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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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kennen. Er rechnete der Spanier einmühtige Entschliessung; sich diesen Printzen zu unterwerffen/ vor nichts / ohne sich zu erinnern/ daß er 12. Jahr zuvor/ ein so grosses Wesen aus der Englischen Nation allgemeinen Ubereinstimmung/ Wilhelm den III. auf ihren Thron zu setzen/ gemacht/ und ihme auch ohne sich zu bedencken vor einen König von Engelland erkannt.

Eben dieser König/ welcher seiter 13. Jahren/ grossen Theil an den Affairen von Europa hatte/ sahe die Erhebung Philippi V. mit dem grösten Widerwillen. Der Kayser hielt davor/ daß er keinen bessern Kopf/ der geschickter wäre projecte zn machen/ und ein mächtiges Bündniß/ den König meiner Schwester Sohn vom Throne zu stürtzen/ zu formiren finden könte. Sein Ansehen/ so er in Engelland und Holland hatte/ gaben Hoffnung/ er wurde diese beyde Potenzen gar leicht dahin bringen/ sich mit dem Kayser zu vereinigen/ und das genaue Verständniß / so er allezeit mit den Protestirenden Fürsten in Teutschland unterhalten/ ließ nicht zweifeln/ daß er nicht einen grossen Theil mit in sein Bundniß ziehen würde. Ja/ man kan sagen/ daß der Verbindungs-Tractat/ welcher zu Ende des Jahrs 1701 von diesem Potenzen unterzeichnet ward/ schon lange Zeit zuvor / nemlich von dem ersten Monaht desselben Jahrs sey geschlossen gewest.

Man hatte nicht zu zweiflen/ daß nicht die vereinigten Printzen alle Kräfte anwendeten/ gantz Teutschland dahin zu bringen/ sich mit ihnen in den Krieg / zu dem sie sich rüsteten einzulassen. Wiewohl dieser Krieg ungerecht/ und dem wahrhaften Interesse des Teutschen Reichs zuwiederlief. So war dem Reiche genug / daß der neue König in Spanien/ desselben habendes Recht auf einige Provintzen der Spanischen Monarchie, die davon als Lehne dependiren/ vor gültig erkannt. Philippus V. hatte auch dieser Schuld ein Genüge gethan/ ehe er noch zu Madrid angelanget/ und die Belehnung des Hertzogthums Mayland zu Wien verlanget. Desgleichen hatte des verstorbenen Königs Carl II. Abgesandter auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg nöhtige Vollmacht erhalten/ daselbst seinetwegen in eben der qualitaet weiter zu nego tiiren.

Dem Reiche war es eines/ die Spanische Crone mochte auf einen Printzen von dem Hause Bourbon, oder dem Hause Oestereich kommen. Und wenn es entweder vor dem Duc d' Anjou/ oder den Ertz-Hertzog Gelübde thun sollen/ so würde es sich vor den ersten erkläret haben. Die Grösse und die Macht/ wohin das Haus Oestereist gelanget/ dräuet der teutschen Freyheit schon alzusehr/ ohne daß noch dieser Zusatz/ welcher dem Kayser daraus entstehen würde/ wenn sein Bruder König in Spanien wäre/ dazu kommen darf. Das Reich kan die Gefahr/ worinnen es zu Zeiten Caroli V. und seines Bruders Ferdinandi stand/ in eine Monarchie verwandelt zu werden/ noch nicht vergessen haben/ und also konte es an den Streit des Kaysers mit

kennen. Er rechnete der Spanier einmühtige Entschliessung; sich diesen Printzen zu unterwerffen/ vor nichts / ohne sich zu erinnern/ daß er 12. Jahr zuvor/ ein so grosses Wesen aus der Englischen Nation allgemeinen Ubereinstimmung/ Wilhelm den III. auf ihren Thron zu setzen/ gemacht/ und ihme auch ohne sich zu bedencken vor einen König von Engelland erkannt.

Eben dieser König/ welcher seiter 13. Jahren/ grossen Theil an den Affairen von Europa hatte/ sahe die Erhebung Philippi V. mit dem grösten Widerwillen. Der Kayser hielt davor/ daß er keinen bessern Kopf/ der geschickter wäre projecte zn machen/ und ein mächtiges Bündniß/ den König meiner Schwester Sohn vom Throne zu stürtzen/ zu formiren finden könte. Sein Ansehen/ so er in Engelland und Holland hatte/ gaben Hoffnung/ er wurde diese beyde Potenzen gar leicht dahin bringen/ sich mit dem Kayser zu vereinigen/ und das genaue Verständniß / so er allezeit mit den Protestirenden Fürsten in Teutschland unterhalten/ ließ nicht zweifeln/ daß er nicht einen grossen Theil mit in sein Bundniß ziehen würde. Ja/ man kan sagen/ daß der Verbindungs-Tractat/ welcher zu Ende des Jahrs 1701 von diesem Potenzen unterzeichnet ward/ schon lange Zeit zuvor / nemlich von dem ersten Monaht desselben Jahrs sey geschlossen gewest.

Man hatte nicht zu zweiflen/ daß nicht die vereinigten Printzen alle Kräfte anwendeten/ gantz Teutschland dahin zu bringen/ sich mit ihnen in den Krieg / zu dem sie sich rüsteten einzulassen. Wiewohl dieser Krieg ungerecht/ und dem wahrhaften Interesse des Teutschen Reichs zuwiederlief. So war dem Reiche genug / daß der neue König in Spanien/ desselben habendes Recht auf einige Provintzen der Spanischen Monarchie, die davon als Lehne dependiren/ vor gültig erkannt. Philippus V. hatte auch dieser Schuld ein Genüge gethan/ ehe er noch zu Madrid angelanget/ und die Belehnung des Hertzogthums Mayland zu Wien verlanget. Desgleichen hatte des verstorbenen Königs Carl II. Abgesandter auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg nöhtige Vollmacht erhalten/ daselbst seinetwegen in eben der qualitaet weiter zu nego tiiren.

