In obitum FRIDERICI I. R. Roruss. d. 25. Febr. 1713.
Justitia in terris Numen Fridrice supremum
Rex imitatus eras, dando CVIQVE SVVM.
Numinis alta manus bonitatem effuderat omnem
In Te, nil Tibi se posse negare docens.
Restabat Coelum. Coeli Tibi dando coronam,
Quae Tibi curafuit, jam probat esse suam.
FRIDERICVS PRIMVS REX BORVSSIAE, PIVS, SAPIENS, IVSTVS, FELIX, NOBIS NON SIBI OBIT.
Thes. II.
Die Marck Brandenburg/ hat vor dem verschiedene Herren gehabt/ und theilet die jetzige Chur Linie sich wiederum in 2. Neben-Linien.
Von denen verschiedenen Familien/ welche die Marck Brandenburg vor dem besessen / ist bereits Erwehnung geschehen/ stehet auch darvon an angezogenen Orten weiter nachzuschlagen. Hierbey ist allerdings sehr zu verwundern/ warum die Reichs-Stände den Kayser Carolum IV. mit der Marck Brandenburg sich also gebehrden lassen/ eben/ als ob es sein Patrimonial. Guth wäre/ indem solches in der That eine Sache von gar schlimmer Consequence war. An dem ist es/ daß die Reichs-Stände ehedessen viel übersehen/ dessen sie aber nachher nicht wenig gereuet hat/ und welches zugleich eine Uhrsache mit mag gewesen seyn warum sie auf eine
Symbolum Regis & simul Ordinis Aquilae Nigrae Boruss. ab ipso instituti Anno 1701.
Bert. Rer. Germ. l. 2. Germ. Princ. l. 2 Irenici Exeges. Germ. l. 3. & alii.
[Abbildung]
In obitum FRIDERICI I. R. Roruss. d. 25. Febr. 1713.
Justitiâ in terris Numen Fridrice supremum
Rex imitatus eras, dando CVIQVE SVVM.
Numinis alta manus bonitatem effuderat omnem
In Te, nil Tibi se posse negare docens.
Restabat Coelum. Coeli Tibi dando coronam,
Quae Tibi curafuit, jam probat esse suam.
FRIDERICVS PRIMVS REX BORVSSIAE, PIVS, SAPIENS, IVSTVS, FELIX, NOBIS NON SIBI OBIT.
Thes. II.
Die Marck Brandenburg/ hat vor dem verschiedene Herren gehabt/ und theilet die jetzige Chur Linie sich wiederum in 2. Neben-Linien.
Von denen verschiedenen Familien/ welche die Marck Brandenburg vor dem besessen / ist bereits Erwehnung geschehen/ stehet auch darvon an angezogenen Orten weiter nachzuschlagen. Hierbey ist allerdings sehr zu verwundern/ warum die Reichs-Stände den Kayser Carolum IV. mit der Marck Brandenburg sich also gebehrden lassen/ eben/ als ob es sein Patrimonial. Guth wäre/ indem solches in der That eine Sache von gar schlimmer Consequence war. An dem ist es/ daß die Reichs-Stände ehedessen viel übersehen/ dessen sie aber nachher nicht wenig gereuet hat/ und welches zugleich eine Uhrsache mit mag gewesen seyn warum sie auf eine
Symbolum Regis & simul Ordinis Aquilae Nigrae Boruss. ab ipso instituti Anno 1701.
Bert. Rer. Germ. l. 2. Germ. Princ. l. 2 Irenici Exeges. Germ. l. 3. & alii.
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In obitum FRIDERICI I. R. Roruss. d. 25. Febr. 1713.
Justitiâ in terris Numen Fridrice supremum
Rex imitatus eras, dando CVIQVE SVVM.
Numinis alta manus bonitatem effuderat omnem
In Te, nil Tibi se posse negare docens.
Restabat Coelum. Coeli Tibi dando coronam,
Quae Tibi curafuit, jam probat esse suam.
FRIDERICVS PRIMVS REX BORVSSIAE, PIVS, SAPIENS, IVSTVS, FELIX, NOBIS NON SIBI OBIT.
Thes. II.
Die Marck Brandenburg/ hat vor dem verschiedene Herren gehabt/ und theilet die jetzige Chur Linie sich wiederum in 2. Neben-Linien.
Von denen verschiedenen Familien/ welche die Marck Brandenburg vor dem besessen / ist bereits Erwehnung geschehen/ stehet auch darvon an angezogenen Orten weiter nachzuschlagen. Hierbey ist allerdings sehr zu verwundern/ warum die Reichs-Stände den Kayser Carolum IV. mit der Marck Brandenburg sich also gebehrden lassen/ eben/ als ob es sein Patrimonial. Guth wäre/ indem solches in der That eine Sache von gar schlimmer Consequence war. An dem ist es/ daß die Reichs-Stände ehedessen viel übersehen/ dessen sie aber nachher nicht wenig gereuet hat/ und welches zugleich eine Uhrsache mit mag gewesen seyn warum sie auf eine
Symbolum Regis & simul Ordinis Aquilae Nigrae Boruss. ab ipso instituti Anno 1701.
Bert. Rer. Germ. l. 2. Germ. Princ. l. 2 Irenici Exeges. Germ. l. 3. & alii.
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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/318>, abgerufen am 16.02.2025.
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