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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893.

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Alter der beiden formen der rechenschaft.
die vereinahmung besorgen die 10 einnehmer, apodektai, auf grund der
contracte, die vorher im rate festgestellt sind. nun ist die casse voll;
schon am folgenden tage wird sie geleert. denn da haben die einnehmer
einen anschlag für die verteilung der gelder unter die beamten im rate
vorzulegen und genehmigen zu lassen, wobei alle einzelnen monita berück-
sichtigt werden können, nötigenfalls durch eine katagnosis tes boules.
sie würden hierzu nicht im stande sein, wenn nicht die forderungen der
beamten vorlägen. aber diesen steht ein ratsausschuss von 10 calcula-
toren, logistai35), zur seite, welche für sie die rechnungen führen, so
dass die bedürfnisse längst bekannt sind, übrigens zum teil durch ge-
setze oder specielle zahlungsanweisungen vom volke vorab fixirt. so ist
um den 20 Thargelion der grosse cassenumschlag in Athen. da kommen
die steuerpächter und die bergwerkbesitzer, die domänenpächter und die
staatsschuldner: sie alle müssen bar geld aufgetrieben haben, und ein
gewaltiger schatz liegt an dem abend des zahlungstages der neunten
prytanie im rathause. aber nur eine kurze nacht. schon am folgenden
tage fliesst der strom wieder ab und verteilt sich unter das volk. jetzt
bekommen die bauern, die das opfervieh gestellt haben, die steinmetzen,
die die inschriftsteine geliefert haben, ihre bezahlung, handwerker und
kaufleute, die für die einzelnen behörden tätig gewesen sind, werden
befriedigt; man mag sich das weiter ausmalen. in kleineren verhält-
nissen ist dasselbe an dem zahlungstage jeder prytanie der fall, wo auch
viele gehälter und pensionen abgehoben sein müssen.36) in sehr sinn-

35) Ar. 48, 3. Lys. 30, 5 oi men alloi tes auton arkhes kata prutaneian
logon anapherousi (früher falsch auf die epicheirotonie gedeutet). Poll. 8, 99. wenn
derselbe 100 sagt oi de euthunoi asper oi paredroi tois ennea arkhousi prosai-
rountai, so sieht man noch die verwirrung, da ursprünglich gesagt war, dass die
euthynen osper oi th arkhontes b paredrous prosairountai. was folgt outoi d
eisprassousi kai tous ekhontas ist bis zur sinnlosigkeit entstellt. schol. Plat. Ges.
12, 945 stammt aus dem vollständigeren Pollux oder aus seiner vorlage, ist aber um
nichts besser euthunoi eisin arkhontes tines oi tas euthunas lambanontes para ton
arkhonton osper kai oi logistai; kai paredroi eph ekaste arkhe (kai gar to ar-
khonti euthunos en kai paredros kai to basilei omoios kai to polemarkho kai tois
thesmothetais.) ekprassei de o euthunos osa tes arkhes e prostetaktai ophlon tines
eis to demosion. dass die paredroi der 3 archonten die epibolai und was sonst
die archonten rechtskräftig an bussen verhängen konnten, beizutreiben hatten, ist
an sich möglich; aber ein so verwirrtes zeugnis kann überhaupt nichts beweisen.
36) Die invaliden und die staatspensionäre wie Peisitheides (CIA II 115b), von
dem es ausdrücklich gesagt wird, haben so ihr auf den tag berechnetes geld er-
halten. vermutlich doch auch die ratsherren und die bezahlten beamten, so weit
sie ortsanwesend waren, insbesondere die subalternen, freie und sclaven. für
v. Wilamowitz, Aristoteles. II. 16

