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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893.

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Die elegie ginosko kai moi. die elegie emetera de polis.

Es liegt nahe, reste derselben wichtigen elegie unter Solons frag-
menten zu suchen, und vier verse (fgm. 15 Bergk) hat ihr Br. Keil mit
grosser wahrscheinlichkeit zugewiesen. sie sind auch in die Theognidea
(315) geraten und werden als solonisch von Hermippos angeführt (Plut.
Sol. 3), um zu belegen, dass Solon sich selbst zur partei der armen ge-
rechnet hätte. nicht anders können wir nach Aristoteles über die stim-
mung ener ersten elegie urteilen, und dass er eine mehrheit, zu der er
sich rechnet, zu den reichen in gegensatz stellt, ist selbst in den wen-
dungen ähnlich. ganz verständlich aber wird der politisch bedeutende
inhalt dieser verse erst jetzt, seit wir wissen, dass die geltende drakon-
tische verfassung den adel, das prinzip aristinden, durch den reichtum,
ploutinden, ersetzt und die classen auf das vermögen statt auf das ein-
kommen gestellt hatte. 'reichtum findet sich oft bei schlechten, tüchtig-
keit bei armen. wir werden ihnen nicht gestatten beide zu vertauschen,
denn er ist ein wechselndes, sie ein dauerndes gut.' so perhorrescirt
er die plutokratie: wie kurzsichtig war es, ihm die classeneinteilung, die
sog. timokratie als neue erfindung zuzuschreiben. aber die arete ist
bereits die der seele, nicht die des blutes für ihn. die moralische be-
deutung der begriffe agathos und kakos gilt bereits für Solon; deshalb
stehen die verse unter denen des Theognis, die der veranstalter unserer
sammlung auch im menschlich aristokratischen sinne gedeutet hat,
während der Megarer sie im bornirten adelssinne gemeint hatte.

Sehr nahe mit dieser elegie berührt sich im inhalte eine andere, dieDie elegie
emetera
de polis.

wir zum grösseren teile und am schlusse vollständig in die gesandschaftsrede
des Demosthenes hinter 255 eingelegt lesen (4 Bgk.). dass sie in mehreren
der besten handschriften fehlt, beweist nichts dagegen, dass Demosthenes
sie selbst eingelegt hätte, denn in S sind auch urkunden ausgelassen,
die erweislich ächt, also auch mit den reden sofort edirt worden sind.
wol aber lehrt schon der lückenhafte text dieses gedichtes2), dass es nicht

2) Ausser den zwei hexametern hinter 10 und 11 fehlt mindestens ein penta-
meter, den unbegreiflicher weise Bergk und, wenn auch in klammern (bezeichnend
für die halbheit seiner kritik), Hiller als 26 führen, obwol er notorisch eine den
guten handschriften durchaus fremde byzantinische ergänzung ist, an der die mo-
dernen je nach laune herumändern. sie verfehlt aber, von der prosodie ganz ab-
gesehen, auch den sinn. Solon sagt 'von den armen kommen viele verkauft in das
ausland'; dem entspricht bei Plutarch 13 oi d epi ten xenen pipraskomenoi. ausser-
dem steht noch bei Solon desmoisi t aeikelioisi dethentes, und bei Plutarch geht
vorher oi men autou-douleuontes. danach ist also zu ergänzen. wie sollte Solon
die schuldsclaven weglassen? vermutlich folgte noch in einem distichon der zwang,
v. Wilamowitz, Aristoteles. II. 20
Die elegie γινώσκω καί μοι. die elegie ἡμετέϱα δὲ πόλις.

Es liegt nahe, reste derselben wichtigen elegie unter Solons frag-
menten zu suchen, und vier verse (fgm. 15 Bergk) hat ihr Br. Keil mit
groſser wahrscheinlichkeit zugewiesen. sie sind auch in die Theognidea
(315) geraten und werden als solonisch von Hermippos angeführt (Plut.
Sol. 3), um zu belegen, daſs Solon sich selbst zur partei der armen ge-
rechnet hätte. nicht anders können wir nach Aristoteles über die stim-
mung ener ersten elegie urteilen, und daſs er eine mehrheit, zu der er
sich rechnet, zu den reichen in gegensatz stellt, ist selbst in den wen-
dungen ähnlich. ganz verständlich aber wird der politisch bedeutende
inhalt dieser verse erst jetzt, seit wir wissen, daſs die geltende drakon-
tische verfassung den adel, das prinzip ἀϱιστίνδην, durch den reichtum,
πλουτίνδην, ersetzt und die classen auf das vermögen statt auf das ein-
kommen gestellt hatte. ‘reichtum findet sich oft bei schlechten, tüchtig-
keit bei armen. wir werden ihnen nicht gestatten beide zu vertauschen,
denn er ist ein wechselndes, sie ein dauerndes gut.’ so perhorrescirt
er die plutokratie: wie kurzsichtig war es, ihm die classeneinteilung, die
sog. timokratie als neue erfindung zuzuschreiben. aber die ἀϱετή ist
bereits die der seele, nicht die des blutes für ihn. die moralische be-
deutung der begriffe ἀγαϑός und κακός gilt bereits für Solon; deshalb
stehen die verse unter denen des Theognis, die der veranstalter unserer
sammlung auch im menschlich aristokratischen sinne gedeutet hat,
während der Megarer sie im bornirten adelssinne gemeint hatte.

