Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Monzambanus. auf er sich nach Dreßden gewendet / alda er aber seiner caprice wegen gar miserable gelebet/ auch vor etlichen Jahren alda verstorben ist. Monzambanus de Statu Imp. German. in 8 vo. gehöret zwar eigentlich nicht hieher/ weil aber die letztere/ und zwar 1714. in Leiptzig herausgekommene teutsche Ubersetzung/ die teutschen Genealogien mit berühret/ so kan selbiger/ oder vielmehr diese Ubersetzung unter den Genealogisten eine stelle verdienen. Staaten. Die Staaten von Europa und anderer Welt-Theile/ in 8tav, gehören mit hieher und können in der neuern und mitlern Genealogie noch so ziemlich gebraucht werden / nur ist bey ihnen dieses zu erinnern/ weil selbige nicht ein Autor verfertiget / daß sie auch nicht alle von einerley Schrott und Korn seyn. Und dieses werden die Scriptores Genealogici generales, generaliores und generalissimi seyn. Solte man etwan einen oder den andern übergangen haben/ so hat selbiger die Genealogie entweder nicht ex prosesso tractiret/ gleichwie bisher erzehlte gethan/ oder er ist sonst von keiner sonderlichen Wichtigkeit / denn die specialen Genealogischen Scribenten eines jeden Hauses hat man mit Fleiß aussengelassen/ weil das Absehen nicht auf diese/ sondern auf jene gerichtet ist/ und können solche zum Theil in Germania Principe, Theils in der Durchlauchtigen Welt nachgeschlagen werden. Demnach aber das Studium Genealogicum so beschaffen/ daß auch solches recht zu treiben/ und zu verstehen/ auf die dermahlen florirende hohe Häuser nicht alleine gesehen werden/ sondern es muß die Einkehr auch bey denen bereits Aus- und Abgestorbenen genommen werden; So Lucae. kan in dieser Sache des Lucae sein alter Fürsten/ und alter Grafen-Saal sehr gute Dienste thun. Beyde Wercke seind in 4to, und ist nicht zu leugnen/ daß der gelehrte Autor an selbige einen ungemeinen Fleiß/ und grosse Belesenheit verwendet gehabt/ wie die häuffigen allegata solches satsam bezeugen/ jedoch seind dann und wann welche Fabeln mit eingeflossen/ die zu verwerffen/ oder zu entdecken/ dieser sonst gelehrte Mann/ das behörige Judicium discretivum zwar hätte brauchen können/ nichts destoweniger haben diese Bücher einen sehr grossen Nutzen/ und fallen im studio genealogico unentbehrlich. Gleichwie aber die Genealogien an und vor sich selbst/ und ohne Beyhülffe der Historie nicht erlernet werden kan; indem sie aus solcher vornehmlich herfliesset. Also ist vor allen Dingen nöthig/ sich um solche/ und insonderheit um die Teutsche Reichs Historie auch zu bekümmern. Es hat aber diese bey uns ziemlich lange unter der Banck gesteckt. Denn ob es wohl an dem / daß bey Aufgang der Religions Reformation Monzambanus. auf er sich nach Dreßden gewendet / alda er aber seiner caprice wegen gar miserable gelebet/ auch vor etlichen Jahren alda verstorben ist. Monzambanus de Statu Imp. German. in 8 vo. gehöret zwar eigentlich nicht hieher/ weil aber die letztere/ und zwar 1714. in Leiptzig herausgekommene teutsche Ubersetzung/ die teutschen Genealogien mit berühret/ so kan selbiger/ oder vielmehr diese Ubersetzung unter den Genealogisten eine stelle verdienen. Staaten. Die Staaten von Europa und anderer Welt-Theile/ in 8tav, gehören mit hieher und können in der neuern und mitlern Genealogie noch so ziemlich gebraucht werden / nur ist bey ihnen dieses zu erinnern/ weil selbige nicht ein Autor verfertiget / daß sie auch nicht alle von einerley Schrott und Korn seyn. Und dieses werden die Scriptores Genealogici generales, generaliores und