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Zöckler, Otto: Die Lehre vom Urstand des Menschen. Gütersloh, 1879.

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II. Die Schriftlehre vom Urstande.
liche Wesen dar, sondern eine irdisch-creatürliche, ihrer Natur nach
auflösbare Dreiheit oder Dreifaltigkeit. Wie denn -- allerdings
nicht nothwendigerweise oder uranfänglicher göttlicher Bestimmung
gemäß, aber doch thatsächlicherweise in Folge der Sünde -- der
Staub wieder zur Erde kommen muß, wie er gewesen ist, der Geist
aber zu Gott, der ihn gegeben hat (Pred. 12, 7); die Verbindung
der beiden unsichtbaren Wesensbestandtheile mit dem sichtbaren ist
hienieden keine bleibende, sie soll erst dereinst nach der Auferstehung
zur bleibenden und unlösbaren werden. Auch rücksichtlich der Selb-
ständigkeit und der harmonischen Wesensentfaltung seiner einzelnen
Factoren erscheint das dreifaltige Abbild ungleich seinem dreieinigen
Urbilde; die beiden unsichtbaren Factoren erscheinen vielfach beein-
trächtigt und in ihrer Entfaltung gehemmt durch den sichtbaren;
und zumal der innerlichste und edelste Factor, das eigentliche Geistes-
leben (Pneuma) im Unterschiede vom bloßen Seelenleben (Psyche),
blüht nur selten hienieden in rechter Fülle und Kräftigkeit aus seiner
psychischen Grundlage hervor, weßhalb es Vielen als nur relativ,
nicht wesentlich, von dieser unterschieden gilt. Daß auch diese Ent-
fremdung des Abbilds von seinem Urbilde keine gottgewollte und
normale ist, sondern der Sünde ihren Ursprung dankt und der-
einstiger Wiederaufhebung und harmonischer Ausgleichung harrt,
bezeugt die neutestamentliche Offenbarung überall da, wo sie vom
Eingehen des durch Christum erlösten und im Geiste geheiligten
Menschen in seiner wiederhergestellten gottbildlichen Jntegrität zum
seligen Vollendungszustande handelt. Unser Geist ganz in seiner
Ganzheit, als [fremdsprachliches Material - 1 Wort fehlt] sammt Seele und Leib, soll behalten werden
unsträflich auf den Tag Jesu Christi (1 Thess. 5, 23). Seele und
Geist sollen sie erfahren, die kraftvolle, scharf scheidende und zer-
theilende Wirkung des Gottesworts (Hebr. 4, 12); als Seelen
nicht bloß, nein als vom Geiste geborene und nach dem Geiste
wandelnde Geister (vgl. Joh. 3, 6; Röm. 8, 1. 16 f.), als Geist-
durchdrungene und vom Geist Verklärte nach dem Vorbilde Christi,
des geistlichen Menschen vom Himmel (1 Cor. 15, 46), kurz als

