Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.Pollux. antiquarisch gelehrte auseinandersetzung über den Areopag in dem com-mentar zum Panathenaikos des Aristides (III 65 Ddf.) steht. da hätten wir also drei vorlagen des Pollux, und die letzte, die lexicalische, hatte er ja immer zur hand. aus ihr hat er in diesen abschnitten z. b. die fehlerhafte angabe, dass die frau des königs basilissa heisse (90). ob aber die angabe über die competenz der elfmänner aus Aristoteles ge- nommen ist, oder der gewährsmann, der über sie zur zeit der 12 phylen berichtete, dieselben amtlichen quellen wie Aristoteles benutzt hatte, können wir nicht mehr entscheiden. es ist auch nach dem was im siebenten capitel ausgeführt ist, sachlich ohne bedeutung. hier ist beides gleich möglich; aber von § 100 khilioi kai diakosioi an ist das meiste unzweifelhaft nicht aristotelisch, könnte ausser dem stückchen über die elfmänner sogar nur noch der artikel über die ieropoioi (107) aristotelisch sein.13) 87--100 tettarakonta kommt man einiger- massen so aus, dass der grundstock aristotelisch sei, mit grösseren und kleineren zusätzen, ganzen artikeln, nomophulakes (94) kolakretai (97) apostoleis (98), einigermassen selbständigen stückchen (über den vor- sitzenden der poleten 99, die eponymie des archons 89 am ende) aber auch ganz kleinen erweiterungen. so sagt Aristoteles vom archon nur dass er den einer blutschuld bezichtigten heisst eirgesthai ton nomi- mon, bei Pollux steht (90) musterion kai ton allon nomimon. in der schilderung der kuria ekklesia sagt Aristoteles unbestimmt, dass der katalog der confiscirten grundstücke verlesen werde (43, 4): bei Pollux tun das oi pros tais dikais, in dieser form mindestens etwas ganz unverständliches. gleich darauf ist die angabe, dass in der zweiten ekklesie jeder, der als bittflehender auftritt, jeden gegenstand vor das volk bringen kann, durch den einschub eines an sich passenden adeos erweitert.14) dass die dreissig demenrichter nach der oligarchie der 30 auf vierzig erhöht sind, sagt Aristoteles so schlicht (53, 1) und lässt den grund erraten, den Pollux 100 mit misei tou arithmou ausspricht. dem entspricht in einem schönen scholion zu Aischines 1, 39 outos 13) eisagogeis 101 ist es trotz einigen berührungen nicht, erstens weil hier fälschlich auch die emporikai dikai ihnen zugewiesen sind, die bei Aristoteles die thesmotheten haben (57, 5), zweitens weil aus Aristoteles der erste artikel (93) über sie stammt. denn die dubletten erklären sich durch die doppelte vorlage, paredroi 92 aristotelisch, 101 (wo der name des amtes aus codex Laur. 56. 1 ergänzt wird, Maass Herm. 16, 619) unaristotelisch. 14) Schol. Aisch. 1, 104 schreibt den Pollux aus. wir haben uns mühe ge-
geben, in unserer adnotatio citate dieser art zu meiden und sehr viel unterdrückt, was wir zuerst excerpirt hatten. Pollux. antiquarisch gelehrte auseinandersetzung über den Areopag in dem com-mentar zum Panathenaikos des Aristides (III 65 Ddf.) steht. da hätten wir also drei vorlagen des Pollux, und die letzte, die lexicalische, hatte er ja immer zur hand. aus ihr hat er in diesen abschnitten z. b. die fehlerhafte angabe, daſs die frau des königs βασίλισσα heiſse (90). ob aber die angabe über die competenz der elfmänner aus Aristoteles ge- nommen ist, oder der gewährsmann, der über sie zur zeit der 12 phylen berichtete, dieselben amtlichen quellen wie Aristoteles benutzt hatte, können wir nicht mehr entscheiden. es ist auch nach dem was im siebenten capitel ausgeführt ist, sachlich ohne bedeutung. hier ist beides gleich möglich; aber von § 100 χίλιοι καὶ διακόσιοι an ist das meiste unzweifelhaft nicht aristotelisch, könnte auſser dem stückchen über die elfmänner sogar nur noch der artikel über die ἱεϱοποιοί (107) aristotelisch sein.13) 87—100 τετταϱάκοντα kommt man einiger- maſsen so aus, daſs der grundstock aristotelisch sei, mit gröſseren und kleineren zusätzen, ganzen artikeln, νομοφύλακες (94) κωλακϱέται (97) ἀποστολεῖς (98), einigermaſsen selbständigen stückchen (über den vor- sitzenden der poleten 99, die eponymie des archons 89 am ende) aber auch ganz kleinen erweiterungen. so sagt Aristoteles vom archon nur daſs er den einer blutschuld bezichtigten heiſst εἴϱγεσϑαι τῶν νομί- μων, bei Pollux steht (90) μυστηϱίων καὶ τῶν ἄλλων νομίμων. in der schilderung der κυϱία ἐκκλησία sagt Aristoteles unbestimmt, daſs der katalog der confiscirten grundstücke verlesen