an ausziehen, so würde er in der That nicht weit kommen. Ein Landesherrlicher Befehl, vermöge welchen man sofort bei demjenigen Landwirth wo sich die Viehseuche äusserte, an allen Rind- vieh ohne Unterschied die wahre ächte Univer- sal-Medicin gebrauchen, und selbiges ins- gesamt todtschlagen; den angesteckten Hof nicht etwan vier Wochen sondern wenigstens drei bis vier Monath lang sperren; den Mist, das Stroh und Heu, auch allenfalls die Krip- pen und den niedergerissenen Stall, ferner die Kleider und Geräthe aller Hausgenossen ver- graben oder noch besser, verbrennen müste: ein solcher hohen Orts gegebener und genau befolgter Befehl, würde dis grosse Uebel in der Geburth ersticken, und das Dorf, die Pro- vinz, und das Land würden gerettet. Eine Ausschreibung im Craise könnte dem unglück- lichen Nachbar, allen Schaden reichlich erse- tzen, und wenn auch jeder Wirth von jedem Stück Vieh nur wenige Pfennige beitragen müste. Tausend Haußhaltungen aber entgin- gen der Gefahr, einen so erheblichen Verlust als das Viehsterben auf mehr als eine Weise mit sich bringet, zu so ofte wiederholten mah- len als jetzt geschiehet, zu empfinden. Jst aber dieses wohl nicht wichtig genung darüber nach- zudenken, uns dergleichen heilsame Veranstal- tungen zu wünschen auch an seinem Theil alles
dazu
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an ausziehen, ſo wuͤrde er in der That nicht weit kommen. Ein Landesherrlicher Befehl, vermoͤge welchen man ſofort bei demjenigen Landwirth wo ſich die Viehſeuche aͤuſſerte, an allen Rind- vieh ohne Unterſchied die wahre aͤchte Univer- ſal-Medicin gebrauchen, und ſelbiges ins- geſamt todtſchlagen; den angeſteckten Hof nicht etwan vier Wochen ſondern wenigſtens drei bis vier Monath lang ſperren; den Miſt, das Stroh und Heu, auch allenfalls die Krip- pen und den niedergeriſſenen Stall, ferner die Kleider und Geraͤthe aller Hausgenoſſen ver- graben oder noch beſſer, verbrennen muͤſte: ein ſolcher hohen Orts gegebener und genau befolgter Befehl, wuͤrde dis groſſe Uebel in der Geburth erſticken, und das Dorf, die Pro- vinz, und das Land wuͤrden gerettet. Eine Ausſchreibung im Craiſe koͤnnte dem ungluͤck- lichen Nachbar, allen Schaden reichlich erſe- tzen, und wenn auch jeder Wirth von jedem Stuͤck Vieh nur wenige Pfennige beitragen muͤſte. Tauſend Haußhaltungen aber entgin- gen der Gefahr, einen ſo erheblichen Verluſt als das Viehſterben auf mehr als eine Weiſe mit ſich bringet, zu ſo ofte wiederholten mah- len als jetzt geſchiehet, zu empfinden. Jſt aber dieſes wohl nicht wichtig genung daruͤber nach- zudenken, uns dergleichen heilſame Veranſtal- tungen zu wuͤnſchen auch an ſeinem Theil alles
dazu
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[37/0055]
an ausziehen, ſo wuͤrde er in der That nicht weit
kommen. Ein Landesherrlicher Befehl, vermoͤge
welchen man ſofort bei demjenigen Landwirth
wo ſich die Viehſeuche aͤuſſerte, an allen Rind-
vieh ohne Unterſchied die wahre aͤchte Univer-
ſal-Medicin gebrauchen, und ſelbiges ins-
geſamt todtſchlagen; den angeſteckten Hof
nicht etwan vier Wochen ſondern wenigſtens
drei bis vier Monath lang ſperren; den Miſt,
das Stroh und Heu, auch allenfalls die Krip-
pen und den niedergeriſſenen Stall, ferner die
Kleider und Geraͤthe aller Hausgenoſſen ver-
graben oder noch beſſer, verbrennen muͤſte:
ein ſolcher hohen Orts gegebener und genau
befolgter Befehl, wuͤrde dis groſſe Uebel in
der Geburth erſticken, und das Dorf, die Pro-
vinz, und das Land wuͤrden gerettet. Eine
Ausſchreibung im Craiſe koͤnnte dem ungluͤck-
lichen Nachbar, allen Schaden reichlich erſe-
tzen, und wenn auch jeder Wirth von jedem
Stuͤck Vieh nur wenige Pfennige beitragen
muͤſte. Tauſend Haußhaltungen aber entgin-
gen der Gefahr, einen ſo erheblichen Verluſt
als das Viehſterben auf mehr als eine Weiſe
mit ſich bringet, zu ſo ofte wiederholten mah-
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/55>, abgerufen am 22.07.2024.
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