II. Die Schriftlehre vom Urſtande.
liche Weſen dar, ſondern eine irdiſch-creatürliche, ihrer Natur nach
auflösbare Dreiheit oder Dreifaltigkeit. Wie denn — allerdings
nicht nothwendigerweiſe oder uranfänglicher göttlicher Beſtimmung
gemäß, aber doch thatſächlicherweiſe in Folge der Sünde — der
Staub wieder zur Erde kommen muß, wie er geweſen iſt, der Geiſt
aber zu Gott, der ihn gegeben hat (Pred. 12, 7); die Verbindung
der beiden unſichtbaren Weſensbeſtandtheile mit dem ſichtbaren iſt
hienieden keine bleibende, ſie ſoll erſt dereinſt nach der Auferſtehung
zur bleibenden und unlösbaren werden. Auch rückſichtlich der Selb-
ſtändigkeit und der harmoniſchen Weſensentfaltung ſeiner einzelnen
Factoren erſcheint das dreifaltige Abbild ungleich ſeinem dreieinigen
Urbilde; die beiden unſichtbaren Factoren erſcheinen vielfach beein-
trächtigt und in ihrer Entfaltung gehemmt durch den ſichtbaren;
und zumal der innerlichſte und edelſte Factor, das eigentliche Geiſtes-
leben (Pneuma) im Unterſchiede vom bloßen Seelenleben (Pſyche),
blüht nur ſelten hienieden in rechter Fülle und Kräftigkeit aus ſeiner
pſychiſchen Grundlage hervor, weßhalb es Vielen als nur relativ,
nicht weſentlich, von dieſer unterſchieden gilt. Daß auch dieſe Ent-
fremdung des Abbilds von ſeinem Urbilde keine gottgewollte und
normale iſt, ſondern der Sünde ihren Urſprung dankt und der-
einſtiger Wiederaufhebung und harmoniſcher Ausgleichung harrt,
bezeugt die neuteſtamentliche Offenbarung überall da, wo ſie vom
Eingehen des durch Chriſtum erlöſten und im Geiſte geheiligten
Menſchen in ſeiner wiederhergeſtellten gottbildlichen Jntegrität zum
ſeligen Vollendungszuſtande handelt. Unſer Geiſt ganz in ſeiner
Ganzheit, als [fremdsprachliches Material – 1 Wort fehlt] ſammt Seele und Leib, ſoll behalten werden
unſträflich auf den Tag Jeſu Chriſti (1 Theſſ. 5, 23). Seele und
Geiſt ſollen ſie erfahren, die kraftvolle, ſcharf ſcheidende und zer-
theilende Wirkung des Gottesworts (Hebr. 4, 12); als Seelen
nicht bloß, nein als vom Geiſte geborene und nach dem Geiſte
wandelnde Geiſter (vgl. Joh. 3, 6; Röm. 8, 1. 16 f.), als Geiſt-
durchdrungene und vom Geiſt Verklärte nach dem Vorbilde Chriſti,
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[63/0073] II. Die Schriftlehre vom Urſtande. liche Weſen dar, ſondern eine irdiſch-creatürliche, ihrer Natur nach auflösbare Dreiheit oder Dreifaltigkeit. Wie denn — allerdings nicht nothwendigerweiſe oder uranfänglicher göttlicher Beſtimmung gemäß, aber doch thatſächlicherweiſe in Folge der Sünde — der Staub wieder zur Erde kommen muß, wie er geweſen iſt, der Geiſt aber zu Gott, der ihn gegeben hat (Pred. 12, 7); die Verbindung der beiden unſichtbaren Weſensbeſtandtheile mit dem ſichtbaren iſt hienieden keine bleibende, ſie ſoll erſt dereinſt nach der Auferſtehung zur bleibenden und unlösbaren werden. Auch rückſichtlich der Selb- ſtändigkeit und der harmoniſchen Weſensentfaltung ſeiner einzelnen Factoren erſcheint das dreifaltige Abbild ungleich ſeinem dreieinigen Urbilde; die beiden unſichtbaren Factoren erſcheinen vielfach beein- trächtigt und in ihrer Entfaltung gehemmt durch den ſichtbaren; und zumal der innerlichſte und edelſte Factor, das eigentliche Geiſtes- leben (Pneuma) im Unterſchiede vom bloßen Seelenleben (Pſyche), blüht nur ſelten hienieden in rechter Fülle und Kräftigkeit aus ſeiner pſychiſchen Grundlage hervor, weßhalb es Vielen als nur relativ, nicht weſentlich, von dieſer unterſchieden gilt. Daß auch dieſe Ent- fremdung des Abbilds von ſeinem Urbilde keine gottgewollte und normale iſt, ſondern der Sünde ihren Urſprung dankt und der- einſtiger Wiederaufhebung und harmoniſcher Ausgleichung harrt, bezeugt die neuteſtamentliche Offenbarung überall da, wo ſie vom Eingehen des durch Chriſtum erlöſten und im Geiſte geheiligten Menſchen in ſeiner wiederhergeſtellten gottbildlichen Jntegrität zum ſeligen Vollendungszuſtande handelt. Unſer Geiſt ganz in ſeiner Ganzheit, als _ ſammt Seele und Leib, ſoll behalten werden unſträflich auf den Tag Jeſu Chriſti (1 Theſſ. 5, 23). Seele und Geiſt ſollen ſie erfahren, die kraftvolle, ſcharf ſcheidende und zer- theilende Wirkung des Gottesworts (Hebr. 4, 12); als Seelen nicht bloß, nein als vom Geiſte geborene und nach dem Geiſte wandelnde Geiſter (vgl. Joh. 3, 6; Röm. 8, 1. 16 f.), als Geiſt- durchdrungene und vom Geiſt Verklärte nach dem Vorbilde Chriſti, des geiſtlichen Menſchen vom Himmel (1 Cor. 15, 46), kurz als

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Zitationshilfe: Zöckler, Otto: Die Lehre vom Urstand des Menschen. Gütersloh, 1879, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zoeckler_lehre_1879/73>, abgerufen am 22.11.2024.