werde (43, 4): bei Pollux tun das οἱ πϱὸς ταῖς δίκαις, in dieser form mindestens etwas ganz unverständliches. gleich darauf ist die angabe, daſs in der zweiten ekklesie jeder, der als bittflehender auftritt, jeden gegenstand vor das volk bringen kann, durch den einschub eines an sich passenden ἀδεῶς erweitert.14) daſs die dreiſsig demenrichter nach der oligarchie der 30 auf vierzig erhöht sind, sagt Aristoteles so schlicht (53, 1) und läſst den grund erraten, den Pollux 100 mit μίσει τοῦ ἀϱιϑμοῦ ausspricht. dem entspricht in einem schönen scholion zu Aischines 1, 39 οὕτως 13) εἰσαγωγεῖς 101 ist es trotz einigen berührungen nicht, erstens weil hier fälschlich auch die ἐμποϱικαὶ δίκαι ihnen zugewiesen sind, die bei Aristoteles die thesmotheten haben (57, 5), zweitens weil aus Aristoteles der erste artikel (93) über sie stammt. denn die dubletten erklären sich durch die doppelte vorlage, πάϱεδϱοι 92 aristotelisch, 101 (wo der name des amtes aus codex Laur. 56. 1 ergänzt wird, Maaſs Herm. 16, 619) unaristotelisch. 14) Schol. Aisch. 1, 104 schreibt den Pollux aus. wir haben uns mühe ge-
geben, in unserer adnotatio citate dieser art zu meiden und sehr viel unterdrückt, was wir zuerst excerpirt hatten. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0311" n="297"/><fw place="top" type="header">Pollux.</fw><lb/> antiquarisch gelehrte auseinandersetzung über den Areopag in dem com-<lb/> mentar zum Panathenaikos des Aristides (III 65 Ddf.) steht. da hätten<lb/> wir also drei vorlagen des Pollux, und die letzte, die lexicalische, hatte<lb/> er ja immer zur hand. aus ihr hat er in diesen abschnitten z. b. die<lb/> fehlerhafte angabe, daſs die frau des königs βασίλισσα heiſse (90). ob<lb/> aber die angabe über die competenz der elfmänner aus Aristoteles ge-<lb/> nommen ist, oder der gewährsmann, der über sie zur zeit der 12<lb/> phylen berichtete, dieselben amtlichen quellen wie Aristoteles benutzt<lb/> hatte, können wir nicht mehr entscheiden. es ist auch nach dem was<lb/> im siebenten capitel ausgeführt ist, sachlich ohne bedeutung. hier ist<lb/> beides gleich möglich; aber von § 100 χίλιοι καὶ διακόσιοι an ist<lb/> das meiste unzweifelhaft nicht aristotelisch, könnte auſser dem stückchen<lb/> über die elfmänner sogar nur noch der artikel über die ἱεϱοποιοί (107)<lb/> aristotelisch sein.<note place="foot" n="13)">εἰσαγωγεῖς 101 ist es trotz einigen berührungen nicht, erstens weil hier<lb/> fälschlich auch die ἐμποϱικαὶ δίκαι ihnen zugewiesen sind, die bei Aristoteles die<lb/> thesmotheten haben (57, 5), zweitens weil aus Aristoteles der erste artikel (93)<lb/> über sie stammt. denn die dubletten erklären sich durch die doppelte vorlage,<lb/> πάϱεδϱοι 92 aristotelisch, 101 (wo der name des amtes aus codex Laur. 56. 1<lb/> ergänzt wird, Maaſs Herm. 16, 619) unaristotelisch.</note> 87—100 τετταϱάκοντα kommt man einiger-<lb/> maſsen so aus, daſs der grundstock aristotelisch sei, mit gröſseren und<lb/> kleineren zusätzen, ganzen artikeln, νομοφύλακες (94) κωλακϱέται (97)<lb/> ἀποστολεῖς (98), einigermaſsen selbständigen stückchen (über den vor-<lb/> sitzenden der poleten 99, die eponymie des archons 89 am ende) aber<lb/> auch ganz kleinen erweiterungen. so sagt Aristoteles vom archon nur<lb/> daſs er den einer blutschuld bezichtigten heiſst εἴϱγεσϑαι τῶν νομί-<lb/> μων, bei Pollux steht (90) μυστηϱίων καὶ τῶν ἄλλων νομίμων. in<lb/> der schilderung der κυϱία ἐκκλησία sagt Aristoteles unbestimmt, daſs<lb/> der katalog der confiscirten grundstücke verlesen werde (43, 4): bei<lb/> Pollux tun das οἱ πϱὸς ταῖς δίκαις, in dieser form mindestens etwas<lb/> ganz unverständliches. gleich darauf ist die angabe, daſs in der zweiten<lb/> ekklesie jeder, der als bittflehender auftritt, jeden gegenstand vor das<lb/> volk bringen kann, durch den einschub eines an sich passenden ἀδεῶς<lb/> erweitert.<note place="foot" n="14)">Schol. Aisch. 1, 104 schreibt den Pollux aus. wir haben uns mühe ge-<lb/> geben, in unserer adnotatio citate dieser art zu meiden und sehr viel unterdrückt,<lb/> was wir zuerst excerpirt hatten.</note> daſs die dreiſsig demenrichter nach der oligarchie der 30<lb/> auf vierzig erhöht sind, sagt Aristoteles so schlicht (53, 1) und läſst<lb/> den grund erraten, den Pollux 100 mit μίσει τοῦ ἀϱιϑμοῦ ausspricht.<lb/> dem entspricht in einem schönen scholion zu Aischines 1, 39 οὕτως<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [297/0311]
Pollux.
