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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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beutenden Minderheit schützen und befestigen zu können. Und natur-
gemäß ist es besonders das beschränkte Frauenstimmrecht, das ihre
Herzen sich gewinnt. Sie gehen daran, das allgemeine Männerwahl-
recht, wo es besteht oder nicht länger vorenthalten werden kann, mittels
eines beschränkten Frauenwahlrechts zu "korrigieren", mittels eines
Frauenwahlrechts, das an einen bestimmten Besitz oder eine bestimmte
Steuerleistung gebunden ist. Das ist zuerst 1902 in Norwegen ge-
schehen, wo das allgemeine kommunale Männerwahlrecht mit einem
Zensuswahlrecht für die Frauen verquickt wurde. Das hat sich in dem
nämlichen Land vor kurzem betreffs des politischen Wahlrechts
wiederholt. Es ist das um so bezeichnender, als der Antrag
auf Einführung des beschränkten Frauenwahlrechts im Gegensatz zu
einem sozialdemokratischen Antrag zur Annahme gelangte, welcher das
allgemeine Frauenwahlrecht forderte. Jn England -- wo seit Jahren schon
ein im allgemeinen beschränktes Frauenwahlrecht zu den Lokalverwal-
tungen besteht -- ist starke Aussicht auf baldige Einführung eines gleich-
falls beschränkten politischen Frauenstimmrechts vorhanden. Ein solches
hat warme Fürsprecher -- Stockreaktionäre und bürgerlich Liberale --
im österreichischen und italienischen Parlament gefunden. Belgische
und französische Klerikale spielen mit der Jdee einer eventuellen Forde-
rung des Frauenwahlrechts. Jn Deutschland hat einer der blutigsten
Gründer und skrupellosesten Scharfmacher, hat Herr von Kardorff er-
klärt, unter Umständen über das Frauenwahlrecht mit sich reden zu lassen.

Aber besonders wichtig für uns sind die Wandlungen, sind die
Tendenzen, die zur Frage innerhalb des Zentrums auftreten. Auf dem
Katholikentag zu Straßburg 1905 hat das Zentrum der Frauenfrage
gegenüber einen entschiedenen Frontwechsel vollzogen. Auf dieser
Tagung hat Pater Auracher einer veränderten Haltung zur Frauen-
frage, insbesondere aber zur weiblichen Erwerbstätigkeit, das Wort
geredet, und das gestützt auf Gründe, die kein Sozialdemokrat zu-
treffender zu entwickeln vermöchte. Schüchtern hat Pater Auracher sogar
angedeutet, daß den Frauen auch die politische Betätigung nicht länger
vorenthalten bleiben könnte. Bald darauf ist das Zentrum im bayerischen
Landtag viel weiter gegangen. Eine Petition des bürgerlichen Vereins
"Frauenwohl" auf Einführung des Frauenwahlrechts ist dort von
32 Zentrümlern unterstützt worden. Dr. Heim hat ihre Stellungnahme
in Ausführungen motiviert, die seiner geschichtlichen Einsicht alle Ehre
machen. Nun wäre es verfehlt, aus der hervorgehobenen Tendenz
zu schließen, daß das Zentrum etwa von heut auf morgen als be-
geisterter Vorkämpfer für das Frauenwahlrecht und gar für ein all-
gemeines Frauenwahlrecht im Felde erscheinen werde. Solche über-
schwengliche törichte Hoffnungen werden durch das gedämpft, was sich in
Belgien begeben hat. Als 1902 die belgischen Genossen das allgemeine
Wahlrecht für Männer und Frauen zu den Gemeinde- und Provinzial-
räten beantragten, erklärten die Klerikalen, sie würden für das Frauen-
wahlrecht stimmen. Jhre Erklärung war ein grobes Manöver, darauf
berechnet, die philisterhaft kurzsichtigen Liberalen zu schrecken und zu
veranlassen, ihre Stimmen gegen den Antrag abzugeben. Als es zur
Entscheidung kam, stimmte nicht ein einziger Klerikaler für den Antrag
unserer Genossen, und nur einer brachte den Mut auf, sich der Abstim-
mung zu enthalten!

