Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Stück des alten Nordgaues. In der Theilung/ die der Kayser Ludwig mit seines Brudern Söhnen errichtete / bekam dieser die Ober-Pfaltz / welchen Namen dieses Land sonst nicht führete/ nachher aber unter solchen bekannt worden ist. Von der Zeit an ist selbe beständig bey dem Pfältzischen Hause geblieben/ bis der Kayser Ferdinand II. solche auch an Bayern vergabe / wie von dem allen bereits oben umständlich gehandelt worden. Sie hat mit der Chur-Würde und dem Vicariate gleiche Fata gehabt/ und ist davon/ bey angezo genen Autore in einem kurtzen Begrif mehrere Nachricht einzuholen. Wegen der Veldentzischen Succession muß vorstehende Genealogische Tabelle nachgesehen werden. Die Sache ist noch nicht ausgemachet/ jedoch hat das Haus Birckenfeld ein gut Theil von dem Veldentzischen Landen bekommen. Von dieser Angelegenheit/ wie auch von einigen andern Ansprüchen/ die entweder von keiner allzugrossen Wichtigkeit/ oder aber gar abgethan seyn/ kan man an angezogenen Orten weiter nachsehen. Fünfte Abtheilung Von dem Königlichen Preußischen/ und Chur - Brandenburgischen Hause. Thes. I. Das Königliche Preussische/ und Churfürstliche Brandenburgische Haus stammet von denen Grafen von Hohenzollern her. Diejenigen Länder/ die jetzo Marck Brandenburg genennet werden/ besassen vormahls teutsche Inwohner/ die man theils Schwaben/ theils Longobarder hiesse / darvon jenes einen Herumziehenden bedeuteten/ wie denn das Wort Schweiffen/ bey dem Hochteutschen annoch im Brauch ist/ dieses aber ein solch Volck anzeiget/ das in einem ebenen Lande wohnet/ welches unsere alten Vorfahren eine Börde zu nennen pflegte. V. Colner l. cit. V. Gundling. Otia. P, 2 V Schwed. l. cit. Germ. Princ. l. 5. Spreng luc. Imp. V. Neuwald. de Veter. Westph. Col. l. 12. Tacit de M. G. c. 39. Neuwald. l. cit.
Stück des alten Nordgaues. In der Theilung/ die der Kayser Ludwig mit seines Brudern Söhnen errichtete / bekam dieser die Ober-Pfaltz / welchen Namen dieses Land sonst nicht führete/ nachher aber unter solchen bekannt worden ist. Von der Zeit an ist selbe beständig bey dem Pfältzischen Hause geblieben/ bis der Kayser Ferdinand II. solche auch an Bayern vergabe / wie von dem allen bereits oben umständlich gehandelt worden. Sie hat mit der Chur-Würde und dem Vicariate gleiche Fata gehabt/ und ist davon/ bey angezo genen Autore in einem kurtzen Begrif mehrere Nachricht einzuholen. Wegen der Veldentzischen Succession muß vorstehende Genealogische Tabelle nachgesehen werden. Die Sache ist noch nicht ausgemachet/ jedoch hat das Haus Birckenfeld ein gut Theil von dem Veldentzischen Landen bekommen. Von dieser Angelegenheit/ wie auch von einigen andern Ansprüchen/ die entweder von keiner allzugrossen Wichtigkeit/ oder aber gar abgethan seyn/ kan man an angezogenen Orten weiter nachsehen. Fünfte Abtheilung Von dem Königlichen Preußischen/ und Chur - Brandenburgischen Hause. Thes. I. Das Königliche Preussische/ und Churfürstliche Brandenburgische Haus stammet von denen Grafen von Hohenzollern her. Diejenigen Länder/ die jetzo Marck Brandenburg genennet werden/ besassen vormahls teutsche Inwohner/ die man theils Schwaben/ theils Longobarder hiesse / darvon jenes einen Herumziehenden bedeuteten/ wie denn das Wort Schweiffen/ bey dem Hochteutschen annoch im Brauch ist/ dieses aber ein solch Volck anzeiget/ das in einem ebenen Lande wohnet/ welches unsere alten Vorfahren eine Börde zu nennen pflegte. V. Colner l. cit. V. Gundling. Otia. P, 2 V Schwed. l. cit. Germ. Princ. l. 5. Spreng luc. Imp. V. Neuwald. de Veter. Westph. Col. l. 12. Tacit de M. G. c. 39. Neuwald. l. cit.
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Stück des alten Nordgaues. In der Theilung/ die der Kayser Ludwig mit seines Brudern Söhnen errichtete / bekam dieser die Ober-Pfaltz / welchen Namen dieses Land sonst nicht führete/ nachher aber unter solchen bekannt worden ist. Von der Zeit an ist selbe beständig bey dem Pfältzischen Hause geblieben/ bis der Kayser Ferdinand II. solche auch an Bayern vergabe / wie von dem allen bereits oben umständlich gehandelt worden. Sie hat mit der Chur-Würde und dem Vicariate gleiche Fata gehabt/ und ist davon/ bey angezo genen Autore in einem kurtzen Begrif mehrere Nachricht einzuholen.
Wegen der Veldentzischen Succession muß vorstehende Genealogische Tabelle nachgesehen werden. Die Sache ist noch nicht ausgemachet/ jedoch hat das Haus Birckenfeld ein gut Theil von dem Veldentzischen Landen bekommen. Von dieser Angelegenheit/ wie auch von einigen andern Ansprüchen/ die entweder von keiner allzugrossen Wichtigkeit/ oder aber gar abgethan seyn/ kan man an angezogenen Orten weiter nachsehen.
Fünfte Abtheilung Von dem Königlichen Preußischen/ und Chur - Brandenburgischen Hause. Thes. I.
Das Königliche Preussische/ und Churfürstliche Brandenburgische Haus stammet von denen Grafen von Hohenzollern her.
Diejenigen Länder/ die jetzo Marck Brandenburg genennet werden/ besassen vormahls teutsche Inwohner/ die man theils Schwaben/ theils Longobarder hiesse / darvon jenes einen Herumziehenden bedeuteten/ wie denn das Wort Schweiffen/ bey dem Hochteutschen annoch im Brauch ist/ dieses aber ein solch Volck anzeiget/ das in einem ebenen Lande wohnet/ welches unsere alten Vorfahren eine Börde zu nennen pflegte.
V. Colner l. cit.
V. Gundling. Otia. P, 2
V Schwed. l. cit. Germ. Princ. l. 5. Spreng luc. Imp.
V. Neuwald. de Veter. Westph. Col. l. 12. Tacit de M. G. c. 39.
Neuwald. l. cit.
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