Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.Cap. 3. Von der Einrichtung lung des verspieleten Geldes nicht gestat-ten sol (§. 395), daß man Speise- und Kleider-Ordnungen machen und darüber mit Ernst halten sol (§. 384), daß man die Trunckenheit und was dazu Anlaß giebet, bestraffen soll (§. 387), daß man Armen- Ordnungen und andere zur nöthigen Ver- pflegung der Armen erforderte Anstalten machen sol (§. 385); so hat man nicht nö- thig solches von neuem hier zu wiederhoh- len. Man siehet ferner, daß man um Ar- muth abzuwenden jedem so viel Arbeit ver- schaffen sol, als er zu seiner Nothdurfft nö- thig hat, er mag entweder Lust haben zu arbeiten oder den Müßiggang lieben, auch den Werth der Arbeit so zu setzen, daß ein jeder dabey sein Auskommen finden kan, der nach seinem Vermögen arbeitet. Da nun schon vorhin gezeiget worden, wie man vor den Unterhalt der Jnnwohner in einem Lande zu sorgen (§. 279), und zu dem Ende nöthige Arbeit ihnen zu verschaffen (§. 280); die Anzahl der Leute in jedem Stande zu determiniren (§. 182), die Gelegenheit zum Müßiggange zu benehmen (§. 283), auch niemanden das unnöthige Betteln zu verstatten (§. 281), vielmehr demselben zu Steuer und zu nöthiger Verpflegung der Dürfftigen Allmosen-Aembter, Armen- Zucht- und Arbeit-Häuser, auch Hospitä- ler anzulegen hat (§. 385); so ist abermahls nicht
Cap. 3. Von der Einrichtung lung des verſpieleten Geldes nicht geſtat-ten ſol (§. 395), daß man Speiſe- und Kleider-Ordnungen machen und daruͤber mit Ernſt halten ſol (§. 384), daß man die Trunckenheit und was dazu Anlaß giebet, beſtraffen ſoll (§. 387), daß man Armen- Ordnungen und andere zur noͤthigen Ver- pflegung der Armen erforderte Anſtalten machen ſol (§. 385); ſo hat man nicht noͤ- thig ſolches von neuem hier zu wiederhoh- len. Man ſiehet ferner, daß man um Ar- muth abzuwenden jedem ſo viel Arbeit ver- ſchaffen ſol, als er zu ſeiner Nothdurfft noͤ- thig hat, er mag entweder Luſt haben zu arbeiten oder den Muͤßiggang lieben, auch den Werth der Arbeit ſo zu ſetzen, daß ein jeder dabey ſein Auskommen finden kan, der nach ſeinem Vermoͤgen arbeitet. Da nun ſchon vorhin gezeiget worden, wie man vor den Unterhalt der Jnnwohner in einem Lande zu ſorgen (§. 279), und zu dem Ende noͤthige Arbeit ihnen zu verſchaffen (§. 280); die Anzahl der Leute in jedem Stande zu determiniren (§. 182), die Gelegenheit zum Muͤßiggange zu benehmen (§. 283), auch niemanden das unnoͤthige Betteln zu verſtatten (§. 281), vielmehr demſelben zu Steuer und zu noͤthiger Verpflegung der Duͤrfftigen Allmoſen-Aembter, Armen- Zucht- und Arbeit-Haͤuſer, auch Hoſpitaͤ- ler anzulegen hat (§. 385); ſo iſt abermahls nicht
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Cap. 3. Von der Einrichtung
lung des verſpieleten Geldes nicht geſtat-
ten ſol (§. 395), daß man Speiſe- und
Kleider-Ordnungen machen und daruͤber
mit Ernſt halten ſol (§. 384), daß man die
Trunckenheit und was dazu Anlaß giebet,
beſtraffen ſoll (§. 387), daß man Armen-
Ordnungen und andere zur noͤthigen Ver-
pflegung der Armen erforderte Anſtalten
machen ſol (§. 385); ſo hat man nicht noͤ-
thig ſolches von neuem hier zu wiederhoh-
len. Man ſiehet ferner, daß man um Ar-
muth abzuwenden jedem ſo viel Arbeit ver-
ſchaffen ſol, als er zu ſeiner Nothdurfft noͤ-
thig hat, er mag entweder Luſt haben zu
arbeiten oder den Muͤßiggang lieben, auch
den Werth der Arbeit ſo zu ſetzen, daß ein
jeder dabey ſein Auskommen finden kan,
der nach ſeinem Vermoͤgen arbeitet. Da
nun ſchon vorhin gezeiget worden, wie man
vor den Unterhalt der Jnnwohner in einem
Lande zu ſorgen (§. 279), und zu dem Ende
noͤthige Arbeit ihnen zu verſchaffen (§. 280);
die Anzahl der Leute in jedem Stande zu
determiniren (§. 182), die Gelegenheit
zum Muͤßiggange zu benehmen (§. 283),
auch niemanden das unnoͤthige Betteln
zu verſtatten (§. 281), vielmehr demſelben zu
Steuer und zu noͤthiger Verpflegung der
Duͤrfftigen Allmoſen-Aembter, Armen-
Zucht- und Arbeit-Haͤuſer, auch Hoſpitaͤ-
ler anzulegen hat (§. 385); ſo iſt abermahls
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