Alter der beiden formen der rechenschaft.
die vereinahmung besorgen die 10 einnehmer, ἀποδέκται, auf grund der
contracte, die vorher im rate festgestellt sind. nun ist die casse voll;
schon am folgenden tage wird sie geleert. denn da haben die einnehmer
einen anschlag für die verteilung der gelder unter die beamten im rate
vorzulegen und genehmigen zu lassen, wobei alle einzelnen monita berück-
sichtigt werden können, nötigenfalls durch eine κατάγνωσις τῆς βουλῆς.
sie würden hierzu nicht im stande sein, wenn nicht die forderungen der
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toren, λογισταί35), zur seite, welche für sie die rechnungen führen, so
daſs die bedürfnisse längst bekannt sind, übrigens zum teil durch ge-
setze oder specielle zahlungsanweisungen vom volke vorab fixirt. so ist
um den 20 Thargelion der groſse cassenumschlag in Athen. da kommen
die steuerpächter und die bergwerkbesitzer, die domänenpächter und die
staatsschuldner: sie alle müssen bar geld aufgetrieben haben, und ein
gewaltiger schatz liegt an dem abend des zahlungstages der neunten
prytanie im rathause. aber nur eine kurze nacht. schon am folgenden
tage flieſst der strom wieder ab und verteilt sich unter das volk. jetzt
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die die inschriftsteine geliefert haben, ihre bezahlung, handwerker und
kaufleute, die für die einzelnen behörden tätig gewesen sind, werden
befriedigt; man mag sich das weiter ausmalen. in kleineren verhält-
nissen ist dasselbe an dem zahlungstage jeder prytanie der fall, wo auch
viele gehälter und pensionen abgehoben sein müssen.36) in sehr sinn-

