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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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da waren/ denen solcher von GOtt und Rechtswegen gebührete. Und obschon die nachherigen Bischöffe zu Würtzburg dieses Tituls sich angemasset/ so haben doch die Häuser Sachsen und Brandenburg sich allemahl darwider gereget. Zwar gedencket der Herr Tolner auch/ als ob der Bischoff von Würtzburg das Fränckische Hertzogthum bekommen habe; allein er begehet einen eben fälligen Irrthum/ vermag zugleich sein Vorgeben aus keiner gültigen Nachricht beweisen. Ist ja eine Schenckung geschehen/ so hat sich solche weiter nicht/ als nur auf etliche wenige Villas, oder Höfe/ samt einigen Gefällen und einer Gerichtsbarkeiten erstrecket/ welches aus dem diplomate Henrici VI. Hauptsächlich bestärcket wird. Ja weil Würtzburg selber dem Gräflichen Geschlechte von Würtzburg/ als eine Land-Stadt gehörete/ welch Geschlechte nachher Francken behauptete/ und woraus der Kayser Conrad I. entsprossen war / wie denn auch dieser Stamm so lange er blühete sich beständig Hertzog in Francken geschrieben/ und ist nicht zubefinden/ daß die Würtzburgischen Bischöffe sich jemahls darwieder gesetzet hätten. Nachdem aber der alte Hertzogliche Fränckische Stamm in Conradino ausgienge/ und jeder der benachbarten nach seinem Gefallen zugriffe/ mag es wohl seyn/ daß die Bischöffe zu Würtzburg sich ebenfals nicht vergessen wollen/ ob schon sich noch nirgends finden will/ daß sie damahls von einem Kayser mit den Hertzoglichen Fränckischen Titul wären beliehen worden. Ob sonsten die Grafen von Hunecke von Francken etwas besessen/ stehet so genau nicht zu sagen; jedoch da man ihnen auch ein Stück von Voigtlande zutheilet/ und der letzte Graf dieses Geschlechts / Otto, zu Plassenburg umkommen seyn soll/ so gewinnet es von daher das Ansehen/ daß sie einige Güter hierum gehabt/ und haben sich vielleicht in 2. Linien getheilet/ nehmlich in die Voigt-Länder und in die Merauische/ oder Hyrolische / welche letztere am längsten gedauret hat/ jene aber viel eher verblühete. Hiernächst ist gewiß/ daß die Stadt Nürnberg denen Fürsten in Francken / sonderlich aber denen Grafen von Vohburg vormahls unterwürffig gewesen/ und haben die Kayser aus dem Fränckischen Hause/ nachdem sie die Kayser Würde erhalten/ dahin ihre Burggrafen gesetzet/ bey Abgang aber und den Verfall gedachten Hauses/ mach die Stadt/ gleich ihren Benachbarten/ auch auf eine Reichs-Freyheit bedacht gewesen seyn/ worinnen sie sich bey dem erfolgten sogenannten grossen Interregno immer mehr und mehr befestigte. Als Rudolphus, Graf von Habsburg/ die teutsche Reichs-Crohn erhielte/ übergab er Friedrichen, Grafen von Zollern/ das Burggrafthum Nürnberg Erblich mit welchen Burggraft hum das Hertzogthum Francken ohnfehlbar verknüpft gewesen ist/ und mag den Kayser/ solches an erwehnten Grafen zuertheilen/ ohne Zweiffel mit

Der Grund Sachsiser Protestation, ist aus Lucae l. cit. zu aeruiren.
v. Tolneri Hist. Pol. c. 7.
v. Chron Carion. l. 5. p. m. 1010. sq.
v. Carion. l. c. Lucae l. c.

da waren/ denen solcher von GOtt und Rechtswegen gebührete. Und obschon die nachherigen Bischöffe zu Würtzburg dieses Tituls sich angemasset/ so haben doch die Häuser Sachsen und Brandenburg sich allemahl darwider gereget. Zwar gedencket der Herr Tolner auch/ als ob der Bischoff von Würtzburg das Fränckische Hertzogthum bekommen habe; allein er begehet einen eben fälligen Irrthum/ vermag zugleich sein Vorgeben aus keiner gültigen Nachricht beweisen. Ist ja eine Schenckung geschehen/ so hat sich solche weiter nicht/ als nur auf etliche wenige Villas, oder Höfe/ samt einigen Gefällen und einer Gerichtsbarkeiten erstrecket/ welches aus dem diplomate Henrici VI. Hauptsächlich bestärcket wird. Ja weil Würtzburg selber dem Gräflichen Geschlechte von Würtzburg/ als eine Land-Stadt gehörete/ welch Geschlechte nachher Francken behauptete/ und woraus der Kayser Conrad I. entsprossen war / wie denn auch dieser Stamm so lange er blühete sich beständig Hertzog in Francken geschrieben/ und ist nicht zubefinden/ daß die Würtzburgischen Bischöffe sich jemahls darwieder gesetzet hätten. Nachdem aber der alte Hertzogliche Fränckische Stamm in Conradino ausgienge/ und jeder der benachbarten nach seinem Gefallen zugriffe/ mag es wohl seyn/ daß die Bischöffe zu Würtzburg sich ebenfals nicht vergessen wollen/ ob schon sich noch nirgends finden will/ daß sie damahls von einem Kayser mit den Hertzoglichen Fränckischen Titul wären beliehen worden. Ob sonsten die Grafen von Hunecke von Francken etwas besessen/ stehet so genau nicht zu sagen; jedoch da man ihnen auch ein Stück von Voigtlande zutheilet/ und der letzte Graf dieses Geschlechts / Otto, zu Plassenburg umkommen seyn soll/ so gewinnet es von daher das Ansehen/ daß sie einige Güter hierum gehabt/ und haben sich vielleicht in 2. Linien getheilet/ nehmlich in die Voigt-Länder und in die Merauische/ oder Hyrolische / welche letztere am längsten gedauret hat/ jene aber viel eher verblühete. Hiernächst ist gewiß/ daß die Stadt Nürnberg denen Fürsten in Francken / sonderlich aber denen Grafen von Vohburg vormahls unterwürffig gewesen/ und haben die Kayser aus dem Fränckischen Hause/ nachdem sie die Kayser Würde erhalten/ dahin ihre Burggrafen gesetzet/ bey Abgang aber und den Verfall gedachten Hauses/ mach die Stadt/ gleich ihren Benachbarten/ auch auf eine Reichs-Freyheit bedacht gewesen seyn/ worinnen sie sich bey dem erfolgten sogenannten grossen Interregno immer mehr und mehr befestigte. Als Rudolphus, Graf von Habsburg/ die teutsche Reichs-Crohn erhielte/ übergab er Friedrichen, Grafen von Zollern/ das Burggrafthum Nürnberg Erblich mit welchen Burggraft hum das Hertzogthum Francken ohnfehlbar verknüpft gewesen ist/ und mag den Kayser/ solches an erwehnten Grafen zuertheilen/ ohne Zweiffel mit

