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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Lit. A.

Das erste Theil der Fürstlichen Pommerschen Stamm-Linie.

[Abbildung]

SWANTIBUR, der Unchrist

Hat die Länder Pommern/ Schlauen/ Wenden/ und Luticier einig und allein / regia manu, ohne jenige recognition eines Ober-Herrn besessen und regieret. Ist der erste Stipes oder Stamm/ davon alle Hertzogen von Pommern bis auf jetzige Zeit herkommen. Und ob wol dessen Voreltern etliche hundert Jahr zuvor im Flore gewesen/ und als Fürsten diese Lande eingehabt: So kan man doch von denselben keine continuam seriem in absteigender Linie bis auf diesen Svvantiborum haben. Wiewol im Kloster Olive diese Nachrichtung verhanden/ daß dieses Svvantibori Vater Bogislaff, und Bogislaffs Vater Mestiboius geheissen haben solle: Welcher Mestiboius Anno Christi 960. regieret. Sonsten wird der Pommerischen Fürsten in unterschiedlichen Historien gedacht/ als nemlich/ daß Anno Christi 824 Popielus II. König in Polen/ 20. Pommerische Fürsten/ so alle seines Vatern Brüder gewesen/ auf einmahl zu sich erbitten/ und denselben in seiner damahln praetendirten Leibs-Schwachheit/ durch sein Gemahl/ einen zugerichteten Tranck / auf des Schalckskrancken Königs Gesundheit/ herum zu trincken/ beybringen lassen/ davon sie alsforth gestorben: Welche abscheuliche That GOtt der HErr wieder an den König gestraffet/ daß er mit Weib und Kindern vor die Mäuse nicht sicher seyn können/ sondern endlich von ihnen gefressen und verzehret worden. So wird auch in den Centur. Magdeb. erwehnet: Daß ein Pommerischer Fürst Barnim, Anno Christi 933. mit Kayser Heinrich dem ersten/ in der Schlacht bey Merßburg / da über 40000. Ungarn erleget: und darnach Anno 935. auf dem Turnier zu Magdeburg/ nebenst noch einen Fürsten Wartislaffen mit gewesen. Und wird daselbst von diesen beyden Fürsten gemeldet/ daß sie 40. Helmzierde damahlen auftragen lassen. Und daß Fürst Barnim unter andern Fürsten/ in der Ordnung der ander gewesen/ so die Schau- und Helm-Theilung/ mit dem Römischen Kayser aufgetragen. Anno 980. ist auch ein F. Pommerisch Fräulein Beila genannt/ einem Hertzoge von Sachsen und Lünenburg Bruno oder Bernhard vermählet worden. Den Ursprung aber der Pommerischen Fürsten/ wollen etliche von den Suevis oder Schwaben/ so vor und nach Christi Gebuhrt/ diese/ und benachbahrte Länder bewohnet; Theils aber von dem uralten Polnischen Geschlecht der Grifen deriviren: welches man doch eigentlich nicht wissen kan.

Dieser Fürst Svvantibur, hat mit den Polen viel und schwere Kriege geführet. Boleslaus, Hertzog in Polen/ hat ihn einsmahls in der Stadt Colberg hart belagert/ die Stadt gestürmet und eingenommen/ ist aber alsbald von ihme tapffer wieder heraus geschlagen worden. Endlich ist Fürst Svvantibur, wegen seiner übermäßigen Gestrengigkeit/ von den Unterthanen gefänglich eingezogen / aber hernach von Hertzog Boleslaffen, deme er sein Land und Leute im Gefängniß übergeben wollen wieder erlediget worden. Ist gestorben An. Chr. 1107. und 4. Söhne nachgelassen/ welche nach Absterben ihres Vatern diese Lande getheilet / also/ daß Fürst Wartislaff, und Ratibur Vor-Pommern erlanget/ und die Teutsche Sprache angenommen; Bogislaff aber und Svvantipolck Hinder-Pommern/ unter der Polen manier und Sitten behalten. Nota. Unter Vor-Pommern sind damahlen gelegen / das Land zu Loititz/ Großwin/ das Land Ucker; und innerhalb der Pöne Demmin / das Land Wollgast/ Ußdom/ die Ukermarck/ das Land Stettin/ die Neumarck auf diese und jene Seite der Oder/ bis auf den Fluß Parsante und den Golnberg vor Cößlin. Unter Hinder-Pommern hat gehöret alles/ was zwischen der Parsante / Bräe und Weissel belegen gewesen. Das gantze Pommerland aber/ hat sich damahln erstreckt in die Länge/ vom Niedergang der Sonnen/ am Fluß Warnaw bey Rostock auzufangen/ und von dannen vorlängst der Ost-See nach Orient, biß an und über die Weissel/ darin das Land Pomerellen/ wie auch gegen Mittag die Ucker/ und Neumarck begriffen: Ist einem Königreich gleich geachtet worden/ welches auch wie obgedacht F. Svvantibur ohne jenigen Ober-Herrn/ mit Königlicher Gewalt besessen und verwaltet.