generalissimi seyn. Solte man etwan einen oder den andern übergangen haben/ so hat selbiger die Genealogie entweder nicht ex prosesso tractiret/ gleichwie bisher erzehlte gethan/ oder er ist sonst von keiner sonderlichen Wichtigkeit / denn die specialen Genealogischen Scribenten eines jeden Hauses hat man mit Fleiß aussengelassen/ weil das Absehen nicht auf diese/ sondern auf jene gerichtet ist/ und können solche zum Theil in Germania Principe, Theils in der Durchlauchtigen Welt nachgeschlagen werden. Demnach aber das Studium Genealogicum so beschaffen/ daß auch solches recht zu treiben/ und zu verstehen/ auf die dermahlen florirende hohe Häuser nicht alleine gesehen werden/ sondern es muß die Einkehr auch bey denen bereits Aus- und Abgestorbenen genommen werden; So Lucae. kan in dieser Sache des Lucae sein alter Fürsten/ und alter Grafen-Saal sehr gute Dienste thun. Beyde Wercke seind in 4to, und ist nicht zu leugnen/ daß der gelehrte Autor an selbige einen ungemeinen Fleiß/ und grosse Belesenheit verwendet gehabt/ wie die häuffigen allegata solches satsam bezeugen/ jedoch seind dann und wann welche Fabeln mit eingeflossen/ die zu verwerffen/ oder zu entdecken/ dieser sonst gelehrte Mann/ das behörige Judicium discretivum zwar hätte brauchen können/ nichts destoweniger haben diese Bücher einen sehr grossen Nutzen/ und fallen im studio genealogico unentbehrlich. Gleichwie aber die Genealogien an und vor sich selbst/ und ohne Beyhülffe der Historie nicht erlernet werden kan; indem sie aus solcher vornehmlich herfliesset. Also ist vor allen Dingen nöthig/ sich um solche/ und insonderheit um die Teutsche Reichs Historie auch zu bekümmern. Es hat aber diese bey uns ziemlich lange unter der Banck gesteckt. 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German. in 8 vo. gehöret zwar eigentlich nicht hieher/ weil aber die letztere/ und zwar 1714. in Leiptzig herausgekommene teutsche Ubersetzung/ die teutschen Genealogien mit berühret/ so kan selbiger/ oder vielmehr diese Ubersetzung unter den Genealogisten eine stelle verdienen. <note place="right">Staaten.</note> Die Staaten von Europa und anderer Welt-Theile/ in 8tav, gehören mit hieher und können in der neuern und mitlern Genealogie noch so ziemlich gebraucht werden / nur ist bey ihnen dieses zu erinnern/ weil selbige nicht ein Autor verfertiget / daß sie auch nicht alle von einerley Schrott und Korn seyn.</p> <p>Und dieses werden die Scriptores Genealogici generales, generaliores und generalissimi seyn. Solte man etwan einen oder den andern übergangen haben/ so hat selbiger die Genealogie entweder nicht ex prosesso tractiret/ gleichwie bisher erzehlte gethan/ oder er ist sonst von keiner sonderlichen Wichtigkeit / denn die specialen Genealogischen Scribenten eines jeden Hauses hat man mit Fleiß aussengelassen/ weil das Absehen nicht auf diese/ sondern auf jene gerichtet ist/ und können solche zum Theil in Germania Principe, Theils in der Durchlauchtigen Welt nachgeschlagen werden. Demnach aber das Studium Genealogicum so beschaffen/ daß auch solches recht zu treiben/ und zu verstehen/ auf die dermahlen florirende hohe Häuser nicht alleine gesehen werden/ sondern es muß die Einkehr auch bey denen bereits Aus- und Abgestorbenen genommen werden; So <note place="right">Lucae.