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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für

abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für

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[296/0343] abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/343>, abgerufen am 19.05.2024.