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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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fürstenthum und incorporirten Landen/ zu jedermans Wissenschaft zu bringen befohlen. So geschehen zu Dreßden den 24. Augusti Anno 1705.

(L. S.) AUGUSTUS, REX.

N. IV.

Extract aus dem Felseckerischen Nürnberger Zeitungen 21. Stück des Herbst-Quartals.

Dreßden/ vom 23. Octobr. 1717.

Es haben Ihr. Königl. Majest. dero gesamtes Ministerium zu sich beruffen lassen / und selbigem allergnädigst kund gemachet/ welcher Gestalt des Königl. Printzens Hoheit/ sich unlängst zu Wien zu der bereits vor 5. Jahren angenommenen Catholischen Religion öffentlich bekannt; da nun Ihr. Königl. Majest. wohl vorher sehen/ daß sothane Religions-Aenderung einiges Aufsehen machen/ und sonderlich bey ihren Evangelischen Unterthanen einige Furcht/ in ihrer Gewissens-Freyheit gekräncket werden/ verursachen möchte/ als hätten sie dero anwesende Ministros, nicht allein mündlich/ sondern auch/ laut der Beylage (wovon Ihr. Königl. Majest. das Original selbst unterschrieben) schriftlich hiemit versichern wollen/ daß/ gleich wie sie/ seither vero eigenen Religions-Veränderung/ nicht nur einen jeden bey seiner Gewissens-Freyheit gelassen/ sondern auch in dero Landen nicht die geringste Mutation vorgenommen / sie also künftighin in solchen Principiis continuiren/ und ihres Printzen Hoheit/ wie bishero albereits geschehen/ eben dergleichen Sentiments noch ferner beyzubringen/ bedacht seyn wünden/ mit angehengtem allergnädigsten Befehle/ die Ministri möchten sich zusammen thun/ und ein Project entwerffen / wie sothane allergnädigste Versicherung auch dem Lande bekannt gemacht werden könne/ und was vor Mittel anzuwenden seyn möchten/ selbiget gegen alle Besorgniß/ Ratione Religionis, in Sicherheit zustellen. Obige allergnädigste Declaration haben die Ministri mit unterthänigsten Danck angenommen/ und sich / nebst der gnädigst versprochenen Gewissens-Freyheit/ auch die Continuation der bisherigen Confiance unterthänigst ausgebeten/ das anbefohlne Project aber zu entwerffen/ gehorsamst über sich genommen.

COPIA.

Ihr. Königl. Majest. in Pohlen/ an dero Evangelisches Hoff-Ministerium schriftlich ertheilten Declaration.

Die Herren Ministri werden sonder Zweifel aus dem allgemeinen Gerüchte bereits von selbsten geurtheilet haben/ aus was Antriebe Wir selbige jetzund anhero beruffen lassen. Es ist nemlich solches geschehen/ ihnen kürtz-

fürstenthum und incorporirten Landen/ zu jedermans Wissenschaft zu bringen befohlen. So geschehen zu Dreßden den 24. Augusti Anno 1705.

(L. S.) AUGUSTUS, REX.

N. IV.

Extract aus dem Felseckerischen Nürnberger Zeitungen 21. Stück des Herbst-Quartals.

Dreßden/ vom 23. Octobr. 1717.

Es haben Ihr. Königl. Majest. dero gesamtes Ministerium zu sich beruffen lassen / und selbigem allergnädigst kund gemachet/ welcher Gestalt des Königl. Printzens Hoheit/ sich unlängst zu Wien zu der bereits vor 5. Jahren angenommenen Catholischen Religion öffentlich bekannt; da nun Ihr. Königl. Majest. wohl vorher sehen/ daß sothane Religions-Aenderung einiges Aufsehen machen/ und sonderlich bey ihren Evangelischen Unterthanen einige Furcht/ in ihrer Gewissens-Freyheit gekräncket werden/ verursachen möchte/ als hätten sie dero anwesende Ministros, nicht allein mündlich/ sondern auch/ laut der Beylage (wovon Ihr. Königl. Majest. das Original selbst unterschrieben) schriftlich hiemit versichern wollen/ daß/ gleich wie sie/ seither vero eigenen Religions-Veränderung/ nicht nur einen jeden bey seiner Gewissens-Freyheit gelassen/ sondern auch in dero Landen nicht die geringste Mutation vorgenommen / sie also künftighin in solchen Principiis continuiren/ und ihres Printzen Hoheit/ wie bishero albereits geschehen/ eben dergleichen Sentiments noch ferner beyzubringen/ bedacht seyn wünden/ mit angehengtem allergnädigsten Befehle/ die Ministri möchten sich zusammen thun/ und ein Project entwerffen / wie sothane allergnädigste Versicherung auch dem Lande bekannt gemacht werden könne/ und was vor Mittel anzuwenden seyn möchten/ selbiget gegen alle Besorgniß/ Ratione Religionis, in Sicherheit zustellen. Obige allergnädigste Declaration haben die Ministri mit unterthänigsten Danck angenommen/ und sich / nebst der gnädigst versprochenen Gewissens-Freyheit/ auch die Continuation der bisherigen Confiance unterthänigst ausgebeten/ das anbefohlne Project aber zu entwerffen/ gehorsamst über sich genommen.

COPIA.

Ihr. Königl. Majest. in Pohlen/ an dero Evangelisches Hoff-Ministerium schriftlich ertheilten Declaration.

