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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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herrschaft ein Ende zu machen. Die Sozialdemokratie kann nicht die
politische Macht erlangen, ohne Zustände zu schaffen, die der Bour-
geoisie -- natürlich der Klasse, nicht den Jndividuen -- für immer ein
Ende machen, jede Wiederkehr der bürgerlichen Parteien ausschließen.
Das Schaukelspiel des Auf und Nieder dieser Parteien nimmt also ein
gründliches Ende, sobald die Sozialdemokratie zur Macht gelangt, und
damit hört auch der Parlamentarismus im bürgerlichen Sinne auf.

Glaubt man, daß eine bürgerliche Regierung unter diesen Um-
ständen vor einer sozialdemokratischen Majorität unter den Wählern und
im Parlament ebenso gutwillig abdanken wird, wie heute in einem
parlamentarischen Lande ein liberales Ministerium vor einer konser-
vativen Majorität, ein konservatives Ministerium vor einer liberalen
Majorität? Müssen wir nicht darauf gefaßt sein, daß die bürgerliche
Regierung unter Zustimmung aller bürgerlichen Parteien schon lange
vorher durch einen Staatsstreich versuchen wird, das Proletariat für
immer zur Machtlosigkeit zu verurteilen?

Man muß blind sein für den fundamentalen Gegensatz zwischen
Proletariat und Bourgeoisie, wenn man annimmt, jenes hätte Aus-
sicht, durch die bloße Macht des Stimmzettels die politische Macht zu
erobern. Wie dieser Prozeß der Eroberung sich abspielen wird, wissen
wir nicht, er wird in den verschiedenen Staaten wohl sehr verschiedene
Formen annehmen, und braucht keineswegs gewalttätiger, blutiger
Natur zu sein. Wird das bürgerliche Regime von seinen Stützen
im Stiche gelassen, dann bricht es von selbst in sich zusammen,
dankt es vielleicht freiwillig ab. Dem Parlamentarismus, dem Stimm-
zettel kann dabei auch eine sehr wichtige Rolle zufallen, aber der ganze
Prozeß kann nicht vor sich gehen ohne gewaltige Verschiebungen der
Kraftverhältnisse außerhalb des Parlaments.

Der Parlamentarismus und das Stimmrecht haben also für das
Proletariat nicht jene entscheidende Bedeutung zur Gewinnung der
politischen Macht, wie für die Bourgeoisie. Der Uebergang dieser Macht
von der Bourgeoisie auf das Proletariat ist eben ein ganz anderer, viel
einschneidenderer, gewaltigerer Akt, als der Uebergang der Macht von
einer Fraktion der Bourgeoisie auf eine andere. Steht für die bürger-
lichen Parteien der Parlamentarismus in erster Linie als Mittel, die
politische Macht zu erlangen, so tritt dieser Gesichtspunkt für die proleta-
rische Bewertung des Parlamentarismus in zweite Linie.

Der Parlamentarismus und das allgemeine Stimmrecht kommen
für das Proletariat zunächst nicht in Betracht als das Mittel, die poli-
tische Macht zu erobern, sondern vor allem als Mittel, Arbeiterklasse,
Staat und Gesellschaft für diese Eroberung vorzubereiten und tauglich
zu machen. Es gilt, das Proletariat von der Gefolgschaft der bürger-
lichen Parteien loszulösen, es zu einer selbständigen Klassenpartei zu
organisieren, es mit Klarheit über das Wesen der bürgerlichen Gesell-
schaft, ihre Entwickelung und seine daraus folgenden historischen Auf-
gaben zu erfüllen, ihm Mut und Selbstvertrauen zu geben, alle Kon-
zessionen der bürgerlichen Gesellschaft im Jnteresse des Proletariats zu
entreißen, die ihr zu entreißen sind, und zugleich der Masse der Bevölke-
rung die Zuversicht beizubringen, daß der kämpfende und aufgeklärte
Teil des Proletariats allen Aufgaben gewachsen ist, die ihm in der
Politik erstehen.

