Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Ordnung ersten Erb-Fürsten bey der Chur-Sachsen/ um dero rühmlichen Conduite und Capacitaet willen/ zu gleichmässiger Consideration gezogen/ und Ihre Hohe Sorgfalt dahin angewendet/ beyderseits Fürstl. Durch. Durchl. eine solche Ubertragung und Commission zu ertheilen/ daß von wegen deroselben Chur-Hauses / durch Ihre Fürstl. Durchl. Durchl. unter und bey denen Evangelischen Ständen die alte gute Zuversicht erhalten/ weniger nicht die publica negotia Imperii, welche die Augspurgische Confessions-Verwandte Churfürsten/ Fürsten und Stände unter- und vor sich haben/ forthin wie bis anhero/ beobachtet/ und fortgeführet werden möchten. Nachdem aber sich bey Einrichtung des Commissions-Negotii und sonsten solche Umstände herfürgethan/ weshalben zu gemeinsamen Exercitio dieses Vorhabens nicht füglich zugelangen gewesen/ hochgedachten Herrn Hertzog Friedrichs zu Sachsen - Gotha Fürstl. Durchl. Ihrer Convenienz, zumahlen auch in Regard des vor Ihro Fürstl. Durchl. zu Weissenfels waltenden Vorzugs zu seyn erachtet/ daß durch höchst-erwehnter Ihr. Königl. Maj. Concession erlangte Recht zu dero Händen hinwiederum zu resigniren/ und des Herrn Hertzog zu Weissenfels Fürst. Durchl. die Gelegenheit zur alleinigen Ubernahm solcher Commission, zu eröfnen; Und demnach Ihrer Königl. Majestät dieses um so viel bequemer gefallen/ dero nechsten Herrn Agnaten die zugedachte Gratification würcklich und vollkommentlich zu erweisen/ als willig und geneigt Ihre Fürstl. Durchl. sich diesfals zu allgemeinen Dienst und Beförderung des Publici erfinden lassen; So ist dieses wichtige Werck anderweit überleget/ und folgender massen verabredet worden. Nemlich es überlassen höchst gedachte Ihre Königl. Maj. in Polen/ als Churfürst zu Sachsen/ daß bey denen der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände bis dato durch Ihre Gesandschaften bey denen solcher Religion angehörigen Sachen geführte Directorium per modum Commissionis auf dero Lebens - Zeit hochgedachten Herrn Hertzogs zu Sachsen Fürstliche Durchl. jedoch also und dergestalt/ daß auf vorher gepflogene Communication und Vergleichung mit dem Evangelischen geheimen Rahts-Collegio allhier zu Dreßden des Herrn Hertzogs zu Weissenfels Fürstl. Durchl. alles dasjenige/ was ein Evangelischer Churfürst zu Sachsen/ sc. Dero Herkommen gemäß bis anhero inn- und ausserhalb des Reichs bey denen Congressibus der Evangelischen Churfürsten / Fürsten und Ständen Ordinar oder Extraordinar deputationen / Cammer-Gerichts-Visitationen/ und dergleichen/ so weit/ als Religions-Sachen dabey vorkommen/ so wohl auch mit denen Nordischen Cronen in proposition und Consultation, auch Schlüssen verrichtet und gethan/ Sr. Fürstl. Durchl. forthin von wegen Ihrer Königl. Maj. in Polen/ als Churfürstens zu Sachsen/ Kraft dieses Auftrags/ thun und verrichten mögen. Zu welchem End Ihre Königl. Majest. bey denen Cro- Ordnung ersten Erb-Fürsten bey der Chur-Sachsen/ um dero rühmlichen Conduite und Capacitaet willen/ zu gleichmässiger Consideration gezogen/ und Ihre Hohe Sorgfalt dahin angewendet/ beyderseits Fürstl. Durch. Durchl. eine solche Ubertragung und Commission zu ertheilen/ daß von wegen deroselben Chur-Hauses / durch Ihre Fürstl. Durchl. Durchl. unter und bey denen Evangelischen Ständen die alte gute Zuversicht erhalten/ weniger nicht die publica negotia Imperii, welche die Augspurgische Confessions-Verwandte Churfürsten/ Fürsten und Stände unter- und vor sich haben/ forthin wie bis anhero/ beobachtet/ und fortgeführet werden möchten. Nachdem aber sich bey Einrichtung des Commissions-Negotii und sonsten solche Umstände herfürgethan/ weshalben zu gemeinsamen Exercitio dieses Vorhabens nicht füglich zugelangen gewesen/ hochgedachten Herrn Hertzog Friedrichs zu Sachsen - Gotha Fürstl. Durchl. Ihrer Convenienz, zumahlen auch in Regard des vor Ihro Fürstl. Durchl. zu