Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.achtende Particularia. Gleichwie die Hallische Academie ihren Ruhm durch gantz Europam ausgebreitet/ also muß man selbiger auch die Ehre lassen/ daß sie am ersten die teutsche Reichs - Historie in ein rechtes Geschicke gebracht/ und das Unnöhtige in solcher hinweg geworffen hat. Hieher Ludvvigs und Gundlings Entwurf zu einer volständigen Teutschen R. Histor. Thomasius gehören also die beyden hochberühmten Männer/ als des Herrn von Ludevvigs, und Herrn Gundlings ihre Entwürffe zu einer vollständigen Teutschen Reichs - Historie/ von welchen beyden zu wünschen wäre/ daß sie ihren Fleiß auf der völligen Ausarbeitung erstrecken möchten/ oder ihre andere viele Verrichtungen ihnen solches zulassen wolten/ indem/ sodann gewiß was Vollkommenes erscheinen würde. Und weil der Herr Geheimde Rath Thomasius, nicht nur durch seine grosse Gelehrsamkeit/ die überflüssig bekannt/ sondern auch in verschiedenen eintzeln Schriften satsam gewiesen hat/ was vor eine sonderbahre Kentniß von teutschen Reichs-Sachen ihm beywohne; Als würde die gelehrte teutsche Welt sich sehr gratuliren können / wenn diesem gelehrten Manne sein Ruhm-volles Alter/ samt den überhäuften Verrichtungen zulassen wolten/ oder vielmehr diese letztern ehmahls zugelassen hätten die Hand an eine Teutsche Reichs-Historie legen Levin v. Amber Staats-Historie. zu können. Sonst erschiene in diesem Seculo des Herrn Levin von Amber teutsche Reichs- und Europäische Staats Historie. Das Werck ist eigentlich des damahligen Leiptzischen Professoris, Herrn Franckenstein seine Arbeit/ die auch gantz nicht zu verachten/ nur daß sie die alten Zeiten ebenfals zu kurtz fasset/ und in den neuen dann und wann zu frühzeitig abbricht/ ist auch zu bedauren/ daß der gelehrte Herr Editor selbiges nicht bis auf die heutigen Zeiten vollführet hat. Vor einigen Jahren erschiene Gladovs Reichs-Historie. des Gladovs teutsche Reichs-Historie/ an welcher in soweit die ziemliche gute Einrichtung zu loben/ ausser dem aber weiset es der klare Augenschein/ daß die Arbeit nicht aus einer Feder hergeflossen/ sondern daß sie aus verschiedenen Discursen zusammen gelesen worden/ der unendlichen vielen Druckfehler/ und oft gantz verkehrten und falschen Principiorum zugeschweigen. Speneri Historia Imp. German. Pragmatica. Eben um diese Zeit kam des Speneri Historia Imp. Germ. Pragmatica. Das Werck ist etwas consus, und siehet man wohl / daß es nur ein Aufsatz gewesen/ den man unverbessert zu ediren beliebet hat. Es stecket auch der Herr Autor in ziemlichen irrigen Lehr-Sätzen/ von denen der Irrwahn/ als ob das Teutsche Reich eine Continuation des Frantzösischen sey / eine nicht der geringsten ist/ daher auch dessen sogenannter Teutscher fürsten Staat ebenfals nicht besser gerahten können/ jedoch kan das Werck einigen Dienst thun/ und wil der Herr Autor weisen/ wie das Jus Publicum ex Historia sey. Von mehrern Gewichte ist des Herrn Struvii Synt. Hist. Germ. Struvii Syntagma Historiae Germanicae, indem der Herr Autor den Ruhm einer sonderbahren Gelehrsamkeit/ und Käntniß der Teutschen Geschichte achtende Particularia. Gleichwie die Hallische Academie ihren Ruhm durch gantz Europam ausgebreitet/ also muß man selbiger auch die Ehre lassen/ daß sie am ersten die teutsche Reichs - Historie in ein rechtes Geschicke gebracht/ und das Unnöhtige in solcher hinweg geworffen hat. Hieher Ludvvigs und Gundlings Entwurf zu einer volständigen Teutschen R. Histor. Thomasius gehören also die beyden hochberühmten Männer/ als des Herrn von Ludevvigs, und Herrn Gundlings ihre Entwürffe zu einer vollständigen Teutschen Reichs - Historie/ von welchen beyden zu wünschen wäre/ daß sie ihren Fleiß auf der völligen Ausarbeitung erstrecken möchten/ oder ihre andere viele Verrichtungen ihnen solches zulassen wolten/ indem/ sodann gewiß was Vollkommenes erscheinen würde. Und weil der Herr Geheimde Rath Thomasius, nicht nur durch seine grosse Gelehrsamkeit/ die überflüssig bekannt/ sondern auch in verschiedenen eintzeln Schriften satsam gewiesen hat/ was vor eine sonderbahre Kentniß von teutschen Reichs-Sachen ihm beywohne; Als würde die gelehrte teutsche Welt