Ungeachtet dieses lehrreichen Vorgangs bleiben die übrigen an-
gezogenen Tatsachen charakteristisch und bedeutsam genug. Sie lassen
erkennen, daß im Zentrum Tendenzen wirksam sind, welche an einer

beutenden Minderheit schützen und befestigen zu können. Und natur-
gemäß ist es besonders das beschränkte Frauenstimmrecht, das ihre
Herzen sich gewinnt. Sie gehen daran, das allgemeine Männerwahl-
recht, wo es besteht oder nicht länger vorenthalten werden kann, mittels
eines beschränkten Frauenwahlrechts zu „korrigieren‟, mittels eines
Frauenwahlrechts, das an einen bestimmten Besitz oder eine bestimmte
Steuerleistung gebunden ist. Das ist zuerst 1902 in Norwegen ge-
schehen, wo das allgemeine kommunale Männerwahlrecht mit einem
Zensuswahlrecht für die Frauen verquickt wurde. Das hat sich in dem
nämlichen Land vor kurzem betreffs des politischen Wahlrechts
wiederholt. Es ist das um so bezeichnender, als der Antrag
auf Einführung des beschränkten Frauenwahlrechts im Gegensatz zu
einem sozialdemokratischen Antrag zur Annahme gelangte, welcher das
allgemeine Frauenwahlrecht forderte. Jn England — wo seit Jahren schon
ein im allgemeinen beschränktes Frauenwahlrecht zu den Lokalverwal-
tungen besteht — ist starke Aussicht auf baldige Einführung eines gleich-
falls beschränkten politischen Frauenstimmrechts vorhanden. Ein solches
hat warme Fürsprecher — Stockreaktionäre und bürgerlich Liberale —
im österreichischen und italienischen Parlament gefunden. Belgische
und französische Klerikale spielen mit der Jdee einer eventuellen Forde-
rung des Frauenwahlrechts. Jn Deutschland hat einer der blutigsten
Gründer und skrupellosesten Scharfmacher, hat Herr von Kardorff er-
klärt, unter Umständen über das Frauenwahlrecht mit sich reden zu lassen.

Aber besonders wichtig für uns sind die Wandlungen, sind die
Tendenzen, die zur Frage innerhalb des Zentrums auftreten. Auf dem
Katholikentag zu Straßburg 1905 hat das Zentrum der Frauenfrage
gegenüber einen entschiedenen Frontwechsel vollzogen. Auf dieser
Tagung hat Pater Auracher einer veränderten Haltung zur Frauen-
frage, insbesondere aber zur weiblichen Erwerbstätigkeit, das Wort
geredet, und das gestützt auf Gründe, die kein Sozialdemokrat zu-
treffender zu entwickeln vermöchte. Schüchtern hat Pater Auracher sogar
angedeutet, daß den Frauen auch die politische Betätigung nicht länger
vorenthalten bleiben könnte. Bald darauf ist das Zentrum im bayerischen
Landtag viel weiter gegangen. Eine Petition des bürgerlichen Vereins
„Frauenwohl‟ auf Einführung des Frauenwahlrechts ist dort von
32 Zentrümlern unterstützt worden. Dr. Heim hat ihre Stellungnahme
in Ausführungen motiviert, die seiner geschichtlichen Einsicht alle Ehre
machen. Nun wäre es verfehlt, aus der hervorgehobenen Tendenz
zu schließen, daß das Zentrum etwa von heut auf morgen als be-
geisterter Vorkämpfer für das Frauenwahlrecht und gar für ein all-
gemeines Frauenwahlrecht im Felde erscheinen werde. Solche über-
schwengliche törichte Hoffnungen werden durch das gedämpft, was sich in
Belgien begeben hat. Als 1902 die belgischen Genossen das allgemeine
Wahlrecht für Männer und Frauen zu den Gemeinde- und Provinzial-
räten beantragten, erklärten die Klerikalen, sie würden für das Frauen-
wahlrecht stimmen. Jhre Erklärung war ein grobes Manöver, darauf
berechnet, die philisterhaft kurzsichtigen Liberalen zu schrecken und zu
veranlassen, ihre Stimmen gegen den Antrag abzugeben. Als es zur
Entscheidung kam, stimmte nicht ein einziger Klerikaler für den Antrag
unserer Genossen, und nur einer brachte den Mut auf, sich der Abstim-
mung zu enthalten!