Weissenfels waltenden Vorzugs zu seyn erachtet/ daß durch höchst-erwehnter Ihr. Königl. Maj. Concession erlangte Recht zu dero Händen hinwiederum zu resigniren/ und des Herrn Hertzog zu Weissenfels Fürst. Durchl. die Gelegenheit zur alleinigen Ubernahm solcher Commission, zu eröfnen; Und demnach Ihrer Königl. Majestät dieses um so viel bequemer gefallen/ dero nechsten Herrn Agnaten die zugedachte Gratification würcklich und vollkommentlich zu erweisen/ als willig und geneigt Ihre Fürstl. Durchl. sich diesfals zu allgemeinen Dienst und Beförderung des Publici erfinden lassen; So ist dieses wichtige Werck anderweit überleget/ und folgender massen verabredet worden. Nemlich es überlassen höchst gedachte Ihre Königl. Maj. in Polen/ als Churfürst zu Sachsen/ daß bey denen der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände bis dato durch Ihre Gesandschaften bey denen solcher Religion angehörigen Sachen geführte Directorium per modum Commissionis auf dero Lebens - Zeit hochgedachten Herrn Hertzogs zu Sachsen Fürstliche Durchl. jedoch also und dergestalt/ daß auf vorher gepflogene Communication und Vergleichung mit dem Evangelischen geheimen Rahts-Collegio allhier zu Dreßden des Herrn Hertzogs zu Weissenfels Fürstl. Durchl. alles dasjenige/ was ein Evangelischer Churfürst zu Sachsen/ sc. Dero Herkommen gemäß bis anhero inn- und ausserhalb des Reichs bey denen Congressibus der Evangelischen Churfürsten / Fürsten und Ständen Ordinar oder Extraordinar deputationen / Cammer-Gerichts-Visitationen/ und dergleichen/ so weit/ als Religions-Sachen dabey vorkommen/ so wohl auch mit denen Nordischen Cronen in proposition und Consultation, auch Schlüssen verrichtet und gethan/ Sr. Fürstl. Durchl. forthin von wegen Ihrer Königl. Maj. in Polen/ als Churfürstens zu Sachsen/ Kraft dieses Auftrags/ thun und verrichten mögen. Zu welchem End Ihre Königl. Majest. bey denen Cro- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0242" n="199"/> Ordnung ersten Erb-Fürsten bey der Chur-Sachsen/ um dero rühmlichen Conduite und Capacitaet willen/ zu gleichmässiger Consideration gezogen/ und Ihre Hohe Sorgfalt dahin angewendet/ beyderseits Fürstl. Durch. Durchl. eine solche Ubertragung und Commission zu ertheilen/ daß von wegen deroselben Chur-Hauses / durch Ihre Fürstl. Durchl. Durchl. unter und bey denen Evangelischen Ständen die alte gute Zuversicht erhalten/ weniger nicht die publica negotia Imperii, welche die Augspurgische Confessions-Verwandte Churfürsten/ Fürsten und Stände unter- und vor sich haben/ forthin wie bis anhero/ beobachtet/ und fortgeführet werden möchten.</p> <p>Nachdem aber sich bey Einrichtung des Commissions-Negotii und sonsten solche Umstände herfürgethan/ weshalben zu gemeinsamen Exercitio dieses Vorhabens nicht füglich zugelangen gewesen/ hochgedachten Herrn Hertzog Friedrichs zu Sachsen - Gotha Fürstl. Durchl. Ihrer Convenienz, zumahlen auch in Regard des vor Ihro Fürstl. Durchl. zu Weissenfels waltenden Vorzugs zu seyn erachtet/ daß durch höchst-erwehnter Ihr. Königl. Maj. Concession erlangte Recht zu dero Händen hinwiederum zu resigniren/ und des Herrn Hertzog zu Weissenfels Fürst. Durchl. die Gelegenheit zur alleinigen Ubernahm solcher Commission, zu eröfnen; Und demnach Ihrer Königl. Majestät dieses um so viel bequemer gefallen/ dero nechsten Herrn Agnaten die zugedachte Gratification würcklich und vollkommentlich zu erweisen/ als willig und geneigt Ihre Fürstl. Durchl. sich diesfals zu allgemeinen Dienst und Beförderung des Publici erfinden lassen; So ist dieses wichtige Werck anderweit überleget/ und folgender massen verabredet worden. Nemlich es überlassen höchst gedachte Ihre Königl. Maj. in Polen/ als Churfürst zu Sachsen/ daß bey denen der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände bis dato durch Ihre Gesandschaften bey denen solcher Religion angehörigen Sachen geführte Directorium per modum Commissionis