oder schlimm vorstellen; so erhellet aus der Natur des Willens und des Nichtwollens, daß der Mensch nicht anders ver- bunden werden kann, als durch ei- nen Bewegungsgrund, der mit der Handlung verknüpft wird.
§. 36.
Daß es eine na- türliche Verbind- lichkeit giebt.
Selbst durch die Natur wird der Mensch verbunden, die Handlungen zubegehen, welche seine und seines Zu- standes Vollkommenheit befördern. Denn, weil die Handlungen, welche die Voll- kommenheit des Menschen und seines Zu- standes befördern, einen Bewegungsgrund des Willens, diejenigen aber, welche die Un- vollkommenheit befördern, einen Bewe- gungsgrund des Nichtwollens in sich ent- halten; so sind jene an und vor sich selbst begehrunswürdig, diese verabscheuungswür- dig (§. 15.). Folglich wird der Mensch auch durch die Natur zu denjeni- gen Handlungen verbunden, welche, wie die natürlichen, durch eben dieselbe Endursachen(rationes finales), nicht aber durch verschiedene bestimt werden (§. 11).
§. 37.
Sittlich möglich, unmög- lich und nothwen- dig. Die
Weil es unmöglich ist, daß etwas zu- gleich seyn und nicht seyn kann; so ist es noth- wendig, daß ein Mensch, der ein mensch- liches Leben, oder ein Leben, das seiner Na-
tur
I. Th. 2. H. Von der Verbindlichkeit,
oder ſchlimm vorſtellen; ſo erhellet aus der Natur des Willens und des Nichtwollens, daß der Menſch nicht anders ver- bunden werden kann, als durch ei- nen Bewegungsgrund, der mit der Handlung verknuͤpft wird.
§. 36.
Daß es eine na- tuͤrliche Verbind- lichkeit giebt.
Selbſt durch die Natur wird der Menſch verbunden, die Handlungen zubegehen, welche ſeine und ſeines Zu- ſtandes Vollkommenheit befoͤrdern. Denn, weil die Handlungen, welche die Voll- kommenheit des Menſchen und ſeines Zu- ſtandes befoͤrdern, einen Bewegungsgrund des Willens, diejenigen aber, welche die Un- vollkommenheit befoͤrdern, einen Bewe- gungsgrund des Nichtwollens in ſich ent- halten; ſo ſind jene an und vor ſich ſelbſt begehrunswuͤrdig, dieſe verabſcheuungswuͤr- dig (§. 15.). Folglich wird der Menſch auch durch die Natur zu denjeni- gen Handlungen verbunden, welche, wie die natuͤrlichen, durch eben dieſelbe Endurſachen(rationes finales), nicht aber durch verſchiedene beſtimt werden (§. 11).
§. 37.
Sittlich moͤglich, unmoͤg- lich und nothwen- dig. Die
Weil es unmoͤglich iſt, daß etwas zu- gleich ſeyn und nicht ſeyn kann; ſo iſt es noth- wendig, daß ein Menſch, der ein menſch- liches Leben, oder ein Leben, das ſeiner Na-
tur
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I. Th. 2. H. Von der Verbindlichkeit,
oder ſchlimm vorſtellen; ſo erhellet aus der
Natur des Willens und des Nichtwollens,
daß der Menſch nicht anders ver-
bunden werden kann, als durch ei-
nen Bewegungsgrund, der mit der
Handlung verknuͤpft wird.
§. 36.
Selbſt durch die Natur wird der
Menſch verbunden, die Handlungen
zubegehen, welche ſeine und ſeines Zu-
ſtandes Vollkommenheit befoͤrdern.
Denn, weil die Handlungen, welche die Voll-
kommenheit des Menſchen und ſeines Zu-
ſtandes befoͤrdern, einen Bewegungsgrund
des Willens, diejenigen aber, welche die Un-
vollkommenheit befoͤrdern, einen Bewe-
gungsgrund des Nichtwollens in ſich ent-
halten; ſo ſind jene an und vor ſich ſelbſt
begehrunswuͤrdig, dieſe verabſcheuungswuͤr-
dig (§. 15.). Folglich wird der Menſch
auch durch die Natur zu denjeni-
gen Handlungen verbunden, welche,
wie die natuͤrlichen, durch eben
dieſelbe Endurſachen (rationes finales),
nicht aber durch verſchiedene beſtimt
werden (§. 11).
§. 37.
Weil es unmoͤglich iſt, daß etwas zu-
gleich ſeyn und nicht ſeyn kann; ſo iſt es noth-
wendig, daß ein Menſch, der ein menſch-
liches Leben, oder ein Leben, das ſeiner Na-
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/60>, abgerufen am 21.11.2024.
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