sich sehr gratuliren können / wenn diesem gelehrten Manne sein Ruhm-volles Alter/ samt den überhäuften Verrichtungen zulassen wolten/ oder vielmehr diese letztern ehmahls zugelassen hätten die Hand an eine Teutsche Reichs-Historie legen Levin v. Amber Staats-Historie. zu können. Sonst erschiene in diesem Seculo des Herrn Levin von Amber teutsche Reichs- und Europäische Staats Historie. Das Werck ist eigentlich des damahligen Leiptzischen Professoris, Herrn Franckenstein seine Arbeit/ die auch gantz nicht zu verachten/ nur daß sie die alten Zeiten ebenfals zu kurtz fasset/ und in den neuen dann und wann zu frühzeitig abbricht/ ist auch zu bedauren/ daß der gelehrte Herr Editor selbiges nicht bis auf die heutigen Zeiten vollführet hat. Vor einigen Jahren erschiene Gladovs Reichs-Historie. des Gladovs teutsche Reichs-Historie/ an welcher in soweit die ziemliche gute Einrichtung zu loben/ ausser dem aber weiset es der klare Augenschein/ daß die Arbeit nicht aus einer Feder hergeflossen/ sondern daß sie aus verschiedenen Discursen zusammen gelesen worden/ der unendlichen vielen Druckfehler/ und oft gantz verkehrten und falschen Principiorum zugeschweigen. Speneri Historia Imp. German. Pragmatica. Eben um diese Zeit kam des Speneri Historia Imp. Germ. Pragmatica. Das Werck ist etwas consus, und siehet man wohl / daß es nur ein Aufsatz gewesen/ den man unverbessert zu ediren beliebet hat. Es stecket auch der Herr Autor in ziemlichen irrigen Lehr-Sätzen/ von denen der Irrwahn/ als ob das Teutsche Reich eine Continuation des Frantzösischen sey / eine nicht der geringsten ist/ daher auch dessen sogenannter Teutscher fürsten Staat ebenfals nicht besser gerahten können/ jedoch kan das Werck einigen Dienst thun/ und wil der Herr Autor weisen/ wie das Jus Publicum ex Historia sey. Von mehrern Gewichte ist des Herrn Struvii Synt. Hist. Germ. Struvii Syntagma Historiae Germanicae, indem der Herr Autor den Ruhm einer sonderbahren Gelehrsamkeit/ und Käntniß der Teutschen Geschichte <TEI> <text> <front> <div> <p><pb facs="#f0039"/> achtende Particularia. Gleichwie die Hallische Academie ihren Ruhm durch gantz Europam ausgebreitet/ also muß man selbiger auch die Ehre lassen/ daß sie am ersten die teutsche Reichs - Historie in ein rechtes Geschicke gebracht/ und das Unnöhtige in solcher hinweg geworffen hat. Hieher <note place="right">Ludvvigs und Gundlings Entwurf zu einer volständigen Teutschen R. Histor. Thomasius</note> gehören also die beyden hochberühmten Männer/ als des Herrn von Ludevvigs, und Herrn Gundlings ihre Entwürffe zu einer vollständigen Teutschen Reichs - Historie/ von welchen beyden zu wünschen wäre/ daß sie ihren Fleiß auf der völligen Ausarbeitung erstrecken möchten/ oder ihre andere viele Verrichtungen ihnen solches zulassen wolten/ indem/ sodann gewiß was Vollkommenes erscheinen würde. Und weil der Herr Geheimde Rath Thomasius, nicht nur durch seine grosse Gelehrsamkeit/ die überflüssig bekannt/ sondern auch in verschiedenen eintzeln Schriften satsam gewiesen hat/ was vor eine sonderbahre Kentniß von teutschen Reichs-Sachen ihm beywohne; Als würde die gelehrte teutsche Welt sich sehr gratuliren können / wenn diesem gelehrten Manne sein Ruhm-volles Alter/ samt den überhäuften Verrichtungen zulassen wolten/ oder vielmehr diese letztern ehmahls zugelassen hätten die Hand an eine Teutsche Reichs-Historie legen <note place="right">Levin v. Amber Staats-Historie.</note> zu können. Sonst erschiene in diesem Seculo des Herrn Levin von Amber teutsche Reichs- und Europäische Staats Historie. Das Werck ist eigentlich des damahligen Leiptzischen Professoris, Herrn Franckenstein seine Arbeit/ die auch gantz nicht zu verachten/ nur daß sie die alten Zeiten ebenfals zu kurtz fasset/ und in den neuen dann und wann zu frühzeitig abbricht/ ist auch zu bedauren/ daß der gelehrte Herr Editor selbiges nicht bis auf die heutigen Zeiten vollführet hat. Vor einigen Jahren erschiene <note place="right">Gladovs Reichs-Historie.