Sehr nahe mit dieser elegie berührt sich im inhalte eine andere, dieDie elegie
ἡμετέϱα
δὲ πόλις.

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des Demosthenes hinter 255 eingelegt lesen (4 Bgk.). daſs sie in mehreren
der besten handschriften fehlt, beweist nichts dagegen, daſs Demosthenes
sie selbst eingelegt hätte, denn in Σ sind auch urkunden ausgelassen,
die erweislich ächt, also auch mit den reden sofort edirt worden sind.
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2) Auſser den zwei hexametern hinter 10 und 11 fehlt mindestens ein penta-
meter, den unbegreiflicher weise Bergk und, wenn auch in klammern (bezeichnend
für die halbheit seiner kritik), Hiller als 26 führen, obwol er notorisch eine den
guten handschriften durchaus fremde byzantinische ergänzung ist, an der die mo-
dernen je nach laune herumändern. sie verfehlt aber, von der prosodie ganz ab-
gesehen, auch den sinn. Solon sagt ‘von den armen kommen viele verkauft in das
ausland’; dem entspricht bei Plutarch 13 οἳ δ̕ ἐπὶ τὴν ξένην πιπϱασκόμενοι. auſser-
dem steht noch bei Solon δεσμοῖσί τ̕ ἀεικελίοισι δεϑέντες, und bei Plutarch geht
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[305/0315] Die elegie γινώσκω καί μοι. die elegie ἡμετέϱα δὲ πόλις. Es liegt nahe, reste derselben wichtigen elegie unter Solons frag- menten zu suchen, und vier verse (fgm. 15 Bergk) hat ihr Br. Keil mit groſser wahrscheinlichkeit zugewiesen. sie sind auch in die Theognidea (315) geraten und werden als solonisch von Hermippos angeführt (Plut. Sol. 3), um zu belegen, daſs Solon sich selbst zur partei der armen ge- rechnet hätte. nicht anders können wir nach Aristoteles über die stim- mung ener ersten elegie urteilen, und daſs er eine mehrheit, zu der er sich rechnet, zu den reichen in gegensatz stellt, ist selbst in den wen- dungen ähnlich. ganz verständlich aber wird der politisch bedeutende inhalt dieser verse erst jetzt, seit wir wissen, daſs die geltende drakon- tische verfassung den adel, das prinzip ἀϱιστίνδην, durch den reichtum, πλουτίνδην, ersetzt und die classen auf das vermögen statt auf das ein- kommen gestellt hatte. ‘reichtum findet sich oft bei schlechten, tüchtig- keit bei armen. wir werden ihnen nicht gestatten beide zu vertauschen, denn er ist ein wechselndes, sie ein dauerndes gut.’ so perhorrescirt er die plutokratie: wie kurzsichtig war es, ihm die classeneinteilung, die sog. timokratie als neue erfindung zuzuschreiben. aber die ἀϱετή ist bereits die der seele, nicht die des blutes für ihn. die moralische be- deutung der begriffe ἀγαϑός und κακός gilt bereits für Solon; deshalb stehen die verse unter denen des Theognis, die der veranstalter unserer sammlung auch im menschlich aristokratischen sinne gedeutet hat, während der Megarer sie im bornirten adelssinne gemeint hatte. Sehr nahe mit dieser elegie berührt sich im inhalte eine andere, die wir zum gröſseren teile und am schlusse vollständig in die gesandschaftsrede des Demosthenes hinter 255 eingelegt lesen (4 Bgk.). daſs sie in mehreren der besten handschriften fehlt, beweist nichts dagegen, daſs Demosthenes sie selbst eingelegt hätte, denn in Σ sind auch urkunden ausgelassen, die erweislich ächt, also auch mit den reden sofort edirt worden sind. wol aber lehrt schon der lückenhafte text dieses gedichtes 2), daſs es nicht Die elegie ἡμετέϱα δὲ πόλις. 2) Auſser den zwei hexametern hinter 10 und 11 fehlt mindestens ein penta- meter, den unbegreiflicher weise Bergk und, wenn auch in klammern (bezeichnend für die halbheit seiner kritik), Hiller als 26 führen, obwol er notorisch eine den guten handschriften durchaus fremde byzantinische ergänzung ist, an der die mo- dernen je nach laune herumändern. sie verfehlt aber, von der prosodie ganz ab- gesehen, auch den sinn. Solon sagt ‘von den armen kommen viele verkauft in das ausland’; dem entspricht bei Plutarch 13 οἳ δ̕ ἐπὶ τὴν ξένην πιπϱασκόμενοι. auſser- dem steht noch bei Solon δεσμοῖσί τ̕ ἀεικελίοισι δεϑέντες, und bei Plutarch geht vorher οἳ μὲν αὐτοῦ-δουλεύοντες. danach ist also zu ergänzen. wie sollte Solon die schuldsclaven weglassen? vermutlich folgte noch in einem distichon der zwang, v. Wilamowitz, Aristoteles. II. 20

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles02_1893/315>, abgerufen am 24.11.2024.