Alles das kann nicht in möglichst vollkommener und umfassender
Weise geschehen ohne das allgemeine Wahlrecht -- und nicht minder
wichtig ist das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Auch dies kommt

herrschaft ein Ende zu machen. Die Sozialdemokratie kann nicht die
politische Macht erlangen, ohne Zustände zu schaffen, die der Bour-
geoisie — natürlich der Klasse, nicht den Jndividuen — für immer ein
Ende machen, jede Wiederkehr der bürgerlichen Parteien ausschließen.
Das Schaukelspiel des Auf und Nieder dieser Parteien nimmt also ein
gründliches Ende, sobald die Sozialdemokratie zur Macht gelangt, und
damit hört auch der Parlamentarismus im bürgerlichen Sinne auf.

Glaubt man, daß eine bürgerliche Regierung unter diesen Um-
ständen vor einer sozialdemokratischen Majorität unter den Wählern und
im Parlament ebenso gutwillig abdanken wird, wie heute in einem
parlamentarischen Lande ein liberales Ministerium vor einer konser-
vativen Majorität, ein konservatives Ministerium vor einer liberalen
Majorität? Müssen wir nicht darauf gefaßt sein, daß die bürgerliche
Regierung unter Zustimmung aller bürgerlichen Parteien schon lange
vorher durch einen Staatsstreich versuchen wird, das Proletariat für
immer zur Machtlosigkeit zu verurteilen?

Man muß blind sein für den fundamentalen Gegensatz zwischen
Proletariat und Bourgeoisie, wenn man annimmt, jenes hätte Aus-
sicht, durch die bloße Macht des Stimmzettels die politische Macht zu
erobern. Wie dieser Prozeß der Eroberung sich abspielen wird, wissen
wir nicht, er wird in den verschiedenen Staaten wohl sehr verschiedene
Formen annehmen, und braucht keineswegs gewalttätiger, blutiger
Natur zu sein. Wird das bürgerliche Regime von seinen Stützen
im Stiche gelassen, dann bricht es von selbst in sich zusammen,
dankt es vielleicht freiwillig ab. Dem Parlamentarismus, dem Stimm-
zettel kann dabei auch eine sehr wichtige Rolle zufallen, aber der ganze
Prozeß kann nicht vor sich gehen ohne gewaltige Verschiebungen der
Kraftverhältnisse außerhalb des Parlaments.

Der Parlamentarismus und das Stimmrecht haben also für das
Proletariat nicht jene entscheidende Bedeutung zur Gewinnung der
politischen Macht, wie für die Bourgeoisie. Der Uebergang dieser Macht
von der Bourgeoisie auf das Proletariat ist eben ein ganz anderer, viel
einschneidenderer, gewaltigerer Akt, als der Uebergang der Macht von
einer Fraktion der Bourgeoisie auf eine andere. Steht für die bürger-
lichen Parteien der Parlamentarismus in erster Linie als Mittel, die
politische Macht zu erlangen, so tritt dieser Gesichtspunkt für die proleta-
rische Bewertung des Parlamentarismus in zweite Linie.

Der Parlamentarismus und das allgemeine Stimmrecht kommen
für das Proletariat zunächst nicht in Betracht als das Mittel, die poli-
tische Macht zu erobern, sondern vor allem als Mittel, Arbeiterklasse,
Staat und Gesellschaft für diese Eroberung vorzubereiten und tauglich
zu machen. Es gilt, das Proletariat von der Gefolgschaft der bürger-
lichen Parteien loszulösen, es zu einer selbständigen Klassenpartei zu
organisieren, es mit Klarheit über das Wesen der bürgerlichen Gesell-
schaft, ihre Entwickelung und seine daraus folgenden historischen Auf-
gaben zu erfüllen, ihm Mut und Selbstvertrauen zu geben, alle Kon-
zessionen der bürgerlichen Gesellschaft im Jnteresse des Proletariats zu
entreißen, die ihr zu entreißen sind, und zugleich der Masse der Bevölke-
rung die Zuversicht beizubringen, daß der kämpfende und aufgeklärte
Teil des Proletariats allen Aufgaben gewachsen ist, die ihm in der
Politik erstehen.

