sonst wegbleiben würde. Will man nun begüterterte Leute, und andere, die den Handel in Aufnehmen bringen können, ins Land ziehen; so muß man das Mit- tel erwehlen, was schon oben (§. 275) vor- geschlagen worden, nemlich daß man sol- che Anstalten im Lande machet, dadurch niemand gedrucket wird, sondern ein jeder begreiffen kan, man befinde sich besser da- bey als in anderen Ländern. Wenn es die Unterthanen in einem Lande gut haben, so wird jedermann gerne die Seinen dar- innen wissen wollen, wo sich nur einige Möglichkeit dazu ereignet. Und werden demnach vermögende Eltern ihre Kinder dahin verheyrathen, auch insonderheit ih- re Söhne sich daselbst setzen laßen.
§. 487.
Es kommet fremdes Geld insWie von Reisen- den ins Land Geld kommet. Land, wenn viele Fremde beständig durch- reisen, oder auch gar eine zeitlang darin- nen aufhalten und viel Geld verzehren. Nemlich die Durchreisenden sowohl, als die sich eine zeitlang in einem und dem an- dern Orte des Landes aufhalten, verzeh- nicht allein täglich ein gewisses Stücke Geld, sondern kauffen auch öffters Wah- ren, die man im Lande verfertiget und füh- ren sie mit sich heraus. Was die Durch- reisenden betrifft, so kommet es wohl frey- lich meistentheils auf das Glück an, ob nemlich ein Land so gelegen, daß viele, die
ent-
der hohen Landes-Obrigkeit.
ſonſt wegbleiben wuͤrde. Will man nun beguͤterterte Leute, und andere, die den Handel in Aufnehmen bringen koͤnnen, ins Land ziehen; ſo muß man das Mit- tel erwehlen, was ſchon oben (§. 275) vor- geſchlagen worden, nemlich daß man ſol- che Anſtalten im Lande machet, dadurch niemand gedrucket wird, ſondern ein jeder begreiffen kan, man befinde ſich beſſer da- bey als in anderen Laͤndern. Wenn es die Unterthanen in einem Lande gut haben, ſo wird jedermann gerne die Seinen dar- innen wiſſen wollen, wo ſich nur einige Moͤglichkeit dazu ereignet. Und werden demnach vermoͤgende Eltern ihre Kinder dahin verheyrathen, auch inſonderheit ih- re Soͤhne ſich daſelbſt ſetzen laßen.
§. 487.
Es kommet fremdes Geld insWie von Reiſen- den ins Land Geld kommet. Land, wenn viele Fremde beſtaͤndig durch- reiſen, oder auch gar eine zeitlang darin- nen aufhalten und viel Geld verzehren. Nemlich die Durchreiſenden ſowohl, als die ſich eine zeitlang in einem und dem an- dern Orte des Landes aufhalten, verzeh- nicht allein taͤglich ein gewiſſes Stuͤcke Geld, ſondern kauffen auch oͤffters Wah- ren, die man im Lande verfertiget und fuͤh- ren ſie mit ſich heraus. Was die Durch- reiſenden betrifft, ſo kommet es wohl frey- lich meiſtentheils auf das Gluͤck an, ob nemlich ein Land ſo gelegen, daß viele, die
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der hohen Landes-Obrigkeit.
ſonſt wegbleiben wuͤrde. Will man nun
beguͤterterte Leute, und andere, die den
Handel in Aufnehmen bringen koͤnnen,
ins Land ziehen; ſo muß man das Mit-
tel erwehlen, was ſchon oben (§. 275) vor-
geſchlagen worden, nemlich daß man ſol-
che Anſtalten im Lande machet, dadurch
niemand gedrucket wird, ſondern ein jeder
begreiffen kan, man befinde ſich beſſer da-
bey als in anderen Laͤndern. Wenn es
die Unterthanen in einem Lande gut haben,
ſo wird jedermann gerne die Seinen dar-
innen wiſſen wollen, wo ſich nur einige
Moͤglichkeit dazu ereignet. Und werden
demnach vermoͤgende Eltern ihre Kinder
dahin verheyrathen, auch inſonderheit ih-
re Soͤhne ſich daſelbſt ſetzen laßen.
§. 487.Es kommet fremdes Geld ins
Land, wenn viele Fremde beſtaͤndig durch-
reiſen, oder auch gar eine zeitlang darin-
nen aufhalten und viel Geld verzehren.
Nemlich die Durchreiſenden ſowohl, als
die ſich eine zeitlang in einem und dem an-
dern Orte des Landes aufhalten, verzeh-
nicht allein taͤglich ein gewiſſes Stuͤcke
Geld, ſondern kauffen auch oͤffters Wah-
ren, die man im Lande verfertiget und fuͤh-
ren ſie mit ſich heraus. Was die Durch-
reiſenden betrifft, ſo kommet es wohl frey-
lich meiſtentheils auf das Gluͤck an, ob
nemlich ein Land ſo gelegen, daß viele, die
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Wie von
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den ins
Land
Geld
kommet.
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 571. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/589>, abgerufen am 27.11.2024.
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