Ungeachtet dieses lehrreichen Vorgangs bleiben die übrigen an-
gezogenen Tatsachen charakteristisch und bedeutsam genug. Sie lassen
erkennen, daß im Zentrum Tendenzen wirksam sind, welche an einer

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[41/0051] beutenden Minderheit schützen und befestigen zu können. Und natur- gemäß ist es besonders das beschränkte Frauenstimmrecht, das ihre Herzen sich gewinnt. Sie gehen daran, das allgemeine Männerwahl- recht, wo es besteht oder nicht länger vorenthalten werden kann, mittels eines beschränkten Frauenwahlrechts zu „korrigieren‟, mittels eines Frauenwahlrechts, das an einen bestimmten Besitz oder eine bestimmte Steuerleistung gebunden ist. Das ist zuerst 1902 in Norwegen ge- schehen, wo das allgemeine kommunale Männerwahlrecht mit einem Zensuswahlrecht für die Frauen verquickt wurde. Das hat sich in dem nämlichen Land vor kurzem betreffs des politischen Wahlrechts wiederholt. Es ist das um so bezeichnender, als der Antrag auf Einführung des beschränkten Frauenwahlrechts im Gegensatz zu einem sozialdemokratischen Antrag zur Annahme gelangte, welcher das allgemeine Frauenwahlrecht forderte. Jn England — wo seit Jahren schon ein im allgemeinen beschränktes Frauenwahlrecht zu den Lokalverwal- tungen besteht — ist starke Aussicht auf baldige Einführung eines gleich- falls beschränkten politischen Frauenstimmrechts vorhanden. Ein solches hat warme Fürsprecher — Stockreaktionäre und bürgerlich Liberale — im österreichischen und italienischen Parlament gefunden. Belgische und französische Klerikale spielen mit der Jdee einer eventuellen Forde- rung des Frauenwahlrechts. Jn Deutschland hat einer der blutigsten Gründer und skrupellosesten Scharfmacher, hat Herr von Kardorff er- klärt, unter Umständen über das Frauenwahlrecht mit sich reden zu lassen. Aber besonders wichtig für uns sind die Wandlungen, sind die Tendenzen, die zur Frage innerhalb des Zentrums auftreten. Auf dem Katholikentag zu Straßburg 1905 hat das Zentrum der Frauenfrage gegenüber einen entschiedenen Frontwechsel vollzogen. Auf dieser Tagung hat Pater Auracher einer veränderten Haltung zur Frauen- frage, insbesondere aber zur weiblichen Erwerbstätigkeit, das Wort geredet, und das gestützt auf Gründe, die kein Sozialdemokrat zu- treffender zu entwickeln vermöchte. Schüchtern hat Pater Auracher sogar angedeutet, daß den Frauen auch die politische Betätigung nicht länger vorenthalten bleiben könnte. Bald darauf ist das Zentrum im bayerischen Landtag viel weiter gegangen. Eine Petition des bürgerlichen Vereins „Frauenwohl‟ auf Einführung des Frauenwahlrechts ist dort von 32 Zentrümlern unterstützt worden. Dr. Heim hat ihre Stellungnahme in Ausführungen motiviert, die seiner geschichtlichen Einsicht alle Ehre machen. Nun wäre es verfehlt, aus der hervorgehobenen Tendenz zu schließen, daß das Zentrum etwa von heut auf morgen als be- geisterter Vorkämpfer für das Frauenwahlrecht und gar für ein all- gemeines Frauenwahlrecht im Felde erscheinen werde. Solche über- schwengliche törichte Hoffnungen werden durch das gedämpft, was sich in Belgien begeben hat. Als 1902 die belgischen Genossen das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen zu den Gemeinde- und Provinzial- räten beantragten, erklärten die Klerikalen, sie würden für das Frauen- wahlrecht stimmen. Jhre Erklärung war ein grobes Manöver, darauf berechnet, die philisterhaft kurzsichtigen Liberalen zu schrecken und zu veranlassen, ihre Stimmen gegen den Antrag abzugeben. Als es zur Entscheidung kam, stimmte nicht ein einziger Klerikaler für den Antrag unserer Genossen, und nur einer brachte den Mut auf, sich der Abstim- mung zu enthalten! Ungeachtet dieses lehrreichen Vorgangs bleiben die übrigen an- gezogenen Tatsachen charakteristisch und bedeutsam genug. Sie lassen erkennen, daß im Zentrum Tendenzen wirksam sind, welche an einer

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/51>, abgerufen am 28.11.2024.