</note> des Gladovs teutsche Reichs-Historie/ an welcher in soweit die ziemliche gute Einrichtung zu loben/ ausser dem aber weiset es der klare Augenschein/ daß die Arbeit nicht aus einer Feder hergeflossen/ sondern daß sie aus verschiedenen Discursen zusammen gelesen worden/ der unendlichen vielen Druckfehler/ und oft gantz verkehrten und falschen Principiorum zugeschweigen. <note place="right">Speneri Historia Imp. German. Pragmatica.</note> Eben um diese Zeit kam des Speneri Historia Imp. Germ. Pragmatica. Das Werck ist etwas consus, und siehet man wohl / daß es nur ein Aufsatz gewesen/ den man unverbessert zu ediren beliebet hat. Es stecket auch der Herr Autor in ziemlichen irrigen Lehr-Sätzen/ von denen der Irrwahn/ als ob das Teutsche Reich eine Continuation des Frantzösischen sey / eine nicht der geringsten ist/ daher auch dessen sogenannter Teutscher fürsten Staat ebenfals nicht besser gerahten können/ jedoch kan das Werck einigen Dienst thun/ und wil der Herr Autor weisen/ wie das Jus Publicum ex Historia sey. Von mehrern Gewichte ist des Herrn <note place="right">Struvii Synt. Hist. Germ.</note> Struvii Syntagma Historiae Germanicae, indem der Herr Autor den Ruhm einer sonderbahren Gelehrsamkeit/ und Käntniß der Teutschen Geschichte </p> </div> </front> </text> </TEI> [0039]
achtende Particularia. Gleichwie die Hallische Academie ihren Ruhm durch gantz Europam ausgebreitet/ also muß man selbiger auch die Ehre lassen/ daß sie am ersten die teutsche Reichs - Historie in ein rechtes Geschicke gebracht/ und das Unnöhtige in solcher hinweg geworffen hat. Hieher gehören also die beyden hochberühmten Männer/ als des Herrn von Ludevvigs, und Herrn Gundlings ihre Entwürffe zu einer vollständigen Teutschen Reichs - Historie/ von welchen beyden zu wünschen wäre/ daß sie ihren Fleiß auf der völligen Ausarbeitung erstrecken möchten/ oder ihre andere viele Verrichtungen ihnen solches zulassen wolten/ indem/ sodann gewiß was Vollkommenes erscheinen würde. Und weil der Herr Geheimde Rath Thomasius, nicht nur durch seine grosse Gelehrsamkeit/ die überflüssig bekannt/ sondern auch in verschiedenen eintzeln Schriften satsam gewiesen hat/ was vor eine sonderbahre Kentniß von teutschen Reichs-Sachen ihm beywohne; Als würde die gelehrte teutsche Welt sich sehr gratuliren können / wenn diesem gelehrten Manne sein Ruhm-volles Alter/ samt den überhäuften Verrichtungen zulassen wolten/ oder vielmehr diese letztern ehmahls zugelassen hätten die Hand an eine Teutsche Reichs-Historie legen zu können. Sonst erschiene in diesem Seculo des Herrn Levin von Amber teutsche Reichs- und Europäische Staats Historie. Das Werck ist eigentlich des damahligen Leiptzischen Professoris, Herrn Franckenstein seine Arbeit/ die auch gantz nicht zu verachten/ nur daß sie die alten Zeiten ebenfals zu kurtz fasset/ und in den neuen dann und wann zu frühzeitig abbricht/ ist auch zu bedauren/ daß der gelehrte Herr Editor selbiges nicht bis auf die heutigen Zeiten vollführet hat. Vor einigen Jahren erschiene des Gladovs teutsche Reichs-Historie/ an welcher in soweit die ziemliche gute Einrichtung zu loben/ ausser dem aber weiset es der klare Augenschein/ daß die Arbeit nicht aus einer Feder hergeflossen/ sondern daß sie aus verschiedenen Discursen zusammen gelesen worden/ der unendlichen vielen Druckfehler/ und oft gantz verkehrten und falschen Principiorum zugeschweigen. Eben um diese Zeit kam des Speneri Historia Imp. Germ. Pragmatica. Das Werck ist etwas consus, und siehet man wohl / daß es nur ein Aufsatz gewesen/ den man unverbessert zu ediren beliebet hat. Es stecket auch der Herr Autor in ziemlichen irrigen Lehr-Sätzen/ von denen der Irrwahn/ als ob das Teutsche Reich eine Continuation des Frantzösischen sey / eine nicht der geringsten ist/ daher auch dessen sogenannter Teutscher fürsten Staat ebenfals nicht besser gerahten können/ jedoch kan das Werck einigen Dienst thun/ und wil der Herr Autor weisen/ wie das Jus Publicum ex Historia sey. Von mehrern Gewichte ist des Herrn Struvii Syntagma Historiae Germanicae, indem der Herr Autor den Ruhm einer sonderbahren Gelehrsamkeit/ und Käntniß der Teutschen Geschichte
Ludvvigs und Gundlings Entwurf zu einer volständigen Teutschen R. Histor. Thomasius
Levin v. Amber Staats-Historie.
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/39>, abgerufen am 03.07.2024. |