Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

liche Inhibition des Legaten für wanten/ ließ die Patenta in der Unter- und Neumarck/ und an andern Orten publiciren/ auch durch einen Trompeter nach Stettin/ nebst andern Churfürstlichen Schreiben an die Räthe und Stände/ darinnen ihnen die Patenta allenthalben anzuschlagen gebothen worden/ und an den Königlichen Legaten und Feld - Marschallen/ darin er ihro Assistenz und Handbietung/ zur Possession der Landes Fürstlichen Regierung ersuchte/ überschicken; die Patenta und Schreiben an die Pommerische Räthe sind aus Befehl des Legati dem Trompeter abgenommen/ und neben ihm angehalten: die Briefe aber/ so an den Königlichen Legaten und Feld-Marschall gegeben waren/ sandten sie wieder zurück/ als die in der Schwedischen Cantzley nicht mochten verwahret/ noch ad Acta geleget werden/ und widersprachen des Chur-Fürsten begehren wegen gedachter Pommerischer Possession zum feyerlichsten/ und bezeugten; nicht zu gestatten / daß der Cron Schweden hierunter versirendes Intresse, insonderheit bey entstandenen Hostilitäten/ schwächen/ könnte/ und verweisseten den Churfürsten auf künfftige allgemeine Friedens-Tractaren/ oder absonderliche vergleichung mit der Cron Schweden. Es verboth auch der Legatus alle Correspondez zwischen Marck und Pommern/ und wolte den Landständen nicht mehr vergönnen/ eines oder das ander an den Churfürsten zu Brandenburg gelangen zu lassen. Hierauf sehen beyde Part sich um/ wie sie ihre Sache/ auch mit öffentlichen Schrifften und Patenten rechtfertigen/ und weil sie feindselige Heer gegen einander führeten/ wuste nunmehr das arme Pommern nicht/ wie es sich anschicken solte/ als das beyden Partheyen verbunden war. Die Gerichte waren nach des Landes-Fürsten Tode geschlossen/ der Regierung massete sich zwar die Cron Schweden nicht an/ dennoch wolte sie auch nicht gestatten/ daß sie im Nahmen des Churfürsten/ ehe und bevor ein völliger vergleich mit demselben getroffen wäre/ angestellet würde. Und der Churfürst wolte auch von seinem Rechte nicht abstehen/ und als endlich die Stände baten/ weil zu keinen andern Mitteln bey diesem gegenwärtigem Zustand zu gelangen/ es bey vorgesuchtem Vorschlage leiben zu lassen/ mit kräfftiger Bedingung/ daß sie dadurch der unterthänigsten Schuldigkeit sich zu entziehen nicht vermeinet/ sondern vielmehr einig und allein dahin zieleten/ damit alles im Stande bliebe/ und in keine confusion geriethe/ hat er zwar diesem Suchen keine statt gegeben/ dabey aber versprochen/ den Frieden aufs möglichste zu befördern/ auch die Land-Stände vermahnet/ einen solchen Schluß nach des Legaten selbst Erinnerung zu fassen und zu belieben/ der GOtt gefällig/ und ihnen ersprießlich seyn möge: derowegen sie den zum bequemsten zu seyn erachtet/ daß die hinterlassene Fürstliche Stadthalter/ Praesidenten/ Cantzler und Räthe/ nebst denen dazu gehörigen Cammer - und Cantzley verwandten/ wie auch Landvoigten/ Haptleuten / Burg - und andern Unterrichtern/ nebst den andern Amts-Personen/ ihre

liche Inhibition des Legaten für wanten/ ließ die Patenta in der Unter- und Neumarck/ und an andern Orten publiciren/ auch durch einen Trompeter nach Stettin/ nebst andern Churfürstlichen Schreiben an die Räthe und Stände/ darinnen ihnen die Patenta allenthalben anzuschlagen gebothen worden/ und an den Königlichen Legaten und Feld - Marschallen/ darin er ihro Assistenz und Handbietung/ zur Possession der Landes Fürstlichen Regierung ersuchte/ überschicken; die Patenta und Schreiben an die Pommerische Räthe sind aus Befehl des Legati dem Trompeter abgenommen/ und neben ihm angehalten: die Briefe aber/ so an den Königlichen Legaten und Feld-Marschall gegeben waren/ sandten sie wieder zurück/ als die in der Schwedischen Cantzley nicht mochten verwahret/ noch ad Acta geleget werden/ und widersprachen des Chur-Fürsten begehren wegen gedachter Pommerischer Possession zum feyerlichsten/ und bezeugten; nicht zu gestatten / daß der Cron Schweden hierunter versirendes Intresse, insonderheit bey entstandenen Hostilitäten/ schwächen/ könnte/ und verweisseten den Churfürsten auf künfftige allgemeine Friedens-Tractaren/ oder absonderliche vergleichung mit der Cron Schweden. Es verboth auch der Legatus alle Correspondez zwischen Marck und Pommern/ und wolte den Landständen nicht mehr vergönnen/ eines oder das