antiquarisch gelehrte auseinandersetzung über den Areopag in dem com-
mentar zum Panathenaikos des Aristides (III 65 Ddf.) steht. da hätten
wir also drei vorlagen des Pollux, und die letzte, die lexicalische, hatte
er ja immer zur hand. aus ihr hat er in diesen abschnitten z. b. die
fehlerhafte angabe, daſs die frau des königs βασίλισσα heiſse (90). ob
aber die angabe über die competenz der elfmänner aus Aristoteles ge-
nommen ist, oder der gewährsmann, der über sie zur zeit der 12
phylen berichtete, dieselben amtlichen quellen wie Aristoteles benutzt
hatte, können wir nicht mehr entscheiden. es ist auch nach dem was
im siebenten capitel ausgeführt ist, sachlich ohne bedeutung. hier ist
beides gleich möglich; aber von § 100 χίλιοι καὶ διακόσιοι an ist
das meiste unzweifelhaft nicht aristotelisch, könnte auſser dem stückchen
über die elfmänner sogar nur noch der artikel über die ἱεϱοποιοί (107)
aristotelisch sein. 13) 87—100 τετταϱάκοντα kommt man einiger-
maſsen so aus, daſs der grundstock aristotelisch sei, mit gröſseren und
kleineren zusätzen, ganzen artikeln, νομοφύλακες (94) κωλακϱέται (97)
ἀποστολεῖς (98), einigermaſsen selbständigen stückchen (über den vor-
sitzenden der poleten 99, die eponymie des archons 89 am ende) aber
auch ganz kleinen erweiterungen. so sagt Aristoteles vom archon nur
daſs er den einer blutschuld bezichtigten heiſst εἴϱγεσϑαι τῶν νομί-
μων, bei Pollux steht (90) μυστηϱίων καὶ τῶν ἄλλων νομίμων. in
der schilderung der κυϱία ἐκκλησία sagt Aristoteles unbestimmt, daſs
der katalog der confiscirten grundstücke verlesen werde (43, 4): bei
Pollux tun das οἱ πϱὸς ταῖς δίκαις, in dieser form mindestens etwas
ganz unverständliches. gleich darauf ist die angabe, daſs in der zweiten
ekklesie jeder, der als bittflehender auftritt, jeden gegenstand vor das
volk bringen kann, durch den einschub eines an sich passenden ἀδεῶς
erweitert. 14) daſs die dreiſsig demenrichter nach der oligarchie der 30
auf vierzig erhöht sind, sagt Aristoteles so schlicht (53, 1) und läſst
den grund erraten, den Pollux 100 mit μίσει τοῦ ἀϱιϑμοῦ ausspricht.
dem entspricht in einem schönen scholion zu Aischines 1, 39 οὕτως
13) εἰσαγωγεῖς 101 ist es trotz einigen berührungen nicht, erstens weil hier
fälschlich auch die ἐμποϱικαὶ δίκαι ihnen zugewiesen sind, die bei Aristoteles die
thesmotheten haben (57, 5), zweitens weil aus Aristoteles der erste artikel (93)
über sie stammt. denn die dubletten erklären sich durch die doppelte vorlage,
πάϱεδϱοι 92 aristotelisch, 101 (wo der name des amtes aus codex Laur. 56. 1
ergänzt wird, Maaſs Herm. 16, 619) unaristotelisch.
14) Schol. Aisch. 1, 104 schreibt den Pollux aus. wir haben uns mühe ge-
geben, in unserer adnotatio citate dieser art zu meiden und sehr viel unterdrückt,
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