. Das Haus Mecklenburg/ hat zwar bisher gesuchet/ diese adeliche Privilegia zu brechen; alleine die Sache hat bis dato nicht recht angehen wollen / jedoch wird der Process an dem Kayserlichen Hofe annoch sehr starck geführet / denn der Adel vornehmlich wieder den Hertzog zu Mecklenburg-Schwerin nachdrücklich treibet/ stehet also zu erwarten/ wie diese delicate Sache ablauffen mögte. Im übrigen sind die Mecklenburgische Lande zwar gar gut / fruchtbar und wohl bebauet/ sie haben aber dennoch den Fehler/ der in und öde Strecken zu befinden/ die gleichwohl durch Fleiß zum Gebrauch und Nutzen verwendet und bebauet merden könten. Die Stadt Mecklenburg/ davon das gantze Land den Nahmen empfangen/ liegt jetzo wüste/ und war sie vor diesem sehr grosser und ansehnlicher Ort/ daß sie aber den Nahmen aus dem Griegischen empfangen haben sol/ ob sie schon mit einem Griegischen Namen/ nemlich Megapolis insgemein benennet wird/ ist irrig/ weil/ wie aus dem Helmoldo erhellet/ solche nothwendig vorher muß gestanden haben/ ehe die Wenden in diese Gegend gekommen. Und da auch der Herr Sagittarius glaubwürdig erwiesen/ daß Bardevvick lange vor Christi Gebuhrt erbauet worden / so ist nicht abzusehen/ warum Mecklenburg oder Micklenburg/ nicht auch so alt seyn könte/ mithin fällt das Vorgeben hinweg/ als ob die alten Teutschen / sonder Unterscheid/ von gar keinen Städten gewust hät-

Vid. Zustand von Europa T. 1. Acten-mässiger Bericht.
lib. 1. Chron. Slav.
v. Sagitt. antiq. Bardevic.

würde dem Mecklenburgischen Hause in keinewege zu verdencken stehen/ wann es diese vormahligen Reichs- Vota wieder aufsuchte/ und solche in Gang zu bringen sich bemühete.

Thes. IV.

Des Hauses Mecklenburgs Macht/ wird durch verschiedene Dinge unterbrochen.

Die Gewohnheit/ welche die Teutsche Fürsten in ihren Häusern eingeführet/ daß sie ihre Printzen mit Lande/ und nicht mit einem Stück Geldes/ und welchen Einkünften abzufinden pflegen/ hat/ wie allenthalben/ also auch hier / vielerley Nachtheil verursachet/ indem die Macht dadurch geschwächet worden / da sonst dieses Haus schon hinlänglich wäre/ denen Angelegenheiten des teutschen Reichs einen starcken Ausschlag geben zu helffen. Und weil die adelichen Weiber/ zur Rantzionirung Hertzog Albrechts II. den die Königin Margaretha in Dännemarck gefangen/ bekommen hatte/ ihren Schmuck mit angewendet haben sollen/ so wollen sie/ zu einer Vergeltung/ das Privelegium erlanget haben/ daß alle adeliche Güter zu Weiberlehen gemachet wären. Das Haus Mecklenburg/ hat zwar bisher gesuchet/ diese adeliche Privilegia zu brechen; alleine die Sache hat bis dato nicht recht angehen wollen / jedoch wird der Process an dem Kayserlichen Hofe annoch sehr starck geführet / denn der Adel vornehmlich wieder den Hertzog zu Mecklenburg-Schwerin nachdrücklich treibet/ stehet also zu erwarten/ wie diese delicate Sache ablauffen mögte. Im übrigen sind die Mecklenburgische Lande zwar gar gut / fruchtbar und wohl bebauet/ sie haben aber dennoch den Fehler/ der in und öde Strecken zu befinden/ die gleichwohl durch Fleiß zum Gebrauch und Nutzen verwendet und bebauet merden könten. Die Stadt Mecklenburg/ davon das gantze Land den Nahmen empfangen/ liegt jetzo wüste/ und war sie vor diesem sehr grosser und ansehnlicher Ort/ daß sie aber den Nahmen aus dem Griegischen empfangen haben sol/ ob sie schon mit einem Griegischen Namen/ nemlich Megapolis insgemein benennet wird/ ist irrig/ weil/ wie aus dem Helmoldo erhellet/ solche nothwendig vorher muß gestanden haben/ ehe die Wenden in diese Gegend gekommen. Und da auch der Herr Sagittarius glaubwürdig erwiesen/ daß Bardevvick lange vor Christi Gebuhrt erbauet worden / so ist nicht abzusehen/ warum Mecklenburg oder Micklenburg/ nicht auch so alt seyn könte/ mithin fällt das Vorgeben hinweg/ als ob die alten Teutschen / sonder Unterscheid/ von gar keinen Städten gewust hät-