ander an den Churfürsten zu Brandenburg gelangen zu lassen. Hierauf sehen beyde Part sich um/ wie sie ihre Sache/ auch mit öffentlichen Schrifften und Patenten rechtfertigen/ und weil sie feindselige Heer gegen einander führeten/ wuste nunmehr das arme Pommern nicht/ wie es sich anschicken solte/ als das beyden Partheyen verbunden war. Die Gerichte waren nach des Landes-Fürsten Tode geschlossen/ der Regierung massete sich zwar die Cron Schweden nicht an/ dennoch wolte sie auch nicht gestatten/ daß sie im Nahmen des Churfürsten/ ehe und bevor ein völliger vergleich mit demselben getroffen wäre/ angestellet würde. Und der Churfürst wolte auch von seinem Rechte nicht abstehen/ und als endlich die Stände baten/ weil zu keinen andern Mitteln bey diesem gegenwärtigem Zustand zu gelangen/ es bey vorgesuchtem Vorschlage leiben zu lassen/ mit kräfftiger Bedingung/ daß sie dadurch der unterthänigsten Schuldigkeit sich zu entziehen nicht vermeinet/ sondern vielmehr einig und allein dahin zieleten/ damit alles im Stande bliebe/ und in keine confusion geriethe/ hat er zwar diesem Suchen keine statt gegeben/ dabey aber versprochen/ den Frieden aufs möglichste zu befördern/ auch die Land-Stände vermahnet/ einen solchen Schluß nach des Legaten selbst Erinnerung zu fassen und zu belieben/ der GOtt gefällig/ und ihnen ersprießlich seyn möge: derowegen sie den zum bequemsten zu seyn erachtet/ daß die hinterlassene Fürstliche Stadthalter/ Praesidenten/ Cantzler und Räthe/ nebst denen dazu gehörigen Cammer - und Cantzley verwandten/ wie auch Landvoigten/ Haptleuten / Burg - und andern Unterrichtern/ nebst den andern Amts-Personen/ ihre

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0345" n="298"/>
liche Inhibition des Legaten für                      wanten/ ließ die Patenta in der Unter- und Neumarck/ und an andern Orten                      publiciren/ auch durch einen Trompeter nach Stettin/ nebst andern                      Churfürstlichen Schreiben an die Räthe und Stände/ darinnen ihnen die Patenta                      allenthalben anzuschlagen gebothen worden/ und an den Königlichen Legaten und                      Feld - Marschallen/ darin er ihro Assistenz und Handbietung/ zur Possession                      der Landes Fürstlichen Regierung ersuchte/ überschicken; die Patenta und                      Schreiben an die Pommerische Räthe sind aus Befehl des Legati dem Trompeter                      abgenommen/ und neben ihm angehalten: die Briefe aber/ so an den Königlichen                      Legaten und Feld-Marschall gegeben waren/ sandten sie wieder zurück/ als die                      in der Schwedischen Cantzley nicht mochten verwahret/ noch ad Acta geleget                      werden/ und widersprachen des Chur-Fürsten begehren wegen gedachter                      Pommerischer Possession zum feyerlichsten/ und bezeugten; nicht zu gestatten /                      daß der Cron Schweden hierunter versirendes Intresse, insonderheit bey                      entstandenen Hostilitäten/ schwächen/ könnte/ und verweisseten den                      Churfürsten auf künfftige allgemeine Friedens-Tractaren/ oder absonderliche                      vergleichung mit der Cron Schweden. Es verboth auch der Legatus alle                      Correspondez zwischen Marck und Pommern/ und wolte den Landständen nicht mehr                      vergönnen/ eines oder das ander an den Churfürsten zu Brandenburg gelangen zu                      lassen. Hierauf sehen beyde Part sich um/ wie sie ihre Sache/ auch mit                      öffentlichen Schrifften und Patenten rechtfertigen/ und weil sie feindselige                      Heer gegen einander führeten/ wuste nunmehr das arme Pommern nicht/ wie es                      sich anschicken solte/ als das beyden Partheyen verbunden war. Die Gerichte                      waren nach des Landes-Fürsten Tode geschlossen/ der Regierung massete sich zwar                      die Cron Schweden nicht an/ dennoch wolte sie auch nicht gestatten/ daß sie im                      Nahmen des Churfürsten/ ehe und bevor ein völliger vergleich mit demselben                      getroffen wäre/ angestellet würde. Und der Churfürst wolte auch von seinem                      Rechte nicht abstehen/ und als endlich die Stände baten/ weil zu keinen