Die Herren Ministri werden sonder Zweifel aus dem allgemeinen Gerüchte bereits von selbsten geurtheilet haben/ aus was Antriebe Wir selbige jetzund anhero beruffen lassen. Es ist nemlich solches geschehen/ ihnen kürtz-

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        <p>Dreßden/ vom 23. Octobr. 1717.</p>
        <p>Es haben Ihr. Königl. Majest. dero gesamtes Ministerium zu sich beruffen lassen /                      und selbigem allergnädigst kund gemachet/ welcher Gestalt des Königl. Printzens                      Hoheit/ sich unlängst zu Wien zu der bereits vor 5. Jahren angenommenen                      Catholischen Religion öffentlich bekannt; da nun Ihr. Königl. Majest. wohl                      vorher sehen/ daß sothane Religions-Aenderung einiges Aufsehen machen/ und                      sonderlich bey ihren Evangelischen Unterthanen einige Furcht/ in ihrer                      Gewissens-Freyheit gekräncket werden/ verursachen möchte/ als hätten sie dero                      anwesende Ministros, nicht allein mündlich/ sondern auch/ laut der Beylage                      (wovon Ihr. Königl. Majest. das Original selbst unterschrieben) schriftlich                      hiemit versichern wollen/ daß/ gleich wie sie/ seither vero eigenen                      Religions-Veränderung/ nicht nur einen jeden bey seiner Gewissens-Freyheit                      gelassen/ sondern auch in dero Landen nicht die geringste Mutation vorgenommen                     / sie also künftighin in solchen Principiis continuiren/ und ihres Printzen                      Hoheit/ wie bishero albereits geschehen/ eben dergleichen Sentiments noch                      ferner beyzubringen/ bedacht seyn wünden/ mit angehengtem allergnädigsten                      Befehle/ die Ministri möchten sich zusammen thun/ und ein Project entwerffen /                      wie sothane allergnädigste Versicherung auch dem Lande bekannt gemacht werden                      könne/ und was vor Mittel anzuwenden seyn möchten/ selbiget gegen alle                      Besorgniß/ Ratione Religionis, in Sicherheit zustellen. Obige allergnädigste                      Declaration haben die Ministri mit unterthänigsten Danck angenommen/ und sich /                      nebst der gnädigst versprochenen Gewissens-Freyheit/ auch die Continuation der                      bisherigen Confiance unterthänigst ausgebeten/ das anbefohlne Project aber zu                      entwerffen/ gehorsamst über sich genommen.</p>
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        <p>Ihr. Königl. Majest. in Pohlen/ an dero Evangelisches Hoff-Ministerium                      schriftlich ertheilten Declaration.</p>
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[192/0235] fürstenthum und incorporirten Landen/ zu jedermans Wissenschaft zu bringen befohlen. So geschehen zu Dreßden den 24. Augusti Anno 1705. (L. S.) AUGUSTUS, REX. N. IV. Extract aus dem Felseckerischen Nürnberger Zeitungen 21. Stück des Herbst-Quartals. Dreßden/ vom 23. Octobr. 1717. Es haben Ihr. Königl. Majest. dero gesamtes Ministerium zu sich beruffen lassen / und selbigem allergnädigst kund gemachet/ welcher Gestalt des Königl. Printzens Hoheit/ sich unlängst zu Wien zu der bereits vor 5. Jahren angenommenen Catholischen Religion öffentlich bekannt; da nun Ihr. Königl. Majest. wohl vorher sehen/ daß sothane Religions-Aenderung einiges Aufsehen machen/ und sonderlich bey ihren Evangelischen Unterthanen einige Furcht/ in ihrer Gewissens-Freyheit gekräncket werden/ verursachen möchte/ als hätten sie dero anwesende Ministros, nicht allein mündlich/ sondern auch/ laut der Beylage (wovon Ihr. Königl. Majest. das Original selbst unterschrieben) schriftlich hiemit versichern wollen/ daß/ gleich wie sie/ seither vero eigenen Religions-Veränderung/ nicht nur einen jeden bey seiner Gewissens-Freyheit gelassen/ sondern auch in dero Landen nicht die geringste Mutation vorgenommen / sie also künftighin in solchen Principiis continuiren/ und ihres Printzen Hoheit/ wie bishero albereits geschehen/ eben dergleichen Sentiments noch ferner beyzubringen/ bedacht seyn wünden/ mit angehengtem allergnädigsten Befehle/ die Ministri möchten sich zusammen thun/ und ein Project entwerffen / wie sothane allergnädigste Versicherung auch dem Lande bekannt gemacht werden könne/ und was vor Mittel anzuwenden seyn möchten/ selbiget gegen alle Besorgniß/ Ratione Religionis, in Sicherheit zustellen. Obige allergnädigste Declaration haben die Ministri mit unterthänigsten Danck angenommen/ und sich / nebst der gnädigst versprochenen Gewissens-Freyheit/ auch die Continuation der bisherigen Confiance unterthänigst ausgebeten/ das anbefohlne Project aber zu entwerffen/ gehorsamst über sich genommen. COPIA. Ihr. Königl. Majest. in Pohlen/ an dero Evangelisches Hoff-Ministerium schriftlich ertheilten Declaration. Die Herren Ministri werden sonder Zweifel aus dem allgemeinen Gerüchte bereits von selbsten geurtheilet haben/ aus was Antriebe Wir selbige jetzund anhero beruffen lassen. Es ist nemlich solches geschehen/ ihnen kürtz-

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/235>, abgerufen am 22.11.2024.