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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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gegen Quitung empfangen/ und solchen vierdten Theil der Cräiß-Rolle/ acht Tage nach Ablauff des Quartals ad Cassam Generalem, gegen des Kriegs-Zahlmeisters Quitung richtig ohne Abzug und Reste, es sey denn/ daß Se. Königl. Majestät nach Inhalt dessen/ was oben Artic. 8. disponiret/ den Verunglückten einige Remission allergnädigst wiederfahren lassen/ abliefern muß; Seine Königliche Majestät stellen auch den Cräysen frey/ daß Sie/ üm diesen Lehns-Canonem vor der ordinairen Contribution desto genauer zu distinguiren/ darüber eigene Register halten/ und in der Contributions-Rechnung davon keinen Titul führen lassen mögen; Welches alles Seine Königliche Majestät vor Sich und Dero Nachkommen/ je und zu allen Zeiten getreulich und unverbührlich also zu halten versprechen/ ohne im geringsten dawieder zu handeln/ noch zugestatten/ daß solches von andern/ unter was vor Schein und Vorwand es seyn möchte geschehe. Uhrkündlich sc. Berlin/ den 30. Junii 1717.

Friederich Wilhelm. (L. S.)

Lit. A.

Lehn-Pferde in der Chur - Marck Brandenburg/ wie solche in ann. 1704. angeschlagen worden.

[Abbildung]

gegen Quitung empfangen/ und solchen vierdten Theil der Cräiß-Rolle/ acht Tage nach Ablauff des Quartals ad Cassam Generalem, gegen des Kriegs-Zahlmeisters Quitung richtig ohne Abzug und Reste, es sey denn/ daß Se. Königl. Majestät nach Inhalt dessen/ was oben Artic. 8. disponiret/ den Verunglückten einige Remission allergnädigst wiederfahren lassen/ abliefern muß; Seine Königliche Majestät stellen auch den Cräysen frey/ daß Sie/ üm diesen Lehns-Canonem vor der ordinairen Contribution desto genauer zu distinguiren/ darüber eigene Register halten/ und in der Contributions-Rechnung davon keinen Titul führen lassen mögen; Welches alles Seine Königliche Majestät vor Sich und Dero Nachkommen/ je und zu allen Zeiten getreulich und unverbührlich also zu halten versprechen/ ohne im geringsten dawieder zu handeln/ noch zugestatten/ daß solches von andern/ unter was vor Schein und Vorwand es seyn möchte geschehe. Uhrkündlich sc. Berlin/ den 30. Junii 1717.

Friederich Wilhelm. (L. S.)

Lit. A.

Lehn-Pferde in der Chur - Marck Brandenburg/ wie solche in ann. 1704. angeschlagen worden.

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[311/0359] gegen Quitung empfangen/ und solchen vierdten Theil der Cräiß-Rolle/ acht Tage nach Ablauff des Quartals ad Cassam Generalem, gegen des Kriegs-Zahlmeisters Quitung richtig ohne Abzug und Reste, es sey denn/ daß Se. Königl. Majestät nach Inhalt dessen/ was oben Artic. 8. disponiret/ den Verunglückten einige Remission allergnädigst wiederfahren lassen/ abliefern muß; Seine Königliche Majestät stellen auch den Cräysen frey/ daß Sie/ üm diesen Lehns-Canonem vor der ordinairen Contribution desto genauer zu distinguiren/ darüber eigene Register halten/ und in der Contributions-Rechnung davon keinen Titul führen lassen mögen; Welches alles Seine Königliche Majestät vor Sich und Dero Nachkommen/ je und zu allen Zeiten getreulich und unverbührlich also zu halten versprechen/ ohne im geringsten dawieder zu handeln/ noch zugestatten/ daß solches von andern/ unter was vor Schein und Vorwand es seyn möchte geschehe. Uhrkündlich sc. Berlin/ den 30. Junii 1717. Friederich Wilhelm. (L. S.) Lit. A. Lehn-Pferde in der Chur - Marck Brandenburg/ wie solche in ann. 1704. angeschlagen worden. [Abbildung]

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/359>, abgerufen am 19.05.2024.