Lit. A.

Das erste Theil der Fürstlichen Pommerschen Stamm-Linie.

[Abbildung]

SWANTIBUR, der Unchrist

Hat die Länder Pommern/ Schlauen/ Wenden/ und Luticier einig und allein / regiâ manu, ohne jenige recognition eines Ober-Herrn besessen und regieret. Ist der erste Stipes oder Stamm/ davon alle Hertzogen von Pommern bis auf jetzige Zeit herkommen. Und ob wol dessen Voreltern etliche hundert Jahr zuvor im Flore gewesen/ und als Fürsten diese Lande eingehabt: So kan man doch von denselben keine continuam seriem in absteigender Linie bis auf diesen Svvantiborum haben. Wiewol im Kloster Olive diese Nachrichtung verhanden/ daß dieses Svvantibori Vater Bogislaff, und Bogislaffs Vater Mestiboius geheissen haben solle: Welcher Mestiboius Anno Christi 960. regieret. Sonsten wird der Pommerischen Fürsten in unterschiedlichen Historien gedacht/ als nemlich/ daß Anno Christi 824 Popielus II. König in Polen/ 20. Pommerische Fürsten/ so alle seines Vatern Brüder gewesen/ auf einmahl zu sich erbitten/ und denselben in seiner damahln praetendirten Leibs-Schwachheit/ durch sein Gemahl/ einen zugerichteten Tranck / auf des Schalckskrancken Königs Gesundheit/ herum zu trincken/ beybringen lassen/ davon sie alsforth gestorben: Welche abscheuliche That GOtt der HErr wieder an den König gestraffet/ daß er mit Weib und Kindern vor die Mäuse nicht sicher seyn können/ sondern endlich von ihnen gefressen und verzehret worden. So wird auch in den Centur. Magdeb. erwehnet: Daß ein Pommerischer Fürst Barnim, Anno Christi 933. mit Kayser Heinrich dem ersten/ in der Schlacht bey Merßburg / da über 40000. Ungarn erleget: und darnach Anno 935. auf dem Turnier zu Magdeburg/ nebenst noch einen Fürsten Wartislaffen mit gewesen. Und wird daselbst von diesen beyden Fürsten gemeldet/ daß sie 40. Helmzierde damahlen auftragen lassen. Und daß Fürst Barnim unter andern Fürsten/ in der Ordnung der ander gewesen/ so die Schau- und Helm-Theilung/ mit dem Römischen Kayser aufgetragen. Anno 980. ist auch ein F. Pommerisch Fräulein Beila genannt/ einem Hertzoge von Sachsen und Lünenburg Bruno oder Bernhard vermählet worden. Den Ursprung aber der Pommerischen Fürsten/ wollen etliche von den Suevis oder Schwaben/ so vor und nach Christi Gebuhrt/ diese/ und benachbahrte Länder bewohnet; Theils aber von dem uralten Polnischen Geschlecht der Grifen deriviren: welches man doch eigentlich nicht wissen kan.