Der Grund Sachsiser Protestation, ist aus Lucae l. cit. zu aeruiren.
v. Tolneri Hist. Pol. c. 7.
v. Chron Carion. l. 5. p. m. 1010. sq.
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[363/0411] da waren/ denen solcher von GOtt und Rechtswegen gebührete. Und obschon die nachherigen Bischöffe zu Würtzburg dieses Tituls sich angemasset/ so haben doch die Häuser Sachsen und Brandenburg sich allemahl darwider gereget. Zwar gedencket der Herr Tolner auch/ als ob der Bischoff von Würtzburg das Fränckische Hertzogthum bekommen habe; allein er begehet einen eben fälligen Irrthum/ vermag zugleich sein Vorgeben aus keiner gültigen Nachricht beweisen. Ist ja eine Schenckung geschehen/ so hat sich solche weiter nicht/ als nur auf etliche wenige Villas, oder Höfe/ samt einigen Gefällen und einer Gerichtsbarkeiten erstrecket/ welches aus dem diplomate Henrici VI. Hauptsächlich bestärcket wird. Ja weil Würtzburg selber dem Gräflichen Geschlechte von Würtzburg/ als eine Land-Stadt gehörete/ welch Geschlechte nachher Francken behauptete/ und woraus der Kayser Conrad I. entsprossen war / wie denn auch dieser Stamm so lange er blühete sich beständig Hertzog in Francken geschrieben/ und ist nicht zubefinden/ daß die Würtzburgischen Bischöffe sich jemahls darwieder gesetzet hätten. Nachdem aber der alte Hertzogliche Fränckische Stamm in Conradino ausgienge/ und jeder der benachbarten nach seinem Gefallen zugriffe/ mag es wohl seyn/ daß die Bischöffe zu Würtzburg sich ebenfals nicht vergessen wollen/ ob schon sich noch nirgends finden will/ daß sie damahls von einem Kayser mit den Hertzoglichen Fränckischen Titul wären beliehen worden. Ob sonsten die Grafen von Hunecke von Francken etwas besessen/ stehet so genau nicht zu sagen; jedoch da man ihnen auch ein Stück von Voigtlande zutheilet/ und der letzte Graf dieses Geschlechts / Otto, zu Plassenburg umkommen seyn soll/ so gewinnet es von daher das Ansehen/ daß sie einige Güter hierum gehabt/ und haben sich vielleicht in 2. Linien getheilet/ nehmlich in die Voigt-Länder und in die Merauische/ oder Hyrolische / welche letztere am längsten gedauret hat/ jene aber viel eher verblühete. Hiernächst ist gewiß/ daß die Stadt Nürnberg denen Fürsten in Francken / sonderlich aber denen Grafen von Vohburg vormahls unterwürffig gewesen/ und haben die Kayser aus dem Fränckischen Hause/ nachdem sie die Kayser Würde erhalten/ dahin ihre Burggrafen gesetzet/ bey Abgang aber und den Verfall gedachten Hauses/ mach die Stadt/ gleich ihren Benachbarten/ auch auf eine Reichs-Freyheit bedacht gewesen seyn/ worinnen sie sich bey dem erfolgten sogenannten grossen Interregno immer mehr und mehr befestigte. Als Rudolphus, Graf von Habsburg/ die teutsche Reichs-Crohn erhielte/ übergab er Friedrichen, Grafen von Zollern/ das Burggrafthum Nürnberg Erblich mit welchen Burggraft hum das Hertzogthum Francken ohnfehlbar verknüpft gewesen ist/ und mag den Kayser/ solches an erwehnten Grafen zuertheilen/ ohne Zweiffel mit Der Grund Sachsiser Protestation, ist aus Lucae l. cit. zu aeruiren. v. Tolneri Hist. Pol. c. 7. v. Chron Carion. l. 5. p. m. 1010. sq. v. Carion. l. c. Lucae l. c.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/411>, abgerufen am 19.05.2024.