vollen Vertrauen widmete, das der an die Spitze der Regie- rung gestellte Kaiserliche Fürst erweckte -- ein Beweis, daß die neue Schöpfung keine revolutionären Tendenzen haben solle -- irgend eine Garantie für die Zukunft gegeben werde, die durch eine plötzliche Auflösung der Flotte gefährdet sei.
"Wenn Eure Excellenz in geneigte Berücksichtigung ziehen, daß ein Theil der Officiere durch diplomatische Verhandlungen herübergezogen, andere aber veranlaßt wurden, lucrative Stel- lungen aufzugeben, um sich dem Dienste des Vaterlandes zu widmen, welches ihrer Kräfte bedurfte, daß alle diese im vollen Glauben an die Decrete des Erzherzogs-Reichsverwesers in den Dienst traten, so ist es gewiß nur billig, zu erwarten, daß eben diese Decrete auch in Kraft verbleiben und die Zukunft derer sichern, die sich plötzlich der Mittel ihrer Existenz beraubt sehen.
"Der frühere Bundestag übertrug dem Reichsverweser seine Machtvollkommenheiten, dieser der Bundescentralcommission, von welcher die Bundesversammlung sie wieder übernahm. Legal war also die Marine von dem Augenblicke an, wo der Reichs- verweser dieselbe sanctionirte, denn in einen revolutionären Dienst würden weder ich noch die andern Officiere getreten sein.
"Ich hoffe keine Fehlbitte zu thun, wenn ich mich ver- trauensvoll an Eure Excellenz mit dem Gesuche wende, bei Auflösung der Flotte die gerechten und billigen Ansprüche der Officiere bei der hohen Bundesversammlung vertreten zu wollen."
Aber weder dieser noch wiederholte Anträge des Admirals nach dieser Richtung vermochten, trotz ihrer völligen Berechtigung, lange Zeit eine Aenderung des bezüglichen Bundesbeschlusses nicht herbeizuführen, und wenn später den patentirten Officieren eine kärgliche Pension, von der allein sie nicht leben konnten und auch nur so lange gezahlt wurde, bis sie sich eine andere Lebens- stellung verschafft hatten, so war dies auch nicht einmal Ver- dienst des Bundestags als solchen, sondern der Dank dafür gebührte Preußen, dessen Gesandter, Herr von Bismarck-Schön-
Die deutſche Marine 1848—1852
vollen Vertrauen widmete, das der an die Spitze der Regie- rung geſtellte Kaiſerliche Fürſt erweckte — ein Beweis, daß die neue Schöpfung keine revolutionären Tendenzen haben ſolle — irgend eine Garantie für die Zukunft gegeben werde, die durch eine plötzliche Auflöſung der Flotte gefährdet ſei.
„Wenn Eure Excellenz in geneigte Berückſichtigung ziehen, daß ein Theil der Officiere durch diplomatiſche Verhandlungen herübergezogen, andere aber veranlaßt wurden, lucrative Stel- lungen aufzugeben, um ſich dem Dienſte des Vaterlandes zu widmen, welches ihrer Kräfte bedurfte, daß alle dieſe im vollen Glauben an die Decrete des Erzherzogs-Reichsverweſers in den Dienſt traten, ſo iſt es gewiß nur billig, zu erwarten, daß eben dieſe Decrete auch in Kraft verbleiben und die Zukunft derer ſichern, die ſich plötzlich der Mittel ihrer Exiſtenz beraubt ſehen.
„Der frühere Bundestag übertrug dem Reichsverweſer ſeine Machtvollkommenheiten, dieſer der Bundescentralcommiſſion, von welcher die Bundesverſammlung ſie wieder übernahm. Legal war alſo die Marine von dem Augenblicke an, wo der Reichs- verweſer dieſelbe ſanctionirte, denn in einen revolutionären Dienſt würden weder ich noch die andern Officiere getreten ſein.
„Ich hoffe keine Fehlbitte zu thun, wenn ich mich ver- trauensvoll an Eure Excellenz mit dem Geſuche wende, bei Auflöſung der Flotte die gerechten und billigen Anſprüche der Officiere bei der hohen Bundesverſammlung vertreten zu wollen.“
Aber weder dieſer noch wiederholte Anträge des Admirals nach dieſer Richtung vermochten, trotz ihrer völligen Berechtigung, lange Zeit eine Aenderung des bezüglichen Bundesbeſchluſſes nicht herbeizuführen, und wenn ſpäter den patentirten Officieren eine kärgliche Penſion, von der allein ſie nicht leben konnten und auch nur ſo lange gezahlt wurde, bis ſie ſich eine andere Lebens- ſtellung verſchafft hatten, ſo war dies auch nicht einmal Ver- dienſt des Bundestags als ſolchen, ſondern der Dank dafür gebührte Preußen, deſſen Geſandter, Herr von Bismarck-Schön-
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Die deutſche Marine 1848—1852
vollen Vertrauen widmete, das der an die Spitze der Regie-
rung geſtellte Kaiſerliche Fürſt erweckte — ein Beweis, daß die
neue Schöpfung keine revolutionären Tendenzen haben ſolle —
irgend eine Garantie für die Zukunft gegeben werde, die durch
eine plötzliche Auflöſung der Flotte gefährdet ſei.
„Wenn Eure Excellenz in geneigte Berückſichtigung ziehen,
daß ein Theil der Officiere durch diplomatiſche Verhandlungen
herübergezogen, andere aber veranlaßt wurden, lucrative Stel-
lungen aufzugeben, um ſich dem Dienſte des Vaterlandes zu
widmen, welches ihrer Kräfte bedurfte, daß alle dieſe im vollen
Glauben an die Decrete des Erzherzogs-Reichsverweſers in den
Dienſt traten, ſo iſt es gewiß nur billig, zu erwarten, daß eben
dieſe Decrete auch in Kraft verbleiben und die Zukunft derer
ſichern, die ſich plötzlich der Mittel ihrer Exiſtenz beraubt ſehen.
„Der frühere Bundestag übertrug dem Reichsverweſer ſeine
Machtvollkommenheiten, dieſer der Bundescentralcommiſſion, von
welcher die Bundesverſammlung ſie wieder übernahm. Legal
war alſo die Marine von dem Augenblicke an, wo der Reichs-
verweſer dieſelbe ſanctionirte, denn in einen revolutionären Dienſt
würden weder ich noch die andern Officiere getreten ſein.
„Ich hoffe keine Fehlbitte zu thun, wenn ich mich ver-
trauensvoll an Eure Excellenz mit dem Geſuche wende, bei
Auflöſung der Flotte die gerechten und billigen Anſprüche der
Officiere bei der hohen Bundesverſammlung vertreten zu wollen.“
Aber weder dieſer noch wiederholte Anträge des Admirals
nach dieſer Richtung vermochten, trotz ihrer völligen Berechtigung,
lange Zeit eine Aenderung des bezüglichen Bundesbeſchluſſes nicht
herbeizuführen, und wenn ſpäter den patentirten Officieren eine
kärgliche Penſion, von der allein ſie nicht leben konnten und
auch nur ſo lange gezahlt wurde, bis ſie ſich eine andere Lebens-
ſtellung verſchafft hatten, ſo war dies auch nicht einmal Ver-
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Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/werner_seeleben_1880/235>, abgerufen am 27.07.2024.
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