35) Ar. 48, 3. Lys. 30, 5 οἱ μὲν ἄλλοι τῆς αὑτῶν ἀϱχῆς κατὰ πϱυτανείαν
λόγον ἀναφέϱουσι (früher falsch auf die epicheirotonie gedeutet). Poll. 8, 99. wenn
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ϱοῦνται, so sieht man noch die verwirrung, da ursprünglich gesagt war, daſs die
euthynen ὣσπεϱ οἱ ϑ΄ ἄϱχοντες β΄ παϱέδϱους πϱοσαιϱοῦνται. was folgt οὗτοι δ̕
εἰσπϱάσσουσι καὶ τοὺς ἔχοντας ist bis zur sinnlosigkeit entstellt. schol. Plat. Ges.
12, 945 stammt aus dem vollständigeren Pollux oder aus seiner vorlage, ist aber um
nichts besser εὔϑυνοί εἰσιν ἄϱχοντές τινες οἱ τὰς εὐϑύνας λαμβάνοντες παϱὰ τῶν
ἀϱχόντων ὥσπεϱ καὶ οἱ λογισταί· καὶ πάϱεδϱοι ἐφ̕ ἑκάστῃ ἀϱχῇ (καὶ γὰϱ τῷ ἄϱ-
χοντι εὔϑυνος ἦν καὶ πάϱεδϱος καὶ τῷ βασιλεῖ ὁμοίως καὶ τῷ πολεμάϱχῳ καὶ τοῖς
ϑεσμοϑέταις.) ἐκπϱάσσει δὲ ὁ εὔϑυνος ὅσα τῆς ἀϱχῆς ᾗ πϱοστέτακται ὦφλόν τινες
εἰς τὸ δημοσίον. daſs die πάϱεδϱοι der 3 archonten die ἐπιβολαί und was sonst
die archonten rechtskräftig an buſsen verhängen konnten, beizutreiben hatten, ist
an sich möglich; aber ein so verwirrtes zeugnis kann überhaupt nichts beweisen.
36) Die invaliden und die staatspensionäre wie Peisitheides (CIA II 115b), von
dem es ausdrücklich gesagt wird, haben so ihr auf den tag berechnetes geld er-
halten. vermutlich doch auch die ratsherren und die bezahlten beamten, so weit
sie ortsanwesend waren, insbesondere die subalternen, freie und sclaven. für
v. Wilamowitz, Aristoteles. II. 16
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[241/0251] Alter der beiden formen der rechenschaft. die vereinahmung besorgen die 10 einnehmer, ἀποδέκται, auf grund der contracte, die vorher im rate festgestellt sind. nun ist die casse voll; schon am folgenden tage wird sie geleert. denn da haben die einnehmer einen anschlag für die verteilung der gelder unter die beamten im rate vorzulegen und genehmigen zu lassen, wobei alle einzelnen monita berück- sichtigt werden können, nötigenfalls durch eine κατάγνωσις τῆς βουλῆς. sie würden hierzu nicht im stande sein, wenn nicht die forderungen der beamten vorlägen. aber diesen steht ein ratsausschuſs von 10 calcula- toren, λογισταί 35), zur seite, welche für sie die rechnungen führen, so daſs die bedürfnisse längst bekannt sind, übrigens zum teil durch ge- setze oder specielle zahlungsanweisungen vom volke vorab fixirt. so ist um den 20 Thargelion der groſse cassenumschlag in Athen. da kommen die steuerpächter und die bergwerkbesitzer, die domänenpächter und die staatsschuldner: sie alle müssen bar geld aufgetrieben haben, und ein gewaltiger schatz liegt an dem abend des zahlungstages der neunten prytanie im rathause. aber nur eine kurze nacht. schon am folgenden tage flieſst der strom wieder ab und verteilt sich unter das volk. jetzt bekommen die bauern, die das opfervieh gestellt haben, die steinmetzen, die die inschriftsteine geliefert haben, ihre bezahlung, handwerker und kaufleute, die für die einzelnen behörden tätig gewesen sind, werden befriedigt; man mag sich das weiter ausmalen. in kleineren verhält- nissen ist dasselbe an dem zahlungstage jeder prytanie der fall, wo auch viele gehälter und pensionen abgehoben sein müssen. 36) in sehr sinn- 35) Ar. 48, 3. Lys. 30, 5 οἱ μὲν ἄλλοι τῆς αὑτῶν ἀϱχῆς κατὰ πϱυτανείαν λόγον ἀναφέϱουσι (früher falsch auf die epicheirotonie gedeutet). Poll. 8, 99. wenn derselbe 100 sagt οἱ δὲ εὔϑυνοι ἅσπεϱ οἱ πάϱεδϱοι τοῖς ἐννέα ἄϱχουσι πϱοσαι- ϱοῦνται, so sieht man noch die verwirrung, da ursprünglich gesagt war, daſs die euthynen ὣσπεϱ οἱ ϑ΄ ἄϱχοντες β΄ παϱέδϱους πϱοσαιϱοῦνται. was folgt οὗτοι δ̕ εἰσπϱάσσουσι καὶ τοὺς ἔχοντας ist bis zur sinnlosigkeit entstellt. schol. Plat. Ges. 12, 945 stammt aus dem vollständigeren Pollux oder aus seiner vorlage, ist aber um nichts besser εὔϑυνοί εἰσιν ἄϱχοντές τινες οἱ τὰς εὐϑύνας λαμβάνοντες παϱὰ τῶν ἀϱχόντων ὥσπεϱ καὶ οἱ λογισταί· καὶ πάϱεδϱοι ἐφ̕ ἑκάστῃ ἀϱχῇ (καὶ γὰϱ τῷ ἄϱ- χοντι εὔϑυνος ἦν καὶ πάϱεδϱος καὶ τῷ βασιλεῖ ὁμοίως καὶ τῷ πολεμάϱχῳ καὶ τοῖς ϑεσμοϑέταις.) ἐκπϱάσσει δὲ ὁ εὔϑυνος ὅσα τῆς ἀϱχῆς ᾗ πϱοστέτακται ὦφλόν τινες εἰς τὸ δημοσίον. daſs die πάϱεδϱοι der 3 archonten die ἐπιβολαί und was sonst die archonten rechtskräftig an buſsen verhängen konnten, beizutreiben hatten, ist an sich möglich; aber ein so verwirrtes zeugnis kann überhaupt nichts beweisen. 36) Die invaliden und die staatspensionäre wie Peisitheides (CIA II 115b), von dem es ausdrücklich gesagt wird, haben so ihr auf den tag berechnetes geld er- halten. vermutlich doch auch die ratsherren und die bezahlten beamten, so weit sie ortsanwesend waren, insbesondere die subalternen, freie und sclaven. für v. Wilamowitz, Aristoteles. II. 16

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles02_1893/251>, abgerufen am 07.05.2024.