Dieser Fürst Svvantibur, hat mit den Polen viel und schwere Kriege geführet. Boleslaus, Hertzog in Polen/ hat ihn einsmahls in der Stadt Colberg hart belagert/ die Stadt gestürmet und eingenommen/ ist aber alsbald von ihme tapffer wieder heraus geschlagen worden. Endlich ist Fürst Svvantibur, wegen seiner übermäßigen Gestrengigkeit/ von den Unterthanen gefänglich eingezogen / aber hernach von Hertzog Boleslaffen, deme er sein Land und Leute im Gefängniß übergeben wollen wieder erlediget worden. Ist gestorben An. Chr. 1107. und 4. Söhne nachgelassen/ welche nach Absterben ihres Vatern diese Lande getheilet / also/ daß Fürst Wartislaff, und Ratibur Vor-Pommern erlanget/ und die Teutsche Sprache angenommen; Bogislaff aber und Svvantipolck Hinder-Pommern/ unter der Polen manier und Sitten behalten. Nota. Unter Vor-Pommern sind damahlen gelegen / das Land zu Loititz/ Großwin/ das Land Ucker; und innerhalb der Pöne Demmin / das Land Wollgast/ Ußdom/ die Ukermarck/ das Land Stettin/ die Neumarck auf diese und jene Seite der Oder/ bis auf den Fluß Parsante und den Golnberg vor Cößlin. Unter Hinder-Pommern hat gehöret alles/ was zwischen der Parsante / Bräe und Weissel belegen gewesen. Das gantze Pommerland aber/ hat sich damahln erstreckt in die Länge/ vom Niedergang der Sonnen/ am Fluß Warnaw bey Rostock auzufangen/ und von dannen vorlängst der Ost-See nach Orient, biß an und über die Weissel/ darin das Land Pomerellen/ wie auch gegen Mittag die Ucker/ und Neumarck begriffen: Ist einem Königreich gleich geachtet worden/ welches auch wie obgedacht F. Svvantibur ohne jenigen Ober-Herrn/ mit Königlicher Gewalt besessen und verwaltet.