andern                      Mitteln bey diesem gegenwärtigem Zustand zu gelangen/ es bey vorgesuchtem                      Vorschlage leiben zu lassen/ mit kräfftiger Bedingung/ daß sie dadurch der                      unterthänigsten Schuldigkeit sich zu entziehen nicht vermeinet/ sondern                      vielmehr einig und allein dahin zieleten/ damit alles im Stande bliebe/ und in                      keine confusion geriethe/ hat er zwar diesem Suchen keine statt gegeben/ dabey                      aber versprochen/ den Frieden aufs möglichste zu befördern/ auch die                      Land-Stände vermahnet/ einen solchen Schluß nach des Legaten selbst Erinnerung                      zu fassen und zu belieben/ der GOtt gefällig/ und ihnen ersprießlich seyn                      möge: derowegen sie den zum bequemsten zu seyn erachtet/ daß die hinterlassene                      Fürstliche Stadthalter/ Praesidenten/ Cantzler und Räthe/ nebst denen dazu                      gehörigen Cammer - und Cantzley verwandten/ wie auch Landvoigten/ Haptleuten /                      Burg - und andern Unterrichtern/ nebst den andern Amts-Personen/ ihre
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[298/0345] liche Inhibition des Legaten für wanten/ ließ die Patenta in der Unter- und Neumarck/ und an andern Orten publiciren/ auch durch einen Trompeter nach Stettin/ nebst andern Churfürstlichen Schreiben an die Räthe und Stände/ darinnen ihnen die Patenta allenthalben anzuschlagen gebothen worden/ und an den Königlichen Legaten und Feld - Marschallen/ darin er ihro Assistenz und Handbietung/ zur Possession der Landes Fürstlichen Regierung ersuchte/ überschicken; die Patenta und Schreiben an die Pommerische Räthe sind aus Befehl des Legati dem Trompeter abgenommen/ und neben ihm angehalten: die Briefe aber/ so an den Königlichen Legaten und Feld-Marschall gegeben waren/ sandten sie wieder zurück/ als die in der Schwedischen Cantzley nicht mochten verwahret/ noch ad Acta geleget werden/ und widersprachen des Chur-Fürsten begehren wegen gedachter Pommerischer Possession zum feyerlichsten/ und bezeugten; nicht zu gestatten / daß der Cron Schweden hierunter versirendes Intresse, insonderheit bey entstandenen Hostilitäten/ schwächen/ könnte/ und verweisseten den Churfürsten auf künfftige allgemeine Friedens-Tractaren/ oder absonderliche vergleichung mit der Cron Schweden. Es verboth auch der Legatus alle Correspondez zwischen Marck und Pommern/ und wolte den Landständen nicht mehr vergönnen/ eines oder das ander an den Churfürsten zu Brandenburg gelangen zu lassen. Hierauf sehen beyde Part sich um/ wie sie ihre Sache/ auch mit öffentlichen Schrifften und Patenten rechtfertigen/ und weil sie feindselige Heer gegen einander führeten/ wuste nunmehr das arme Pommern nicht/ wie es sich anschicken solte/ als das beyden Partheyen verbunden war. Die Gerichte waren nach des Landes-Fürsten Tode geschlossen/ der Regierung massete sich zwar die Cron Schweden nicht an/ dennoch wolte sie auch nicht gestatten/ daß sie im Nahmen des Churfürsten/ ehe und bevor ein völliger vergleich mit demselben getroffen wäre/ angestellet würde. Und der Churfürst wolte auch von seinem Rechte nicht abstehen/ und als endlich die Stände baten/ weil zu keinen andern Mitteln bey diesem gegenwärtigem Zustand zu gelangen/ es bey vorgesuchtem Vorschlage leiben zu lassen/ mit kräfftiger Bedingung/ daß sie dadurch der unterthänigsten Schuldigkeit sich zu entziehen nicht vermeinet/ sondern vielmehr einig und allein dahin zieleten/ damit alles im Stande bliebe/ und in keine confusion geriethe/ hat er zwar diesem Suchen keine statt gegeben/ dabey aber versprochen/ den Frieden aufs möglichste zu befördern/ auch die Land-Stände vermahnet/ einen solchen Schluß nach des Legaten selbst Erinnerung zu fassen und zu belieben/ der GOtt gefällig/ und ihnen ersprießlich seyn möge: derowegen sie den zum bequemsten zu seyn erachtet/ daß die hinterlassene Fürstliche Stadthalter/ Praesidenten/ Cantzler und Räthe/ nebst denen dazu gehörigen Cammer - und Cantzley verwandten/ wie auch Landvoigten/ Haptleuten / Burg - und andern Unterrichtern/ nebst den andern Amts-Personen/ ihre

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/345
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/345>, abgerufen am 22.11.2024.