</note> kan in dieser Sache des Lucae sein alter Fürsten/ und alter Grafen-Saal sehr gute Dienste thun. Beyde Wercke seind in 4to, und ist nicht zu leugnen/ daß der gelehrte Autor an selbige einen ungemeinen Fleiß/ und grosse Belesenheit verwendet gehabt/ wie die häuffigen allegata solches satsam bezeugen/ jedoch seind dann und wann welche Fabeln mit eingeflossen/ die zu verwerffen/ oder zu entdecken/ dieser sonst gelehrte Mann/ das behörige Judicium discretivum zwar hätte brauchen können/ nichts destoweniger haben diese Bücher einen sehr grossen Nutzen/ und fallen im studio genealogico unentbehrlich.</p> <p>Gleichwie aber die Genealogien an und vor sich selbst/ und ohne Beyhülffe der Historie nicht erlernet werden kan; indem sie aus solcher vornehmlich herfliesset. Also ist vor allen Dingen nöthig/ sich um solche/ und insonderheit um die Teutsche Reichs Historie auch zu bekümmern. Es hat aber diese bey uns ziemlich lange unter der Banck gesteckt. Denn ob es wohl an dem / daß bey Aufgang der Religions Reformation </p> </div> </front> </text> </TEI> [0037]
auf er sich nach Dreßden gewendet / alda er aber seiner caprice wegen gar miserable gelebet/ auch vor etlichen Jahren alda verstorben ist. Monzambanus de Statu Imp. German. in 8 vo. gehöret zwar eigentlich nicht hieher/ weil aber die letztere/ und zwar 1714. in Leiptzig herausgekommene teutsche Ubersetzung/ die teutschen Genealogien mit berühret/ so kan selbiger/ oder vielmehr diese Ubersetzung unter den Genealogisten eine stelle verdienen. Die Staaten von Europa und anderer Welt-Theile/ in 8tav, gehören mit hieher und können in der neuern und mitlern Genealogie noch so ziemlich gebraucht werden / nur ist bey ihnen dieses zu erinnern/ weil selbige nicht ein Autor verfertiget / daß sie auch nicht alle von einerley Schrott und Korn seyn.
Monzambanus.
Staaten. Und dieses werden die Scriptores Genealogici generales, generaliores und generalissimi seyn. Solte man etwan einen oder den andern übergangen haben/ so hat selbiger die Genealogie entweder nicht ex prosesso tractiret/ gleichwie bisher erzehlte gethan/ oder er ist sonst von keiner sonderlichen Wichtigkeit / denn die specialen Genealogischen Scribenten eines jeden Hauses hat man mit Fleiß aussengelassen/ weil das Absehen nicht auf diese/ sondern auf jene gerichtet ist/ und können solche zum Theil in Germania Principe, Theils in der Durchlauchtigen Welt nachgeschlagen werden. Demnach aber das Studium Genealogicum so beschaffen/ daß auch solches recht zu treiben/ und zu verstehen/ auf die dermahlen florirende hohe Häuser nicht alleine gesehen werden/ sondern es muß die Einkehr auch bey denen bereits Aus- und Abgestorbenen genommen werden; So kan in dieser Sache des Lucae sein alter Fürsten/ und alter Grafen-Saal sehr gute Dienste thun. Beyde Wercke seind in 4to, und ist nicht zu leugnen/ daß der gelehrte Autor an selbige einen ungemeinen Fleiß/ und grosse Belesenheit verwendet gehabt/ wie die häuffigen allegata solches satsam bezeugen/ jedoch seind dann und wann welche Fabeln mit eingeflossen/ die zu verwerffen/ oder zu entdecken/ dieser sonst gelehrte Mann/ das behörige Judicium discretivum zwar hätte brauchen können/ nichts destoweniger haben diese Bücher einen sehr grossen Nutzen/ und fallen im studio genealogico unentbehrlich.
Lucae. Gleichwie aber die Genealogien an und vor sich selbst/ und ohne Beyhülffe der Historie nicht erlernet werden kan; indem sie aus solcher vornehmlich herfliesset. Also ist vor allen Dingen nöthig/ sich um solche/ und insonderheit um die Teutsche Reichs Historie auch zu bekümmern. Es hat aber diese bey uns ziemlich lange unter der Banck gesteckt. Denn ob es wohl an dem / daß bey Aufgang der Religions Reformation
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/37>, abgerufen am 16.02.2025. |