Wiedeburg, Heinrich: Christliche Leichpredigt/ Gehalten bey der Begräbnüs Des Ehrnvesten/ Achtbarn und Fürnemen Herrn Georg Bösens/ [...]. Wolfenbüttel, 1618.Zorn / wer wil jhm seine Sünde verzeihen? Gedencket was vns Christus hat leren täglich beten. Vergib vns vnser Schult / alß wir vergeben vnseren Schüldenern. Darumb wer nicht vergibt was betet der anders als wieder sich / vergib mir nicht meine Schuld / alß ich auch nicht vergebe meinen Schüldenern? Was ist aber mehr von nöten beim Sterbstündelein / als eben die vergebung der Sünden? Denn wie die Sünde vorbehalten ist / da hat der Teuffel fug vnd recht zu seiner Anklag / daß Gesetz zu verfluchung / der Todt zuwürgen / die Helle zuverschlingen. Ob aber Stephanus diese collecten für seinen Feinden eingelegt / da er jtzo loßdrücken solte / wil doch lange daraus nicht folgen / daß wir nicht zur brüderlichen versönung vnd vergebung vns sollen finden lassen / biß der terminus vnnd das ende heranner rücket / sondern diß haben wir dabey zu observiren, da die injuria vnd gewalthetigkeiten am aller grössesten vnnd hefftigsten war / daß er auch das leben zubüssen müste / siehe da lest er gleichwol sein Hertz von bösen nicht vberwinden / sondern er vberwindet mit gutem das böse / vns zum Exempel daß wir gleichmessig gegen vnsere Feinde sollen gesinnet seyn. Vnd solches ist die trewhertzige Vermanung Christi: Matth. 5. Sey Wilfärig deinem Wiedersacher bald / weil du noch mit jhm auff dem Wege bist / auff daß dich der Wiedersacher nicht dermal eins vberantworte dem Richter / vnd der Zorn / wer wil jhm seine Sünde verzeihen? Gedencket was vns Christus hat leren täglich beten. Vergib vns vnser Schult / alß wir vergeben vnseren Schüldenern. Darumb wer nicht vergibt was betet der anders als wieder sich / vergib mir nicht meine Schuld / alß ich auch nicht vergebe meinen Schüldenern? Was ist aber mehr von nöten beim Sterbstündelein / als eben die vergebung der Sünden? Denn wie die Sünde vorbehalten ist / da hat der Teuffel fug vnd recht zu seiner Anklag / daß Gesetz zu verfluchung / der Todt zuwürgen / die Helle zuverschlingen. Ob aber Stephanus diese collecten für seinen Feinden eingelegt / da er jtzo loßdrücken solte / wil doch lange daraus nicht folgen / daß wir nicht zur brüderlichen versönung vnd vergebung vns sollen finden lassen / biß der terminus vnnd das ende heranner rücket / sondern diß haben wir dabey zu observiren, da die injuria vnd gewalthetigkeiten am aller grössesten vnnd hefftigsten war / daß er auch das leben zubüssen müste / siehe da lest er gleichwol sein Hertz võ bösen nicht vberwinden / sondern er vberwindet mit gutem das böse / vns zum Exempel daß wir gleichmessig gegen vnsere Feinde sollen gesinnet seyn. Vnd solches ist die trewhertzige Vermanung Christi: Matth. 5. Sey Wilfärig deinem Wiedersacher bald / weil du noch mit jhm auff dem Wege bist / auff daß dich der Wiedersacher nicht dermal eins vberantworte dem Richter / vnd der <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0039"/> Zorn / wer wil jhm seine Sünde verzeihen? Gedencket was vns Christus hat leren täglich beten. Vergib vns vnser Schult / alß wir vergeben vnseren Schüldenern. Darumb wer nicht vergibt was betet der anders als wieder sich / vergib mir nicht meine Schuld / alß ich auch nicht vergebe meinen Schüldenern? Was ist aber mehr von nöten beim Sterbstündelein / als eben die vergebung der Sünden? Denn wie die Sünde vorbehalten ist / da hat der Teuffel fug vnd recht zu seiner Anklag / daß Gesetz zu verfluchung / der Todt zuwürgen / die Helle zuverschlingen.</p> <p>Ob aber Stephanus diese collecten für seinen Feinden eingelegt / da er jtzo loßdrücken solte / wil doch lange daraus nicht folgen / daß wir nicht zur brüderlichen versönung vnd vergebung vns sollen finden lassen / biß der terminus vnnd das ende heranner rücket / sondern diß haben wir dabey zu observiren, da die injuria vnd gewalthetigkeiten am aller grössesten vnnd hefftigsten war / daß er auch das leben zubüssen müste / siehe da lest er gleichwol sein Hertz võ bösen nicht vberwinden / sondern er vberwindet mit gutem das böse / vns zum Exempel daß wir gleichmessig gegen vnsere Feinde sollen gesinnet seyn. Vnd solches ist die trewhertzige Vermanung Christi: Matth. 5. Sey Wilfärig deinem Wiedersacher bald / weil du noch mit jhm auff dem Wege bist / auff daß dich der Wiedersacher nicht dermal eins vberantworte dem Richter / vnd der </p> </div> </body> </text> </TEI> [0039]
Zorn / wer wil jhm seine Sünde verzeihen? Gedencket was vns Christus hat leren täglich beten. Vergib vns vnser Schult / alß wir vergeben vnseren Schüldenern. Darumb wer nicht vergibt was betet der anders als wieder sich / vergib mir nicht meine Schuld / alß ich auch nicht vergebe meinen Schüldenern? Was ist aber mehr von nöten beim Sterbstündelein / als eben die vergebung der Sünden? Denn wie die Sünde vorbehalten ist / da hat der Teuffel fug vnd recht zu seiner Anklag / daß Gesetz zu verfluchung / der Todt zuwürgen / die Helle zuverschlingen.
Ob aber Stephanus diese collecten für seinen Feinden eingelegt / da er jtzo loßdrücken solte / wil doch lange daraus nicht folgen / daß wir nicht zur brüderlichen versönung vnd vergebung vns sollen finden lassen / biß der terminus vnnd das ende heranner rücket / sondern diß haben wir dabey zu observiren, da die injuria vnd gewalthetigkeiten am aller grössesten vnnd hefftigsten war / daß er auch das leben zubüssen müste / siehe da lest er gleichwol sein Hertz võ bösen nicht vberwinden / sondern er vberwindet mit gutem das böse / vns zum Exempel daß wir gleichmessig gegen vnsere Feinde sollen gesinnet seyn. Vnd solches ist die trewhertzige Vermanung Christi: Matth. 5. Sey Wilfärig deinem Wiedersacher bald / weil du noch mit jhm auff dem Wege bist / auff daß dich der Wiedersacher nicht dermal eins vberantworte dem Richter / vnd der
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Zitationshilfe: | Wiedeburg, Heinrich: Christliche Leichpredigt/ Gehalten bey der Begräbnüs Des Ehrnvesten/ Achtbarn und Fürnemen Herrn Georg Bösens/ [...]. Wolfenbüttel, 1618, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wiedeburg_leichpredigt2_1618/39>, abgerufen am 28.07.2024. |