Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Wolff, Sabattia Joseph: Ausverkauf meiner schriftstellerischen Arbeiten. Berlin, 1824.

Bild:
<< vorherige Seite



Die Zeitung kann uns Kunde sagen,
Hier steht: es ist gesprengt, das Glaubensheer.

Die Aerzte zu Cadix.

Zu Cadix ist es erlaubt, leben zu lassen, d. h. es
ist, wie ein Zeitungsblatt meldet, erlaubt, zu rufen:
Dieser oder jener soll leben! Hingegen ist der Ruf
"Tod diesem oder jenem!" ausdrücklich verboten.
Ein Verläumder behauptet, den Ärzten sey der letzte
Ausruf nachgegeben und erlaubt worden.

Der gemißhandelte Esel.

Zu dreimonatlicher Zuchthausstrafe, meldet uns
ein Zeitungsblatt aus England, sey der Besitzer eines
Esels verurtheilt worden, weil er denselben muth-
williger Weise mißhandelt habe. Weise und gerechte
Gesetze, unter deren Schutz auch ein Esel sicher ist!
Einer Eselinn, die von Bileam gemißhandelt worden,
nahm sich ja schon ein Engel an. Mancher unse-
rer jungen Reiter und alten Ritter sollte sich ein
Beispiel daran nehmen, und es durch die Spornen
seinem Paradeur nicht so fühlbar machen, daß er sich
unweit der Wohnung seiner Dulcinea befindet.

Es fragt sich übrigens, wie würde ein Esel in
England bestraft werden, wenn er einen Menschen



Die Zeitung kann uns Kunde ſagen,
Hier ſteht: es iſt geſprengt, das Glaubensheer.

Die Aerzte zu Cadix.

Zu Cadix iſt es erlaubt, leben zu laſſen, d. h. es
iſt, wie ein Zeitungsblatt meldet, erlaubt, zu rufen:
Dieſer oder jener ſoll leben! Hingegen iſt der Ruf
»Tod dieſem oder jenem!« ausdrücklich verboten.
Ein Verläumder behauptet, den Ärzten ſey der letzte
Ausruf nachgegeben und erlaubt worden.

Der gemißhandelte Eſel.

Zu dreimonatlicher Zuchthausſtrafe, meldet uns
ein Zeitungsblatt aus England, ſey der Beſitzer eines
Eſels verurtheilt worden, weil er denſelben muth-
williger Weiſe mißhandelt habe. Weiſe und gerechte
Geſetze, unter deren Schutz auch ein Eſel ſicher iſt!
Einer Eſelinn, die von Bileam gemißhandelt worden,
nahm ſich ja ſchon ein Engel an. Mancher unſe-
rer jungen Reiter und alten Ritter ſollte ſich ein
Beiſpiel daran nehmen, und es durch die Spornen
ſeinem Paradeur nicht ſo fühlbar machen, daß er ſich
unweit der Wohnung ſeiner Dulcinea befindet.

Es fragt ſich übrigens, wie würde ein Eſel in
England beſtraft werden, wenn er einen Menſchen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0091" n="75"/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
Die Zeitung kann uns Kunde &#x017F;agen,<lb/>
Hier &#x017F;teht: es i&#x017F;t ge&#x017F;prengt, das Glaubensheer.</p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head> <hi rendition="#b">Die Aerzte zu Cadix.</hi> </head><lb/>
          <p>Zu Cadix i&#x017F;t es erlaubt, leben zu la&#x017F;&#x017F;en, d. h. es<lb/>
i&#x017F;t, wie ein Zeitungsblatt meldet, erlaubt, zu rufen:<lb/>
Die&#x017F;er oder jener &#x017F;oll leben! Hingegen i&#x017F;t der Ruf<lb/>
»Tod die&#x017F;em oder jenem!« ausdrücklich verboten.<lb/>
Ein Verläumder behauptet, den Ärzten &#x017F;ey der letzte<lb/>
Ausruf nachgegeben und erlaubt worden.</p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head> <hi rendition="#b">Der gemißhandelte E&#x017F;el.</hi> </head><lb/>
          <p>Zu dreimonatlicher Zuchthaus&#x017F;trafe, meldet uns<lb/>
ein Zeitungsblatt aus England, &#x017F;ey der Be&#x017F;itzer eines<lb/>
E&#x017F;els verurtheilt worden, weil er den&#x017F;elben muth-<lb/>
williger Wei&#x017F;e mißhandelt habe. Wei&#x017F;e und gerechte<lb/>
Ge&#x017F;etze, unter deren Schutz auch ein E&#x017F;el &#x017F;icher i&#x017F;t!<lb/>
Einer E&#x017F;elinn, die von Bileam gemißhandelt worden,<lb/>
nahm &#x017F;ich ja &#x017F;chon ein Engel an. Mancher un&#x017F;e-<lb/>
rer jungen Reiter und alten Ritter &#x017F;ollte &#x017F;ich ein<lb/>
Bei&#x017F;piel daran nehmen, und es durch die Spornen<lb/>
&#x017F;einem Paradeur nicht &#x017F;o fühlbar machen, daß er &#x017F;ich<lb/>
unweit der Wohnung &#x017F;einer Dulcinea befindet.</p><lb/>
          <p>Es fragt &#x017F;ich übrigens, wie würde ein E&#x017F;el in<lb/>
England be&#x017F;traft werden, wenn er einen Men&#x017F;chen<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[75/0091] Die Zeitung kann uns Kunde ſagen, Hier ſteht: es iſt geſprengt, das Glaubensheer. Die Aerzte zu Cadix. Zu Cadix iſt es erlaubt, leben zu laſſen, d. h. es iſt, wie ein Zeitungsblatt meldet, erlaubt, zu rufen: Dieſer oder jener ſoll leben! Hingegen iſt der Ruf »Tod dieſem oder jenem!« ausdrücklich verboten. Ein Verläumder behauptet, den Ärzten ſey der letzte Ausruf nachgegeben und erlaubt worden. Der gemißhandelte Eſel. Zu dreimonatlicher Zuchthausſtrafe, meldet uns ein Zeitungsblatt aus England, ſey der Beſitzer eines Eſels verurtheilt worden, weil er denſelben muth- williger Weiſe mißhandelt habe. Weiſe und gerechte Geſetze, unter deren Schutz auch ein Eſel ſicher iſt! Einer Eſelinn, die von Bileam gemißhandelt worden, nahm ſich ja ſchon ein Engel an. Mancher unſe- rer jungen Reiter und alten Ritter ſollte ſich ein Beiſpiel daran nehmen, und es durch die Spornen ſeinem Paradeur nicht ſo fühlbar machen, daß er ſich unweit der Wohnung ſeiner Dulcinea befindet. Es fragt ſich übrigens, wie würde ein Eſel in England beſtraft werden, wenn er einen Menſchen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_ausverkauf_1824
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_ausverkauf_1824/91
Zitationshilfe: Wolff, Sabattia Joseph: Ausverkauf meiner schriftstellerischen Arbeiten. Berlin, 1824, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_ausverkauf_1824/91>, abgerufen am 05.05.2024.