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Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899.

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Vorwort.
pwo_III.002

pwo_III.003

Die Eigenart dieser Poetik ist bereits im Titel ausgesprochen: Wenn pwo_III.004
ich nicht Regeln für die Poesie der Zukunft, sondern Gesetze in pwo_III.005
der Poesie der Vergangenheit suche, dürfte ich aus wissenschaftlich pwo_III.006
ernst zu nehmenden Kreisen Widerspruch kaum zu befahren haben. pwo_III.007
Die Geschichtlichkeit des Geisteslebens, die geschichtliche Begrenztheit pwo_III.008
aller geistigen Erscheinungen ist namentlich von Hegel zu grundsätzlicher pwo_III.009
Anerkennung gebracht worden, nur daß gewaltsame Konstruktionen pwo_III.010
die folgerechte Durchführung vereitelten. Auf dem Gebiete der pwo_III.011
Poetik hat Wilhelm Dilthey mit Verwirklichung dieses Gedankens pwo_III.012
Ernst gemacht, namentlich in seiner programmatischen Abhandlung pwo_III.013
über "Die Einbildungskraft des Dichters" (in dem Sammelwerk verschiedener pwo_III.014
Autoren: "Philosophische Aufsätze. Eduard Zeller gewidmet" pwo_III.015
- 1887). Die von Dilthey aufgestellte Forderung litteraturgeschichtlicher pwo_III.016
Jnduktion zum Zweck psychologischer Ergründung des so pwo_III.017
gewonnenen Materials wüßte der Verfasser des vorliegenden Buches pwo_III.018
als einzigen Beitrag zur Poetik zu nennen, mit dem sich seine Betrachtungsweise pwo_III.019
verwandt fühlt. Obgleich ich glaube, daß die von pwo_III.020
mir gewählte Methode eine notwendige Folge des von Dilthey begonnenen pwo_III.021
Verfahrens darstellt, muß ich die Verantwortung für geschichtlich pwo_III.022
zusammenhängende Betrachtung des litteraturgeschichtlichen pwo_III.023
Gesamtmaterials und demgemäß für unmittelbare Entwicklung der pwo_III.024
poetischen Gesetze vorerst allein tragen. Dürfte doch jede Jnduktion pwo_III.025
ihre letzte Vollendung erst dann erreichen, wenn sie über beliebige pwo_III.026
Auswahl und zusammenhangslosen Vergleich ihrer Erfahrungsthatsachen

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Vorwort.
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pwo_III.003

Die Eigenart dieser Poetik ist bereits im Titel ausgesprochen: Wenn pwo_III.004
ich nicht Regeln für die Poesie der Zukunft, sondern Gesetze in pwo_III.005
der Poesie der Vergangenheit suche, dürfte ich aus wissenschaftlich pwo_III.006
ernst zu nehmenden Kreisen Widerspruch kaum zu befahren haben. pwo_III.007
Die Geschichtlichkeit des Geisteslebens, die geschichtliche Begrenztheit pwo_III.008
aller geistigen Erscheinungen ist namentlich von Hegel zu grundsätzlicher pwo_III.009
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die folgerechte Durchführung vereitelten. Auf dem Gebiete der pwo_III.011
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Ernst gemacht, namentlich in seiner programmatischen Abhandlung pwo_III.013
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– 1887). Die von Dilthey aufgestellte Forderung litteraturgeschichtlicher pwo_III.016
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Gesamtmaterials und demgemäß für unmittelbare Entwicklung der pwo_III.024
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Zitationshilfe: Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899, S. RIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_poetik_1899/9>, abgerufen am 19.04.2024.