Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880.Werner Punkte, namentlich über ihre Betheiligung an der Nordseeflotten-abtheilung abzugeben und, zur Verhinderung der factischen Auf- lösung der vorhandenen Flotte, mit Ablauf des Jahres Mittel zur ferneren Erhaltung derselben herbeizuschaffen, sei es durch Vorschüsse, Matricularbeiträge oder durch Aufnahme von An- leihen gegen Verpfändung der Schiffe. Die Bundesversammlung beschloß hierauf über die vor- Wie der Unbefangene aus dem Obigen ersieht, versprach An diesem Tage hörte die deutsche Flotte auf, Werner Punkte, namentlich über ihre Betheiligung an der Nordſeeflotten-abtheilung abzugeben und, zur Verhinderung der factiſchen Auf- löſung der vorhandenen Flotte, mit Ablauf des Jahres Mittel zur ferneren Erhaltung derſelben herbeizuſchaffen, ſei es durch Vorſchüſſe, Matricularbeiträge oder durch Aufnahme von An- leihen gegen Verpfändung der Schiffe. Die Bundesverſammlung beſchloß hierauf über die vor- Wie der Unbefangene aus dem Obigen erſieht, verſprach An dieſem Tage hörte die deutſche Flotte auf, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0226" n="214"/><fw place="top" type="header">Werner</fw><lb/> Punkte, namentlich über ihre Betheiligung an der Nordſeeflotten-<lb/> abtheilung abzugeben und, zur Verhinderung der factiſchen Auf-<lb/> löſung der vorhandenen Flotte, mit Ablauf des Jahres Mittel<lb/> zur ferneren Erhaltung derſelben herbeizuſchaffen, ſei es durch<lb/> Vorſchüſſe, Matricularbeiträge oder durch Aufnahme von An-<lb/> leihen gegen Verpfändung der Schiffe.</p><lb/> <p>Die Bundesverſammlung beſchloß hierauf über die vor-<lb/> ſtehenden Anträge die Inſtructionen der Regierungen binnen drei<lb/> Wochen einzuholen.</p><lb/> <p>Wie der Unbefangene aus dem Obigen erſieht, verſprach<lb/> eine Verwirklichung dieſer Anträge der deutſchen Flotte keine<lb/> lebensfähige Zukunft. Wenn irgendwo eine einheitliche Leitung<lb/> erforderlich wird, um Leiſtungsfähigkeit zu ſichern, ſo iſt dies<lb/> bei Heer und Flotte der Fall. Der unglücklichen deutſchen Flotte<lb/> war es aber nicht nur vorbehalten, in drei Contingente zu<lb/> zerfallen, jede mit eigener Organiſation und Verwaltung,<lb/> in welche weder der Bund noch irgend eine Centralbehörde<lb/> hineinreden durfte, ſondern eines dieſer Contingente ſollte<lb/> ſogar von dreißig Souveränen abhängig ſein. Eine ſolche Ein-<lb/> richtung trug ſchon den Keim des Todes in ſich, und vom<lb/> patriotiſchen Standpunkte war es deshalb nicht zu bedauern,<lb/> daß ſie nicht ins Leben trat. Das Project ſcheiterte denn auch<lb/> an dem Widerſtande Preußens ſo wie der mitteldeutſchen Staa-<lb/> ten. Als die Geſandten ihre Inſtructionen empfangen hatten,<lb/> ſprachen ſich die erwähnten Staaten in der Bundesſitzung vom<lb/> 27. December 1851 entſchieden gegen den öſterreichiſchen Vor-<lb/> ſchlag der Dreitheiligkeit der deutſchen Flotte aus, und da auch<lb/> eine anderweitige Einigung über deren ferneres Schickſal nicht<lb/> erreicht werden konnte, ſo wurde in der nächſten Sitzung, am<lb/> 31. December, definitiv der Stab über ſie gebrochen.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">An dieſem Tage hörte die deutſche Flotte auf,<lb/> Bundesflotte zu ſein und es wurde ihre Verwer-<lb/> thung reſp. Veräußerung beſchloſſen</hi>.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [214/0226]
Werner
Punkte, namentlich über ihre Betheiligung an der Nordſeeflotten-
abtheilung abzugeben und, zur Verhinderung der factiſchen Auf-
löſung der vorhandenen Flotte, mit Ablauf des Jahres Mittel
zur ferneren Erhaltung derſelben herbeizuſchaffen, ſei es durch
Vorſchüſſe, Matricularbeiträge oder durch Aufnahme von An-
leihen gegen Verpfändung der Schiffe.
Die Bundesverſammlung beſchloß hierauf über die vor-
ſtehenden Anträge die Inſtructionen der Regierungen binnen drei
Wochen einzuholen.
Wie der Unbefangene aus dem Obigen erſieht, verſprach
eine Verwirklichung dieſer Anträge der deutſchen Flotte keine
lebensfähige Zukunft. Wenn irgendwo eine einheitliche Leitung
erforderlich wird, um Leiſtungsfähigkeit zu ſichern, ſo iſt dies
bei Heer und Flotte der Fall. Der unglücklichen deutſchen Flotte
war es aber nicht nur vorbehalten, in drei Contingente zu
zerfallen, jede mit eigener Organiſation und Verwaltung,
in welche weder der Bund noch irgend eine Centralbehörde
hineinreden durfte, ſondern eines dieſer Contingente ſollte
ſogar von dreißig Souveränen abhängig ſein. Eine ſolche Ein-
richtung trug ſchon den Keim des Todes in ſich, und vom
patriotiſchen Standpunkte war es deshalb nicht zu bedauern,
daß ſie nicht ins Leben trat. Das Project ſcheiterte denn auch
an dem Widerſtande Preußens ſo wie der mitteldeutſchen Staa-
ten. Als die Geſandten ihre Inſtructionen empfangen hatten,
ſprachen ſich die erwähnten Staaten in der Bundesſitzung vom
27. December 1851 entſchieden gegen den öſterreichiſchen Vor-
ſchlag der Dreitheiligkeit der deutſchen Flotte aus, und da auch
eine anderweitige Einigung über deren ferneres Schickſal nicht
erreicht werden konnte, ſo wurde in der nächſten Sitzung, am
31. December, definitiv der Stab über ſie gebrochen.
An dieſem Tage hörte die deutſche Flotte auf,
Bundesflotte zu ſein und es wurde ihre Verwer-
thung reſp. Veräußerung beſchloſſen.
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