Dem Reiche war es eines/ die Spanische Crone mochte auf einen Printzen von dem Hause Bourbon, oder dem Hause Oestereich kommen. Und wenn es entweder vor dem Duc d' Anjou/ oder den Ertz-Hertzog Gelübde thun sollen/ so würde es sich vor den ersten erkläret haben. Die Grösse und die Macht/ wohin das Haus Oestereist gelanget/ dräuet der teutschen Freyheit schon alzusehr/ ohne daß noch dieser Zusatz/ welcher dem Kayser daraus entstehen würde/ wenn sein Bruder König in Spanien wäre/ dazu kommen darf. Das Reich kan die Gefahr/ worinnen es zu Zeiten Caroli V. und seines Bruders Ferdinandi stand/ in eine Monarchie verwandelt zu werden/ noch nicht vergessen haben/ und also konte es an den Streit des Kaysers mit

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        <p>Dem Reiche war es eines/ die Spanische Crone mochte auf einen Printzen von dem                      Hause Bourbon, oder dem Hause Oestereich kommen. Und wenn es entweder vor dem                      Duc d' Anjou/ oder den Ertz-Hertzog Gelübde thun sollen/ so würde es sich vor                      den ersten erkläret haben. Die Grösse und die Macht/ wohin das Haus Oestereist                      gelanget/ dräuet der teutschen Freyheit schon alzusehr/ ohne daß noch dieser                      Zusatz/ welcher dem Kayser daraus entstehen würde/ wenn sein Bruder König in                      Spanien wäre/ dazu kommen darf. Das Reich kan die Gefahr/ worinnen es zu                      Zeiten Caroli V. und seines Bruders Ferdinandi stand/ in eine Monarchie                      verwandelt zu werden/ noch nicht vergessen haben/ und also konte es an den                      Streit des Kaysers mit
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[220/0263] kennen. Er rechnete der Spanier einmühtige Entschliessung; sich diesen Printzen zu unterwerffen/ vor nichts / ohne sich zu erinnern/ daß er 12. Jahr zuvor/ ein so grosses Wesen aus der Englischen Nation allgemeinen Ubereinstimmung/ Wilhelm den III. auf ihren Thron zu setzen/ gemacht/ und ihme auch ohne sich zu bedencken vor einen König von Engelland erkannt. Eben dieser König/ welcher seiter 13. Jahren/ grossen Theil an den Affairen von Europa hatte/ sahe die Erhebung Philippi V. mit dem grösten Widerwillen. Der Kayser hielt davor/ daß er keinen bessern Kopf/ der geschickter wäre projecte zn machen/ und ein mächtiges Bündniß/ den König meiner Schwester Sohn vom Throne zu stürtzen/ zu formiren finden könte. Sein Ansehen/ so er in Engelland und Holland hatte/ gaben Hoffnung/ er wurde diese beyde Potenzen gar leicht dahin bringen/ sich mit dem Kayser zu vereinigen/ und das genaue Verständniß / so er allezeit mit den Protestirenden Fürsten in Teutschland unterhalten/ ließ nicht zweifeln/ daß er nicht einen grossen Theil mit in sein Bundniß ziehen würde. Ja/ man kan sagen/ daß der Verbindungs-Tractat/ welcher zu Ende des Jahrs 1701 von diesem Potenzen unterzeichnet ward/ schon lange Zeit zuvor / nemlich von dem ersten Monaht desselben Jahrs sey geschlossen gewest. Man hatte nicht zu zweiflen/ daß nicht die vereinigten Printzen alle Kräfte anwendeten/ gantz Teutschland dahin zu bringen/ sich mit ihnen in den Krieg / zu dem sie sich rüsteten einzulassen. Wiewohl dieser Krieg ungerecht/ und dem wahrhaften Interesse des Teutschen Reichs zuwiederlief. So war dem Reiche genug / daß der neue König in Spanien/ desselben habendes Recht auf einige Provintzen der Spanischen Monarchie, die davon als Lehne dependiren/ vor gültig erkannt. Philippus V. hatte auch dieser Schuld ein Genüge gethan/ ehe er noch zu Madrid angelanget/ und die Belehnung des Hertzogthums Mayland zu Wien verlanget. Desgleichen hatte des verstorbenen Königs Carl II. Abgesandter auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg nöhtige Vollmacht erhalten/ daselbst seinetwegen in eben der qualitaet weiter zu nego tiiren. Dem Reiche war es eines/ die Spanische Crone mochte auf einen Printzen von dem Hause Bourbon, oder dem Hause Oestereich kommen. Und wenn es entweder vor dem Duc d' Anjou/ oder den Ertz-Hertzog Gelübde thun sollen/ so würde es sich vor den ersten erkläret haben. Die Grösse und die Macht/ wohin das Haus Oestereist gelanget/ dräuet der teutschen Freyheit schon alzusehr/ ohne daß noch dieser Zusatz/ welcher dem Kayser daraus entstehen würde/ wenn sein Bruder König in Spanien wäre/ dazu kommen darf. Das Reich kan die Gefahr/ worinnen es zu Zeiten Caroli V. und seines Bruders Ferdinandi stand/ in eine Monarchie verwandelt zu werden/ noch nicht vergessen haben/ und also konte es an den Streit des Kaysers mit

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/263>, abgerufen am 27.11.2024.