Bunde allein unterstellten Flotte als unausführbar Abstand ge- nommen werden mußte.
Man machte deshalb den Vorschlag einer Dreitheilung, in eine österreichische, preußische und in eine Nordseeflotte, welche letztere von den übrigen deutschen Staaten erhalten werden sollte. Obwol dieser von Oesterreich ausgehende Vorschlag nicht viel Lebensfähigkeit versprach, wurde er doch von der Bundesversamm- lung eingehend erwogen und ein Ausschuß ernannt, der unter Zuziehung von Sachverständigen den Plan und seine Einzelheiten prüfen und dem Bunde darüber Bericht erstatten sollte. Das letztere geschah in der Sitzung der Bundesversammlung vom 25. November 1851.
Dieser Bericht formulirte die Angelegenheit, unter Zugrunde- legung des von der Sachverständigen-Commission gesammelten Materials, folgendermaßen:
1. Zum Schutze des Handels, der Schiffahrt und der Küsten Deutschlands wird eine deutsche Bundesflotte gebildet, welche aus drei Abtheilungen besteht:
a. aus einer österreichischen, nach Analogie des Bundes- heeres, ausgeschieden aus der mit einem Ordinarium von 11/2 Millionen Gulden und einem Extraordinarium von zwei Mil- lionen Gulden bis 1854 und 11/2 Millionen Gulden bis 1860 ausgestatteten Marine;
b. aus einer preußischen, dotirt mit einer Million Tha- ler jährlich;
c. aus einer Nordseeflotte, für welche von den übrigen deutschen Staaten in einem näher zu vereinbarenden Verhältnisse für die nächsten sechs Jahre wenigstens ebenfalls eine Million Thaler aufzubringen sind.
Die Zahl und Stärke der Schiffe jeder Abtheilung bleibt näherer Vereinbarung vorbehalten und sind jene ausgeworfenen Summen vorerst nur als Anhaltspunkte zu betrachten.
2. Die gleichmäßige Feststellung des Zusammenwirkens der
Werner
Bunde allein unterſtellten Flotte als unausführbar Abſtand ge- nommen werden mußte.
Man machte deshalb den Vorſchlag einer Dreitheilung, in eine öſterreichiſche, preußiſche und in eine Nordſeeflotte, welche letztere von den übrigen deutſchen Staaten erhalten werden ſollte. Obwol dieſer von Oeſterreich ausgehende Vorſchlag nicht viel Lebensfähigkeit verſprach, wurde er doch von der Bundesverſamm- lung eingehend erwogen und ein Ausſchuß ernannt, der unter Zuziehung von Sachverſtändigen den Plan und ſeine Einzelheiten prüfen und dem Bunde darüber Bericht erſtatten ſollte. Das letztere geſchah in der Sitzung der Bundesverſammlung vom 25. November 1851.
Dieſer Bericht formulirte die Angelegenheit, unter Zugrunde- legung des von der Sachverſtändigen-Commiſſion geſammelten Materials, folgendermaßen:
1. Zum Schutze des Handels, der Schiffahrt und der Küſten Deutſchlands wird eine deutſche Bundesflotte gebildet, welche aus drei Abtheilungen beſteht:
a. aus einer öſterreichiſchen, nach Analogie des Bundes- heeres, ausgeſchieden aus der mit einem Ordinarium von 1½ Millionen Gulden und einem Extraordinarium von zwei Mil- lionen Gulden bis 1854 und 1½ Millionen Gulden bis 1860 ausgeſtatteten Marine;
b. aus einer preußiſchen, dotirt mit einer Million Tha- ler jährlich;
c. aus einer Nordſeeflotte, für welche von den übrigen deutſchen Staaten in einem näher zu vereinbarenden Verhältniſſe für die nächſten ſechs Jahre wenigſtens ebenfalls eine Million Thaler aufzubringen ſind.
Die Zahl und Stärke der Schiffe jeder Abtheilung bleibt näherer Vereinbarung vorbehalten und ſind jene ausgeworfenen Summen vorerſt nur als Anhaltspunkte zu betrachten.
2. Die gleichmäßige Feſtſtellung des Zuſammenwirkens der
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Werner
Bunde allein unterſtellten Flotte als unausführbar Abſtand ge-
nommen werden mußte.
Man machte deshalb den Vorſchlag einer Dreitheilung, in
eine öſterreichiſche, preußiſche und in eine Nordſeeflotte, welche
letztere von den übrigen deutſchen Staaten erhalten werden ſollte.
Obwol dieſer von Oeſterreich ausgehende Vorſchlag nicht viel
Lebensfähigkeit verſprach, wurde er doch von der Bundesverſamm-
lung eingehend erwogen und ein Ausſchuß ernannt, der unter
Zuziehung von Sachverſtändigen den Plan und ſeine Einzelheiten
prüfen und dem Bunde darüber Bericht erſtatten ſollte. Das
letztere geſchah in der Sitzung der Bundesverſammlung vom 25.
November 1851.
Dieſer Bericht formulirte die Angelegenheit, unter Zugrunde-
legung des von der Sachverſtändigen-Commiſſion geſammelten
Materials, folgendermaßen:
1. Zum Schutze des Handels, der Schiffahrt und der
Küſten Deutſchlands wird eine deutſche Bundesflotte gebildet,
welche aus drei Abtheilungen beſteht:
a. aus einer öſterreichiſchen, nach Analogie des Bundes-
heeres, ausgeſchieden aus der mit einem Ordinarium von 1½
Millionen Gulden und einem Extraordinarium von zwei Mil-
lionen Gulden bis 1854 und 1½ Millionen Gulden bis 1860
ausgeſtatteten Marine;
b. aus einer preußiſchen, dotirt mit einer Million Tha-
ler jährlich;
c. aus einer Nordſeeflotte, für welche von den übrigen
deutſchen Staaten in einem näher zu vereinbarenden Verhältniſſe
für die nächſten ſechs Jahre wenigſtens ebenfalls eine Million
Thaler aufzubringen ſind.
Die Zahl und Stärke der Schiffe jeder Abtheilung bleibt
näherer Vereinbarung vorbehalten und ſind jene ausgeworfenen
Summen vorerſt nur als Anhaltspunkte zu betrachten.
2. Die gleichmäßige Feſtſtellung des Zuſammenwirkens der
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Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/werner_seeleben_1880/224>, abgerufen am 27.07.2024.
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