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[393/0441] würde dem Mecklenburgischen Hause in keinewege zu verdencken stehen/ wann es diese vormahligen Reichs- Vota wieder aufsuchte/ und solche in Gang zu bringen sich bemühete. Thes. IV. Des Hauses Mecklenburgs Macht/ wird durch verschiedene Dinge unterbrochen. Die Gewohnheit/ welche die Teutsche Fürsten in ihren Häusern eingeführet/ daß sie ihre Printzen mit Lande/ und nicht mit einem Stück Geldes/ und welchen Einkünften abzufinden pflegen/ hat/ wie allenthalben/ also auch hier / vielerley Nachtheil verursachet/ indem die Macht dadurch geschwächet worden / da sonst dieses Haus schon hinlänglich wäre/ denen Angelegenheiten des teutschen Reichs einen starcken Ausschlag geben zu helffen. Und weil die adelichen Weiber/ zur Rantzionirung Hertzog Albrechts II. den die Königin Margaretha in Dännemarck gefangen/ bekommen hatte/ ihren Schmuck mit angewendet haben sollen/ so wollen sie/ zu einer Vergeltung/ das Privelegium erlanget haben/ daß alle adeliche Güter zu Weiberlehen gemachet wären. Das Haus Mecklenburg/ hat zwar bisher gesuchet/ diese adeliche Privilegia zu brechen; alleine die Sache hat bis dato nicht recht angehen wollen / jedoch wird der Process an dem Kayserlichen Hofe annoch sehr starck geführet / denn der Adel vornehmlich wieder den Hertzog zu Mecklenburg-Schwerin nachdrücklich treibet/ stehet also zu erwarten/ wie diese delicate Sache ablauffen mögte. Im übrigen sind die Mecklenburgische Lande zwar gar gut / fruchtbar und wohl bebauet/ sie haben aber dennoch den Fehler/ der in und öde Strecken zu befinden/ die gleichwohl durch Fleiß zum Gebrauch und Nutzen verwendet und bebauet merden könten. Die Stadt Mecklenburg/ davon das gantze Land den Nahmen empfangen/ liegt jetzo wüste/ und war sie vor diesem sehr grosser und ansehnlicher Ort/ daß sie aber den Nahmen aus dem Griegischen empfangen haben sol/ ob sie schon mit einem Griegischen Namen/ nemlich Megapolis insgemein benennet wird/ ist irrig/ weil/ wie aus dem Helmoldo erhellet/ solche nothwendig vorher muß gestanden haben/ ehe die Wenden in diese Gegend gekommen. Und da auch der Herr Sagittarius glaubwürdig erwiesen/ daß Bardevvick lange vor Christi Gebuhrt erbauet worden / so ist nicht abzusehen/ warum Mecklenburg oder Micklenburg/ nicht auch so alt seyn könte/ mithin fällt das Vorgeben hinweg/ als ob die alten Teutschen / sonder Unterscheid/ von gar keinen Städten gewust hät- Vid. Zustand von Europa T. 1. Acten-mässiger Bericht. lib. 1. Chron. Slav. v. Sagitt. antiq. Bardevic.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/441>, abgerufen am 23.11.2024.