Alles das kann nicht in möglichst vollkommener und umfassender
Weise geschehen ohne das allgemeine Wahlrecht — und nicht minder
wichtig ist das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Auch dies kommt

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[85/0095] herrschaft ein Ende zu machen. Die Sozialdemokratie kann nicht die politische Macht erlangen, ohne Zustände zu schaffen, die der Bour- geoisie — natürlich der Klasse, nicht den Jndividuen — für immer ein Ende machen, jede Wiederkehr der bürgerlichen Parteien ausschließen. Das Schaukelspiel des Auf und Nieder dieser Parteien nimmt also ein gründliches Ende, sobald die Sozialdemokratie zur Macht gelangt, und damit hört auch der Parlamentarismus im bürgerlichen Sinne auf. Glaubt man, daß eine bürgerliche Regierung unter diesen Um- ständen vor einer sozialdemokratischen Majorität unter den Wählern und im Parlament ebenso gutwillig abdanken wird, wie heute in einem parlamentarischen Lande ein liberales Ministerium vor einer konser- vativen Majorität, ein konservatives Ministerium vor einer liberalen Majorität? Müssen wir nicht darauf gefaßt sein, daß die bürgerliche Regierung unter Zustimmung aller bürgerlichen Parteien schon lange vorher durch einen Staatsstreich versuchen wird, das Proletariat für immer zur Machtlosigkeit zu verurteilen? Man muß blind sein für den fundamentalen Gegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie, wenn man annimmt, jenes hätte Aus- sicht, durch die bloße Macht des Stimmzettels die politische Macht zu erobern. Wie dieser Prozeß der Eroberung sich abspielen wird, wissen wir nicht, er wird in den verschiedenen Staaten wohl sehr verschiedene Formen annehmen, und braucht keineswegs gewalttätiger, blutiger Natur zu sein. Wird das bürgerliche Regime von seinen Stützen im Stiche gelassen, dann bricht es von selbst in sich zusammen, dankt es vielleicht freiwillig ab. Dem Parlamentarismus, dem Stimm- zettel kann dabei auch eine sehr wichtige Rolle zufallen, aber der ganze Prozeß kann nicht vor sich gehen ohne gewaltige Verschiebungen der Kraftverhältnisse außerhalb des Parlaments. Der Parlamentarismus und das Stimmrecht haben also für das Proletariat nicht jene entscheidende Bedeutung zur Gewinnung der politischen Macht, wie für die Bourgeoisie. Der Uebergang dieser Macht von der Bourgeoisie auf das Proletariat ist eben ein ganz anderer, viel einschneidenderer, gewaltigerer Akt, als der Uebergang der Macht von einer Fraktion der Bourgeoisie auf eine andere. Steht für die bürger- lichen Parteien der Parlamentarismus in erster Linie als Mittel, die politische Macht zu erlangen, so tritt dieser Gesichtspunkt für die proleta- rische Bewertung des Parlamentarismus in zweite Linie. Der Parlamentarismus und das allgemeine Stimmrecht kommen für das Proletariat zunächst nicht in Betracht als das Mittel, die poli- tische Macht zu erobern, sondern vor allem als Mittel, Arbeiterklasse, Staat und Gesellschaft für diese Eroberung vorzubereiten und tauglich zu machen. Es gilt, das Proletariat von der Gefolgschaft der bürger- lichen Parteien loszulösen, es zu einer selbständigen Klassenpartei zu organisieren, es mit Klarheit über das Wesen der bürgerlichen Gesell- schaft, ihre Entwickelung und seine daraus folgenden historischen Auf- gaben zu erfüllen, ihm Mut und Selbstvertrauen zu geben, alle Kon- zessionen der bürgerlichen Gesellschaft im Jnteresse des Proletariats zu entreißen, die ihr zu entreißen sind, und zugleich der Masse der Bevölke- rung die Zuversicht beizubringen, daß der kämpfende und aufgeklärte Teil des Proletariats allen Aufgaben gewachsen ist, die ihm in der Politik erstehen. Alles das kann nicht in möglichst vollkommener und umfassender Weise geschehen ohne das allgemeine Wahlrecht — und nicht minder wichtig ist das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Auch dies kommt

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/95>, abgerufen am 04.05.2024.