auf dero Lebens - Zeit hochgedachten Herrn Hertzogs zu Sachsen Fürstliche Durchl. jedoch also und dergestalt/ daß auf vorher gepflogene Communication und Vergleichung mit dem Evangelischen geheimen Rahts-Collegio allhier zu Dreßden des Herrn Hertzogs zu Weissenfels Fürstl. Durchl. alles dasjenige/ was ein Evangelischer Churfürst zu Sachsen/ sc. Dero Herkommen gemäß bis anhero inn- und ausserhalb des Reichs bey denen Congressibus der Evangelischen Churfürsten / Fürsten und Ständen Ordinar oder Extraordinar deputationen / Cammer-Gerichts-Visitationen/ und dergleichen/ so weit/ als Religions-Sachen dabey vorkommen/ so wohl auch mit denen Nordischen Cronen in proposition und Consultation, auch Schlüssen verrichtet und gethan/ Sr. Fürstl. Durchl. forthin von wegen Ihrer Königl. Maj. in Polen/ als Churfürstens zu Sachsen/ Kraft dieses Auftrags/ thun und verrichten mögen. Zu welchem End Ihre Königl. Majest. bey denen Cro- </p> </div> </body> </text> </TEI> [199/0242]
Ordnung ersten Erb-Fürsten bey der Chur-Sachsen/ um dero rühmlichen Conduite und Capacitaet willen/ zu gleichmässiger Consideration gezogen/ und Ihre Hohe Sorgfalt dahin angewendet/ beyderseits Fürstl. Durch. Durchl. eine solche Ubertragung und Commission zu ertheilen/ daß von wegen deroselben Chur-Hauses / durch Ihre Fürstl. Durchl. Durchl. unter und bey denen Evangelischen Ständen die alte gute Zuversicht erhalten/ weniger nicht die publica negotia Imperii, welche die Augspurgische Confessions-Verwandte Churfürsten/ Fürsten und Stände unter- und vor sich haben/ forthin wie bis anhero/ beobachtet/ und fortgeführet werden möchten.
Nachdem aber sich bey Einrichtung des Commissions-Negotii und sonsten solche Umstände herfürgethan/ weshalben zu gemeinsamen Exercitio dieses Vorhabens nicht füglich zugelangen gewesen/ hochgedachten Herrn Hertzog Friedrichs zu Sachsen - Gotha Fürstl. Durchl. Ihrer Convenienz, zumahlen auch in Regard des vor Ihro Fürstl. Durchl. zu Weissenfels waltenden Vorzugs zu seyn erachtet/ daß durch höchst-erwehnter Ihr. Königl. Maj. Concession erlangte Recht zu dero Händen hinwiederum zu resigniren/ und des Herrn Hertzog zu Weissenfels Fürst. Durchl. die Gelegenheit zur alleinigen Ubernahm solcher Commission, zu eröfnen; Und demnach Ihrer Königl. Majestät dieses um so viel bequemer gefallen/ dero nechsten Herrn Agnaten die zugedachte Gratification würcklich und vollkommentlich zu erweisen/ als willig und geneigt Ihre Fürstl. Durchl. sich diesfals zu allgemeinen Dienst und Beförderung des Publici erfinden lassen; So ist dieses wichtige Werck anderweit überleget/ und folgender massen verabredet worden. Nemlich es überlassen höchst gedachte Ihre Königl. Maj. in Polen/ als Churfürst zu Sachsen/ daß bey denen der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände bis dato durch Ihre Gesandschaften bey denen solcher Religion angehörigen Sachen geführte Directorium per modum Commissionis auf dero Lebens - Zeit hochgedachten Herrn Hertzogs zu Sachsen Fürstliche Durchl. jedoch also und dergestalt/ daß auf vorher gepflogene Communication und Vergleichung mit dem Evangelischen geheimen Rahts-Collegio allhier zu Dreßden des Herrn Hertzogs zu Weissenfels Fürstl. Durchl. alles dasjenige/ was ein Evangelischer Churfürst zu Sachsen/ sc. Dero Herkommen gemäß bis anhero inn- und ausserhalb des Reichs bey denen Congressibus der Evangelischen Churfürsten / Fürsten und Ständen Ordinar oder Extraordinar deputationen / Cammer-Gerichts-Visitationen/ und dergleichen/ so weit/ als Religions-Sachen dabey vorkommen/ so wohl auch mit denen Nordischen Cronen in proposition und Consultation, auch Schlüssen verrichtet und gethan/ Sr. Fürstl. Durchl. forthin von wegen Ihrer Königl. Maj. in Polen/ als Churfürstens zu Sachsen/ Kraft dieses Auftrags/ thun und verrichten mögen. Zu welchem End Ihre Königl. Majest. bey denen Cro-
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