tröstet ein andres. Der Zweck dieser Dichtungen muß tiefer greifen.
pwo_014.004
§ 13. pwo_014.005 Das Vergnügen als Zweck der Poesie.
pwo_014.006
Auch das Ergötzen fordert sein Recht unter den Definitionen der pwo_014.007 Poesie. Zuerst taucht es im Zusammenhang mit dem Nutzen, im pwo_014.008 Anschluß an die Horatianische Epistel auf; im 18. Jahrhundert wird pwo_014.009 das Vergnügen sodann selbständig als Endzweck und Wirkung der pwo_014.010 Dichtkunst hingestellt.
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Wir dürften geneigt sein, dieser Erklärung einen gewissen Raum pwo_014.012 in der Begriffsbestimmung der Poesie zuzugestehen. Früh erregte pwo_014.013 jedoch schon Bedenken, auch die Wirkung der Tragödie schlechtweg als pwo_014.014 Vergnügen zu bezeichnen. Schiller suchte den Grund des Vergnügens pwo_014.015 an tragischen Gegenständen festzustellen, giebt aber diesem Vergnügen pwo_014.016 einen eigenartigen Gehalt: es "gewähre uns die Zweckmäßigkeit eines pwo_014.017 jeden menschlichen Geschäfts an sich selbst Vergnügen", "sie beziehe pwo_014.018 sich entweder gar nicht auf das Sittliche, oder sie widerstreite demselben". pwo_014.019 Nun ist ihm aber insbesondre gewiß, "daß jedes Vergnügen, pwo_014.020 insofern es aus sittlichen Quellen fließt, den Menschen sittlich verbessert." pwo_014.021 Das ästhetische Vergnügen erscheint danach jedenfalls von allen sonstigen pwo_014.022 Vergnügungsarten wesentlich geschieden, ja den meisten geradezu pwo_014.023 entgegengesetzt. Der Begriff Vergnügen faßt so zum mindesten Ziel pwo_014.024 und Wirkung der Poesie nicht scharf genug.
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Hierzu gesellt sich noch eine weitere Erwägung. Da wohl dasjenige pwo_014.026 Kunstwerk am höchsten steht, das seinen Zweck am vollkommensten pwo_014.027 erfüllt, könnte man, solange Vergnügen schlechtweg als poetische pwo_014.028 Absicht gilt, sich versucht fühlen, die Fastnachtspiele, Possen, Schwänke, pwo_014.029 oder andererseits Räubergeschichten, Kriminalnovellen, Kolportageromane pwo_014.030 u. dgl. auf die höchste dichterische Stufe zu stellen; denn unstreitig pwo_014.031 machen diese niedern Arten den meisten Menschen das meiste pwo_014.032 Vergnügen.
pwo_014.033
Den Ausschlag giebt ein Hinblick auf die Absichten des Dichters pwo_014.034 selbst. Wer im höheren Sinne Anspruch auf diesen Ehrentitel erhebt,
pwo_014.001
„Warte nur, baldepwo_014.002 Ruhest du auch“ –
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tröstet ein andres. Der Zweck dieser Dichtungen muß tiefer greifen.
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§ 13. pwo_014.005 Das Vergnügen als Zweck der Poesie.
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Auch das Ergötzen fordert sein Recht unter den Definitionen der pwo_014.007 Poesie. Zuerst taucht es im Zusammenhang mit dem Nutzen, im pwo_014.008 Anschluß an die Horatianische Epistel auf; im 18. Jahrhundert wird pwo_014.009 das Vergnügen sodann selbständig als Endzweck und Wirkung der pwo_014.010 Dichtkunst hingestellt.
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Wir dürften geneigt sein, dieser Erklärung einen gewissen Raum pwo_014.012 in der Begriffsbestimmung der Poesie zuzugestehen. Früh erregte pwo_014.013 jedoch schon Bedenken, auch die Wirkung der Tragödie schlechtweg als pwo_014.014 Vergnügen zu bezeichnen. Schiller suchte den Grund des Vergnügens pwo_014.015 an tragischen Gegenständen festzustellen, giebt aber diesem Vergnügen pwo_014.016 einen eigenartigen Gehalt: es „gewähre uns die Zweckmäßigkeit eines pwo_014.017 jeden menschlichen Geschäfts an sich selbst Vergnügen“, „sie beziehe pwo_014.018 sich entweder gar nicht auf das Sittliche, oder sie widerstreite demselben“. pwo_014.019 Nun ist ihm aber insbesondre gewiß, „daß jedes Vergnügen, pwo_014.020 insofern es aus sittlichen Quellen fließt, den Menschen sittlich verbessert.“ pwo_014.021 Das ästhetische Vergnügen erscheint danach jedenfalls von allen sonstigen pwo_014.022 Vergnügungsarten wesentlich geschieden, ja den meisten geradezu pwo_014.023 entgegengesetzt. Der Begriff Vergnügen faßt so zum mindesten Ziel pwo_014.024 und Wirkung der Poesie nicht scharf genug.
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Hierzu gesellt sich noch eine weitere Erwägung. Da wohl dasjenige pwo_014.026 Kunstwerk am höchsten steht, das seinen Zweck am vollkommensten pwo_014.027 erfüllt, könnte man, solange Vergnügen schlechtweg als poetische pwo_014.028 Absicht gilt, sich versucht fühlen, die Fastnachtspiele, Possen, Schwänke, pwo_014.029 oder andererseits Räubergeschichten, Kriminalnovellen, Kolportageromane pwo_014.030 u. dgl. auf die höchste dichterische Stufe zu stellen; denn unstreitig pwo_014.031 machen diese niedern Arten den meisten Menschen das meiste pwo_014.032 Vergnügen.
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Auch das Ergötzen fordert sein Recht unter den Definitionen der pwo_014.007
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Anschluß an die Horatianische Epistel auf; im 18. Jahrhundert wird pwo_014.009
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jedoch schon Bedenken, auch die Wirkung der Tragödie schlechtweg als pwo_014.014
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an tragischen Gegenständen festzustellen, giebt aber diesem Vergnügen pwo_014.016
einen eigenartigen Gehalt: es „gewähre uns die Zweckmäßigkeit eines pwo_014.017
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Das ästhetische Vergnügen erscheint danach jedenfalls von allen sonstigen pwo_014.022
Vergnügungsarten wesentlich geschieden, ja den meisten geradezu pwo_014.023
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Hierzu gesellt sich noch eine weitere Erwägung. Da wohl dasjenige pwo_014.026
Kunstwerk am höchsten steht, das seinen Zweck am vollkommensten pwo_014.027
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Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_poetik_1899/28>, abgerufen am 27.07.2024.
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