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        <p>Das erste Theil der Fürstlichen Pommerschen Stamm-Linie.</p>
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        <p>SWANTIBUR, der Unchrist</p>
        <p>Hat die Länder Pommern/ Schlauen/ Wenden/ und Luticier einig und allein /                      regiâ manu, ohne jenige recognition eines Ober-Herrn besessen und regieret. Ist                      der erste Stipes oder Stamm/ davon alle Hertzogen von Pommern bis auf jetzige                      Zeit herkommen. Und ob wol dessen Voreltern etliche hundert Jahr zuvor im Flore                      gewesen/ und als Fürsten diese Lande eingehabt: So kan man doch von denselben                      keine continuam seriem in absteigender Linie bis auf diesen Svvantiborum haben.                      Wiewol im Kloster Olive diese Nachrichtung verhanden/ daß dieses Svvantibori                      Vater Bogislaff, und Bogislaffs Vater Mestiboius geheissen haben solle: Welcher                      Mestiboius Anno Christi 960. regieret. Sonsten wird der Pommerischen Fürsten in                      unterschiedlichen Historien gedacht/ als nemlich/ daß Anno Christi 824                      Popielus II. König in Polen/ 20. Pommerische Fürsten/ so alle seines Vatern                      Brüder gewesen/ auf einmahl zu sich erbitten/ und denselben in seiner damahln                      praetendirten Leibs-Schwachheit/ durch sein Gemahl/ einen zugerichteten Tranck                     / auf des Schalckskrancken Königs Gesundheit/ herum zu trincken/ beybringen                      lassen/ davon sie alsforth gestorben: Welche abscheuliche That GOtt der HErr                      wieder an den König gestraffet/ daß er mit Weib und Kindern vor die Mäuse nicht                      sicher seyn können/ sondern endlich von ihnen gefressen und verzehret worden.                      So wird auch in den Centur. Magdeb. erwehnet: Daß ein Pommerischer Fürst Barnim,                      Anno Christi 933. mit Kayser Heinrich dem ersten/ in der Schlacht bey Merßburg                     / da über 40000. Ungarn erleget: und darnach Anno 935. auf dem Turnier zu                      Magdeburg/ nebenst noch einen Fürsten Wartislaffen mit gewesen. Und wird                      daselbst von diesen beyden Fürsten gemeldet/ daß sie 40. Helmzierde damahlen                      auftragen lassen. Und daß Fürst Barnim unter andern Fürsten/ in der Ordnung der                      ander gewesen/ so die Schau- und Helm-Theilung/ mit dem Römischen Kayser                      aufgetragen. Anno 980. ist auch ein F. Pommerisch Fräulein Beila genannt/ einem                      Hertzoge von Sachsen und Lünenburg Bruno oder Bernhard vermählet worden. Den                      Ursprung aber der Pommerischen Fürsten/ wollen etliche von den Suevis oder                      Schwaben/ so vor und nach Christi Gebuhrt/ diese/ und benachbahrte Länder                      bewohnet; Theils aber von dem uralten Polnischen Geschlecht der Grifen                      deriviren: welches man doch eigentlich nicht wissen kan.</p>
        <p>Dieser Fürst Svvantibur, hat mit den Polen viel und schwere Kriege geführet.                      Boleslaus, Hertzog in Polen/ hat ihn einsmahls in der Stadt Colberg hart                      belagert/ die Stadt gestürmet und eingenommen/ ist aber alsbald von ihme                      tapffer wieder heraus geschlagen worden. Endlich ist Fürst Svvantibur, wegen                      seiner übermäßigen Gestrengigkeit/ von den Unterthanen gefänglich eingezogen /                      aber hernach von Hertzog Boleslaffen, deme er sein Land und Leute im Gefängniß                      übergeben wollen wieder erlediget worden. Ist gestorben An. Chr. 1107. und 4.                      Söhne nachgelassen/ welche nach Absterben ihres Vatern diese Lande getheilet /                      also/ daß Fürst Wartislaff, und Ratibur Vor-Pommern erlanget/ und die Teutsche                      Sprache angenommen; Bogislaff aber und Svvantipolck Hinder-Pommern/ unter der                      Polen manier und Sitten behalten. Nota. Unter Vor-Pommern sind damahlen gelegen                     / das Land zu Loititz/ Großwin/ das Land Ucker; und innerhalb der Pöne Demmin                     / das Land Wollgast/ Ußdom/ die Ukermarck/ das Land Stettin/ die Neumarck                      auf diese und jene Seite der Oder/ bis auf den Fluß Parsante und den Golnberg                      vor Cößlin. Unter Hinder-Pommern hat gehöret alles/ was zwischen der Parsante /                      Bräe und Weissel belegen gewesen. Das gantze Pommerland aber/ hat sich damahln                      erstreckt in die Länge/ vom Niedergang der Sonnen/ am Fluß Warnaw bey Rostock                      auzufangen/ und von dannen vorlängst der Ost-See nach Orient, biß an und über                      die Weissel/ darin das Land Pomerellen/ wie auch gegen Mittag die Ucker/ und                      Neumarck begriffen: Ist einem Königreich gleich geachtet worden/ welches auch                      wie obgedacht F. Svvantibur ohne jenigen Ober-Herrn/ mit Königlicher Gewalt                      besessen und verwaltet.</p>
