Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.Jahre sind hinlänglich ihr die zu allerley Nutz- XIV. Elsenbrücher. Das vortrefliche und schnellwuchsige Erlen- XV. Eichenwälder. Die ehrwürdige Eiche habe ich um deswillen müsten, K 5
Jahre ſind hinlaͤnglich ihr die zu allerley Nutz- XIV. Elſenbruͤcher. Das vortrefliche und ſchnellwuchſige Erlen- XV. Eichenwaͤlder. Die ehrwuͤrdige Eiche habe ich um deswillen muͤſten, K 5
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Jahre ſind hinlaͤnglich ihr die zu allerley Nutz-
holz verſchiedener Handwerker erforderliche
Staͤrke zu geben.
XIV.
Elſenbruͤcher.
Das vortrefliche und ſchnellwuchſige Erlen-
oder Elſen-Holz hat man bisher gemeiniglich
entweder zu alt werden laſſen, oder man hat es
jung gehauen. Beides iſt nicht vortheilhaft.
Sechs und zwanzig bis dreißig Jahre
iſt die rechte Zeit, die eine Elſe braucht, um
Holz genug aufzuſetzen. Spaͤterhin aber iſt
ihr Wachsthum nicht mehr gleichmaͤßig ſtark,
ſondern wird von Jahr zu Jahr ſchwaͤcher,
dahero ein Elſenbruch in dreißig Schlaͤge
einzutheilen, und in aller Abſicht alſo zu be-
handlen iſt, wie oben bei den Birken gemeldet
worden.
XV.
Eichenwaͤlder.
Die ehrwuͤrdige Eiche habe ich um deswillen
bis zum Schluß dieſer Abhandlung verſparet,
weil die forſtmaͤßige Behandlung derſelben mit
den uͤbrigen Arten wilder Baͤume wenig oder
gar nichts gemein hat. Ein Eichenwald kann
nicht fuͤglich in Schlaͤge eingetheilet werden,
weil wir deren drey bis vier hundert machen
muͤſten,
K 5
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