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[0325] Lit. A. Das erste Theil der Fürstlichen Pommerschen Stamm-Linie. [Abbildung] SWANTIBUR, der Unchrist Hat die Länder Pommern/ Schlauen/ Wenden/ und Luticier einig und allein / regiâ manu, ohne jenige recognition eines Ober-Herrn besessen und regieret. Ist der erste Stipes oder Stamm/ davon alle Hertzogen von Pommern bis auf jetzige Zeit herkommen. Und ob wol dessen Voreltern etliche hundert Jahr zuvor im Flore gewesen/ und als Fürsten diese Lande eingehabt: So kan man doch von denselben keine continuam seriem in absteigender Linie bis auf diesen Svvantiborum haben. Wiewol im Kloster Olive diese Nachrichtung verhanden/ daß dieses Svvantibori Vater Bogislaff, und Bogislaffs Vater Mestiboius geheissen haben solle: Welcher Mestiboius Anno Christi 960. regieret. Sonsten wird der Pommerischen Fürsten in unterschiedlichen Historien gedacht/ als nemlich/ daß Anno Christi 824 Popielus II. König in Polen/ 20. Pommerische Fürsten/ so alle seines Vatern Brüder gewesen/ auf einmahl zu sich erbitten/ und denselben in seiner damahln praetendirten Leibs-Schwachheit/ durch sein Gemahl/ einen zugerichteten Tranck / auf des Schalckskrancken Königs Gesundheit/ herum zu trincken/ beybringen lassen/ davon sie alsforth gestorben: Welche abscheuliche That GOtt der HErr wieder an den König gestraffet/ daß er mit Weib und Kindern vor die Mäuse nicht sicher seyn können/ sondern endlich von ihnen gefressen und verzehret worden. So wird auch in den Centur. Magdeb. erwehnet: Daß ein Pommerischer Fürst Barnim, Anno Christi 933. mit Kayser Heinrich dem ersten/ in der Schlacht bey Merßburg / da über 40000. Ungarn erleget: und darnach Anno 935. auf dem Turnier zu Magdeburg/ nebenst noch einen Fürsten Wartislaffen mit gewesen. Und wird daselbst von diesen beyden Fürsten gemeldet/ daß sie 40. Helmzierde damahlen auftragen lassen. Und daß Fürst Barnim unter andern Fürsten/ in der Ordnung der ander gewesen/ so die Schau- und Helm-Theilung/ mit dem Römischen Kayser aufgetragen. Anno 980. ist auch ein F. Pommerisch Fräulein Beila genannt/ einem Hertzoge von Sachsen und Lünenburg Bruno oder Bernhard vermählet worden. Den Ursprung aber der Pommerischen Fürsten/ wollen etliche von den Suevis oder Schwaben/ so vor und nach Christi Gebuhrt/ diese/ und benachbahrte Länder bewohnet; Theils aber von dem uralten Polnischen Geschlecht der Grifen deriviren: welches man doch eigentlich nicht wissen kan. Dieser Fürst Svvantibur, hat mit den Polen viel und schwere Kriege geführet. Boleslaus, Hertzog in Polen/ hat ihn einsmahls in der Stadt Colberg hart belagert/ die Stadt gestürmet und eingenommen/ ist aber alsbald von ihme tapffer wieder heraus geschlagen worden. Endlich ist Fürst Svvantibur, wegen seiner übermäßigen Gestrengigkeit/ von den Unterthanen gefänglich eingezogen / aber hernach von Hertzog Boleslaffen, deme er sein Land und Leute im Gefängniß übergeben wollen wieder erlediget worden. Ist gestorben An. Chr. 1107. und 4. Söhne nachgelassen/ welche nach Absterben ihres Vatern diese Lande getheilet / also/ daß Fürst Wartislaff, und Ratibur Vor-Pommern erlanget/ und die Teutsche Sprache angenommen; Bogislaff aber und Svvantipolck Hinder-Pommern/ unter der Polen manier und Sitten behalten. Nota. Unter Vor-Pommern sind damahlen gelegen / das Land zu Loititz/ Großwin/ das Land Ucker; und innerhalb der Pöne Demmin / das Land Wollgast/ Ußdom/ die Ukermarck/ das Land Stettin/ die Neumarck auf diese und jene Seite der Oder/ bis auf den Fluß Parsante und den Golnberg vor Cößlin. Unter Hinder-Pommern hat gehöret alles/ was zwischen der Parsante / Bräe und Weissel belegen gewesen. Das gantze Pommerland aber/ hat sich damahln erstreckt in die Länge/ vom Niedergang der Sonnen/ am Fluß Warnaw bey Rostock auzufangen/ und von dannen vorlängst der Ost-See nach Orient, biß an und über die Weissel/ darin das Land Pomerellen/ wie auch gegen Mittag die Ucker/ und Neumarck begriffen: Ist einem Königreich gleich geachtet worden/ welches auch wie obgedacht F. Svvantibur ohne jenigen Ober-Herrn/ mit Königlicher Gewalt besessen und verwaltet.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/325>, abgerufen am 23.11.2024.